Anzahl und Gründe waffenrechtlicher Erlaubnisse nach § 19 und § 28 WaffG

Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Zwecke der Vorbereitung einer rechtswissenschaftlichen Veröffentlichung in einer juristischen Fachzeitschrift bitte ich Sie höflich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Waffenscheine aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig?

2. Wie viele Waffenscheine aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig?

3. Wie viele Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig, ohne, dass gleichzeitig auch ein Waffenschein erteilt wurde?

4. Wie viele Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig, ohne, dass gleichzeitig auch ein Waffenschein erteilt wurde?

5. Sofern derzeit Waffenscheine und/oder Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG gültig sind: Aufgrund welcher Gefährdungstatbestände wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse erteilt, bzw. an welche Personen-/Berufsgruppen wurden diese Erlaubnisse erteilt? Bitte schlüsseln Sie die Bedürfnisgründe so weit auf, wie dies vom Aufwand und hinsichtlich Daten-/Geheimschutzes vertretbar ist (z. B. 4 x Bedrohung wegen politischer Tätigkeit, 1 x Bedrohung wegen journalistischer/schriftstellerischer Tätigkeit, 3 x Bedrohung wegen hervorgehobener Stellung in einer Religionsgemeinschaft, 2 x Bedrohung wegen beruflicher Tätigkeit als XY, etc.).

6. Sofern derzeit Waffenscheine und/oder Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG gültig sind: Aufgrund welcher Bewachungsaufträge wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse erteilt? Bitte schlüsseln Sie die Bedürfnisgründe so weit auf, wie dies vom Aufwand und hinsichtlich Daten-/Geheimschutzes vertretbar ist (z. B. 5 x Schutz einer Behörde, 3 x Schutz einer religiösen Einrichtung, 1 x Schutz einer militärischen Einrichtung, 2 x Schutz eines Handelsgewerbes, 1 x Schutz einer wissenschaftlichen Einrichtung, 10 x Geld- und Werttransporte, etc.).

