Anzahl und Gründe waffenrechtlicher Erlaubnisse nach § 19 und § 28 WaffG

Anfrage an: Polizei Berlin

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie höflich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Waffenscheine aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig?

2. Wie viele Waffenscheine aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig?

3. Wie viele Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig, ohne, dass gleichzeitig auch ein Waffenschein erteilt wurde?

4. Wie viele Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig, ohne, dass gleichzeitig auch ein Waffenschein erteilt wurde?

5. Sofern derzeit Waffenscheine und/oder Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG gültig sind: Aufgrund welcher Gefährdungstatbestände wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse erteilt, bzw. an welche Personen-/Berufsgruppen wurden diese Erlaubnisse erteilt? Bitte schlüsseln Sie die Bedürfnisgründe so weit auf, wie dies vom Aufwand und hinsichtlich Daten-/Geheimschutzes vertretbar ist (z. B. 4 x Bedrohung wegen politischer Tätigkeit, 1 x Bedrohung wegen journalistischer/schriftstellerischer Tätigkeit, 3 x Bedrohung wegen hervorgehobener Stellung in einer Religionsgemeinschaft, 2 x Bedrohung wegen beruflicher Tätigkeit als XY, etc.).

6. Sofern derzeit Waffenscheine und/oder Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG gültig sind: Aufgrund welcher Bewachungsaufträge wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse erteilt? Bitte schlüsseln Sie die Bedürfnisgründe so weit auf, wie dies vom Aufwand und hinsichtlich Daten-/Geheimschutzes vertretbar ist (z. B. 5 x Schutz einer Behörde, 3 x Schutz einer religiösen Einrichtung, 1 x Schutz einer militärischen Einrichtung, 2 x Schutz eines Handelsgewerbes, 1 x Schutz einer wissenschaftlichen Einrichtung, 10 x Geld- und Werttransporte, etc.).

7. Inwieweit ist die Verlängerung und/oder Neuerteilung der in Ziff. 1 – 4 aufgezählten Erlaubnisse in den vergangenen 5 Jahren gestiegen oder zurückgegangen?

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Januar 2024
  • Frist
    14. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Daniel Alexander Lea
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie höflich…
An Polizei Berlin Details
Von
Daniel Alexander Lea
Betreff
Anzahl und Gründe waffenrechtlicher Erlaubnisse nach § 19 und § 28 WaffG [#297009]
Datum
12. Januar 2024 21:06
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie höflich um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie viele Waffenscheine aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig? 2. Wie viele Waffenscheine aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig? 3. Wie viele Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig, ohne, dass gleichzeitig auch ein Waffenschein erteilt wurde? 4. Wie viele Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig, ohne, dass gleichzeitig auch ein Waffenschein erteilt wurde? 5. Sofern derzeit Waffenscheine und/oder Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG gültig sind: Aufgrund welcher Gefährdungstatbestände wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse erteilt, bzw. an welche Personen-/Berufsgruppen wurden diese Erlaubnisse erteilt? Bitte schlüsseln Sie die Bedürfnisgründe so weit auf, wie dies vom Aufwand und hinsichtlich Daten-/Geheimschutzes vertretbar ist (z. B. 4 x Bedrohung wegen politischer Tätigkeit, 1 x Bedrohung wegen journalistischer/schriftstellerischer Tätigkeit, 3 x Bedrohung wegen hervorgehobener Stellung in einer Religionsgemeinschaft, 2 x Bedrohung wegen beruflicher Tätigkeit als XY, etc.). 6. Sofern derzeit Waffenscheine und/oder Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG gültig sind: Aufgrund welcher Bewachungsaufträge wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse erteilt? Bitte schlüsseln Sie die Bedürfnisgründe so weit auf, wie dies vom Aufwand und hinsichtlich Daten-/Geheimschutzes vertretbar ist (z. B. 5 x Schutz einer Behörde, 3 x Schutz einer religiösen Einrichtung, 1 x Schutz einer militärischen Einrichtung, 2 x Schutz eines Handelsgewerbes, 1 x Schutz einer wissenschaftlichen Einrichtung, 10 x Geld- und Werttransporte, etc.). 7. Inwieweit ist die Verlängerung und/oder Neuerteilung der in Ziff. 1 – 4 aufgezählten Erlaubnisse in den vergangenen 5 Jahren gestiegen oder zurückgegangen? Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Daniel Alexander Lea Anfragenr: 297009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297009/ Postanschrift Daniel Alexander Lea << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!