Anzahl und Größe VZ 393

Bitte teilen Sie die Anzahl der vorhandenen Schildertafeln mit Zeichen 393 mit, die bei einem Tempolimit angepasst werden müssten. Bitte gliedern Sie nach Größe der Tafeln und Reflektionsklasse.

Ergebnis der Anfrage

Das BMDV sagt, die Information sei nicht vorhanden. Damit wird dem Bundesminister letztendlich unterstellt, dass er ohne jede Grundlage behauptet hat, dass es nicht genug Schilder für ein Tempolimit gibt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. April 2022
  • Frist
    10. Mai 2022
  • 5 Follower:innen
Christoph Schmidt
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte teilen Sie …
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Christoph Schmidt
Betreff
Anzahl und Größe VZ 393 [#245778]
Datum
7. April 2022 10:37
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie die Anzahl der vorhandenen Schildertafeln mit Zeichen 393 mit, die bei einem Tempolimit angepasst werden müssten. Bitte gliedern Sie nach Größe der Tafeln und Reflektionsklasse.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 245778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245778/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Christoph Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Schmidt
Christoph Schmidt
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl und Größe VZ 393“ vom 07.04.2022 (#2457…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Christoph Schmidt
Betreff
AW: Anzahl und Größe VZ 393 [#245778]
Datum
2. Juni 2022 08:15
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl und Größe VZ 393“ vom 07.04.2022 (#245778) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
[geschwärzt], beigefügten Vorgang übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen …
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1198IFG AW: Anzahl und Größe VZ 393 [#245778]
Datum
3. Juni 2022 15:13
Status
Warte auf Antwort
[geschwärzt], beigefügten Vorgang übersende ich Ihnen mit der Bitte um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Christoph Schmidt
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kann Ihre Antwort allerdings nicht nachvollziehen…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
Christoph Schmidt
Betreff
AW: 1198IFG AW: Anzahl und Größe VZ 393 [#245778]
Datum
3. Juni 2022 16:11
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich kann Ihre Antwort allerdings nicht nachvollziehen, da der Bundesminister in den Medien gesagt hat, dass ein Tempolimit nicht möglich sei, weil nicht ausreichend Schilder vorhanden sind. Wie könnte er so eine Aussage treffen, wenn nicht einmal die Anzahl der zu ersetzenden Schilder bekannt gewesen wäre? Entweder die Anzahl ist doch bekannt, oder Sie unterstellen dem Bundesminister, dass er einfach in der Öffentlichkeit Quatsch erzählt hat, ohne eine Grundlage für seine Aussagen zu haben. Das schockiert mich ehrlich gesagt ein wenig. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 245778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245778/

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Z25/286.2/1-1198IFG Anzahl und Größe VZ 393 [#245778] Mein Bescheid vom 03.06.2022 Ihre Nachfrage vom 3. Juni 2022…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
WG: 1198IFG AW: Anzahl und Größe VZ 393 [#245778]
Datum
8. Juni 2022 13:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Z25/286.2/1-1198IFG Anzahl und Größe VZ 393 [#245778] Mein Bescheid vom 03.06.2022 Ihre Nachfrage vom 3. Juni 2022 Sehr geehrter Herr Schmidt, Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt: Zeichen 393 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Informationstafel an Grenzübergangsstellen" informiert nach Deutschland einfahrende Reisende über die geltenden Geschwindigkeitsregelungen in Deutschland. Die Tafel wird dabei an Grenzübergangsstellen nicht nur an Bundesfernstraßen, sondern auch an sonstigen Übergangsstellen des nachgeordneten Straßennetzes, welches nicht in der Baulast des Bundes liegt, aufgestellt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat keine Informationen über die Anzahl der Informationstafeln mit Zeichen 393 StVO an diesen Grenzübergangsstellen, da sie nicht in der Baulast des Bundes liegen. Mit freundlichen Grüßen