7. Inwieweit ist die Verlängerung und/oder Neuerteilung der in Ziff. 1 – 4 aufgezählten Erlaubnisse in den vergangenen 5 Jahren gestiegen oder zurückgegangen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Januar 2024
  • Frist
    14. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Daniel Alexander Lea
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zum Zwecke der Vorbereitung einer rechtswissenscha…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat Details
Von
Daniel Alexander Lea
Betreff
Anzahl und Gründe waffenrechtlicher Erlaubnisse nach § 19 und § 28 WaffG [#297011]
Datum
12. Januar 2024 21:17
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zum Zwecke der Vorbereitung einer rechtswissenschaftlichen Veröffentlichung in einer juristischen Fachzeitschrift bitte ich Sie höflich um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie viele Waffenscheine aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig? 2. Wie viele Waffenscheine aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig? 3. Wie viele Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig, ohne, dass gleichzeitig auch ein Waffenschein erteilt wurde? 4. Wie viele Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig, ohne, dass gleichzeitig auch ein Waffenschein erteilt wurde? 5. Sofern derzeit Waffenscheine und/oder Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG gültig sind: Aufgrund welcher Gefährdungstatbestände wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse erteilt, bzw. an welche Personen-/Berufsgruppen wurden diese Erlaubnisse erteilt? Bitte schlüsseln Sie die Bedürfnisgründe so weit auf, wie dies vom Aufwand und hinsichtlich Daten-/Geheimschutzes vertretbar ist (z. B. 4 x Bedrohung wegen politischer Tätigkeit, 1 x Bedrohung wegen journalistischer/schriftstellerischer Tätigkeit, 3 x Bedrohung wegen hervorgehobener Stellung in einer Religionsgemeinschaft, 2 x Bedrohung wegen beruflicher Tätigkeit als XY, etc.). 6. Sofern derzeit Waffenscheine und/oder Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG gültig sind: Aufgrund welcher Bewachungsaufträge wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse erteilt? Bitte schlüsseln Sie die Bedürfnisgründe so weit auf, wie dies vom Aufwand und hinsichtlich Daten-/Geheimschutzes vertretbar ist (z. B. 5 x Schutz einer Behörde, 3 x Schutz einer religiösen Einrichtung, 1 x Schutz einer militärischen Einrichtung, 2 x Schutz eines Handelsgewerbes, 1 x Schutz einer wissenschaftlichen Einrichtung, 10 x Geld- und Werttransporte, etc.). 7. Inwieweit ist die Verlängerung und/oder Neuerteilung der in Ziff. 1 – 4 aufgezählten Erlaubnisse in den vergangenen 5 Jahren gestiegen oder zurückgegangen? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Daniel Alexander Lea Anfragenr: 297011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297011/ Postanschrift Daniel Alexander Lea << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre E-Mail erhalten und werden Ihr Anliegen so schn…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Betreff
Automatische Antwort: Anzahl und Gründe waffenrechtlicher Erlaubnisse nach § 19 und § 28 WaffG [#297011]
Datum
12. Januar 2024 21:17
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben Ihre E-Mail erhalten und werden Ihr Anliegen so schnell wie möglich bearbeiten. Weitere Informationen zum Bußgeldverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter https://stadt.muenchen.de/infos/bussgeldstelle-kvr.html Sollten Sie uns persönlich aufsuchen wollen, so beachten Sie bitte unsere Öffnungszeiten. Diese sind: Montag 7.30 - 12.00 Uhr Dienstag 8.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 7.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 8.30 - 15.00 Uhr Freitag 7.30 - 12.00 Uhr Bitte beachten: Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung! Bitte senden Sie der Stadtverwaltung keine elektronischen Nachrichten, deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt bzw. heruntergeladen werden muss. Diese häufig als "Einschreiben per E-Mail" bezeichneten Nachrichten werden von der Stadtverwaltung aus Sicherheitsgründen nicht abgerufen. Im Übrigen stellt ein "Einschreiben per E-Mail" keine rechtlich verbindliche Zustellung dar; es entspricht nicht der Zustellung durch die Post mittels eingeschriebenen Briefs. Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid (§ 67 Abs. 1 Satz 1 OWiG), ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung (§ 62 Abs. 2 Satz 2 OWiG, § 306 Abs. 1 StPO) oder ein sonstiger Rechtsbehelf per E-Mail derzeit noch nicht zulässig ist. Ein Einspruch, ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung oder ein sonstiger Rechtsbehelf per De-Mail ist zulässig, wenn die De-Mail die Versandoption "Absenderbestätigt" enthält. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Betreff
WG: Anzahl und Gründe waffenrechtlicher Erlaubnisse nach § 19 und § 28 WaffG [#297011]
Datum
15. Januar 2024 11:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

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zur Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Sehr geehrter Herr Lea, bezüglich Ihrer Anfrage haben wir unsere Rechtsabteilung eingebunden und müssen Ihnen mit…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Betreff
WG: Anzahl und Gründe waffenrechtlicher Erlaubnisse nach § 19 und § 28 WaffG [#297011]
Datum
31. Januar 2024 14:12
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Lea, bezüglich Ihrer Anfrage haben wir unsere Rechtsabteilung eingebunden und müssen Ihnen mitteilen, dass wir diese Anfrage nicht beantworten werden/können. Sie gehen fehl in der Annahme, dass die Auswertung nur einen geringen Aufwand verursachen würde, ganz im Gegenteil würde diese sogar einen sehr hohen Aufwand bedingen. Zum einen müssten die Programmierer*innen unseres IT-Dienstleisters ein Auswertungsprogramm für unser Waffenprogramm erstellen, im Anschluss wären noch hunderte von Vorgängen händisch auszuwerten. Diesen Aufwand zu leisten sind wir nicht in der Lage, ohne unseren regulären Dienstbetrieb massiv zu beeinträchtigen bzw. zu gefährden Wir hoffen insofern auf Ihr Verständnis. Mit freundlichen Gruessen Manfred Thalhammer Landeshauptstadt Muenchen, Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Abteilung 2 Sicherheit und Ordnung Unterabteilung KVR-I/21 , Waffen, Jagd, Fischerei, Sprengstoff, Zi. 06.116 Ruppertstr. 11 , 80466 Muenchen Tel.: 089/233-44622 Fax: 089/233-44636 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Internet: http://www.muenchen.de<http://www.muenchen.de/> Elektronische Kommunikation mit der Landeshauptstadt Muenchen - siehe: http://www.muenchen.de/ekomm Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15 g Holz, 260 ml Wasser, 0,05 kWh Strom und 5 g Kohlendioxid. Von: Sammelbüro Waffen.KVR <<Name und E-Mail-Adresse>> Gesendet: Mittwoch, 31. Januar 2024 13:58 An: Manfred Thalhammer <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: WG: Anzahl und Gründe waffenrechtlicher Erlaubnisse nach § 19 und § 28 WaffG [#297011] Von: Hubert Leonhard <<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>> Gesendet: Montag, 15. Januar 2024 11:20 An: Sammelbüro Waffen.KVR <<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>> Cc: Sophie Schellmoser <<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>> Betreff: WG: Anzahl und Gründe waffenrechtlicher Erlaubnisse nach § 19 und § 28 WaffG [#297011] Sehr geehrter Herr Lea, wie dem Namen "Bußgeldstelle" unschwer zu entnehmen ist, sind wir nicht die Waffenbehörde, die Ihnen event. die gewünschten Auskünfte erteilen kann, sondern Verstöße ahndet. Wir haben Ihre Anfrage deshalb nach dorthin weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Daniel Alexander Lea
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen schonmal für die zeitnahe Rückmeldung. Sofern eine derart genaue A…
An Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat Details
Von
Daniel Alexander Lea
Betreff
AW: WG: Anzahl und Gründe waffenrechtlicher Erlaubnisse nach § 19 und § 28 WaffG [#297011]
Datum
31. Januar 2024 16:47
An
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen schonmal für die zeitnahe Rückmeldung. Sofern eine derart genaue Aufschlüsselung der Erlaubnisse in Ihrer Behörde nicht möglich ist, so würde ich Sie dennoch höflich bitten, mitzuteilen, wie viele Waffenscheine in Ihrem Zuständigkeitsbereich derzeit generell registriert sind. Dies müsste sich doch über das nationale Waffenregister bzw. den Aktenstand in Ihrer Behörde anzeigen lassen? Ich kenne die Oberflächen der Programme/Schnittstellen leider nicht, zumal diese sich wohl auch von Behörde zu Behörde unterscheiden. Daher kann ich nicht einschätzen, wie genau eine Auswertung möglich ist. Da jedoch jede Erlaubnis eine NWR-Erlaubnis-ID erhält und unter dieser zentral elektronisch erfasst ist, fällt es mir schwer zu glauben, dass eine Auswertung des Bestandes der registrierten Erlaubnisse nach Erlaubnisklasse noch nicht einmal nach grober Unterscheidung "Waffenbesitzkarte", "Waffenschein", etc. möglich ist. Ich bitte Sie daher höflich, noch einmal zu prüfen, in wieweit Sie meine Anfrage in eingeschränkter Form beantworten können. Mit freundlichen Grüßen Daniel Alexander Lea Rechtsanwalt Anfragenr: 297011 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297011/
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Sehr geehrter Herr Lea, bis auf die Fragen 5 und 6, welche eine händische Auswertung von hunderten von Vorgängen…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Betreff
AW: WG: Anzahl und Gründe waffenrechtlicher Erlaubnisse nach § 19 und § 28 WaffG [#297011]
Datum
1. Februar 2024 13:10
Status
Sehr geehrter Herr Lea, bis auf die Fragen 5 und 6, welche eine händische Auswertung von hunderten von Vorgängen bedeuten würde, können die anderen Fragen über eine DV-Auswertung beantwortet werden. Ich habe insofern heute bei den beiden dafür zuständigen Programmierer*innen angefragt wegen des genauen voraussichtlichen Aufwandes zur Erstellung eines Abfrage- und Auswertungsprogrammes. Mit freundlichen Gruessen Manfred Thalhammer Landeshauptstadt Muenchen, Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Abteilung 2 Sicherheit und Ordnung Unterabteilung KVR-I/21 , Waffen, Jagd, Fischerei, Sprengstoff, Zi. 06.116 Ruppertstr. 11 , 80466 Muenchen Tel.: 089/233-44622 Fax: 089/233-44636 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.muenchen.de Elektronische Kommunikation mit der Landeshauptstadt Muenchen - siehe: http://www.muenchen.de/ekomm Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15 g Holz, 260 ml Wasser, 0,05 kWh Strom und 5 g Kohlendioxid.
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Datenbankauswertung Sehr geehrter Herr Lea, die beiden Programmierer*innen haben einer Datenbankauswertung im Rah…
Sehr geehrter Herr Lea, die beiden Programmierer*innen haben einer Datenbankauswertung im Rahmen der diesen möglichen Ressourcen zugestimmt. Daher habe ich heute eine solche Auswertung bei unserem IT-Referat beantragt, welches ebenfalls noch zustimmen muss. Mit freundlichen Gruessen Manfred Thalhammer Landeshauptstadt Muenchen, Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Abteilung 2 Sicherheit und Ordnung Unterabteilung KVR-I/21 , Waffen, Jagd, Fischerei, Sprengstoff, Zi. 06.116 Ruppertstr. 11 , 80466 Muenchen Tel.: 089/233-44622 Fax: 089/233-44636 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Internet: http://www.muenchen.de<http://www.muenchen.de/> Elektronische Kommunikation mit der Landeshauptstadt Muenchen - siehe: http://www.muenchen.de/ekomm Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15 g Holz, 260 ml Wasser, 0,05 kWh Strom und 5 g Kohlendioxid.

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WG: REQ0638030 - Bestellung wurde kommentiert - Datenbankauswertung Sehr geehrter Herr Lea, anbei übermitteln wir…
Von
Landeshauptstadt München - Kreisverwaltungsreferat
Betreff
WG: REQ0638030 - Bestellung wurde kommentiert - Datenbankauswertung
Datum
14. Februar 2024 09:40
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
auswertung2024waffenscheineundwbkohnewaffenscheine_konvertiert.pdf
22,1 KB
Sehr geehrter Herr Lea, anbei übermitteln wir Ihnen die Ergebnisse einer Datenbankauswertung zu Ihrer Anfrage, soweit eben die Beantwortung über eine solche Auswertung möglich war. Unser IT-Fachreferat hat dieser Auswertung zugestimmt und die hierfür notwendigen Ressourcen bei der Programmierung freigegeben. Mit freundlichen Gruessen Manfred Thalhammer Landeshauptstadt Muenchen, Kreisverwaltungsreferat Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung, Prävention Abteilung 2 Sicherheit und Ordnung Unterabteilung KVR-I/21 , Waffen, Jagd, Fischerei, Sprengstoff, Zi. 06.116 Ruppertstr. 11 , 80466 Muenchen Tel.: 089/233-44622 Fax: 089/233-44636 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Internet: http://www.muenchen.de<http://www.muenchen.de/> Elektronische Kommunikation mit der Landeshauptstadt Muenchen - siehe: http://www.muenchen.de/ekomm Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail ausdrucken. Pro Blatt sparen Sie durchschnittlich 15 g Holz, 260 ml Wasser, 0,05 kWh Strom und 5 g Kohlendioxid.