Anzahl und Gründe waffenrechtlicher Erlaubnisse nach § 19 und § 28 WaffG

Anfrage an: Ordnungsamt Wiesbaden

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Zwecke der Vorbereitung einer rechtswissenschaftlichen Veröffentlichung in einer juristischen Fachzeitschrift bitte ich Sie höflich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele Waffenscheine aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig?

2. Wie viele Waffenscheine aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig?

3. Wie viele Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig, ohne, dass gleichzeitig auch ein Waffenschein erteilt wurde?

4. Wie viele Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig, ohne, dass gleichzeitig auch ein Waffenschein erteilt wurde?

5. Sofern derzeit Waffenscheine und/oder Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG gültig sind: Aufgrund welcher Gefährdungstatbestände wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse erteilt, bzw. an welche Personen-/Berufsgruppen wurden diese Erlaubnisse erteilt? Bitte schlüsseln Sie die Bedürfnisgründe so weit auf, wie dies vom Aufwand und hinsichtlich Daten-/Geheimschutzes vertretbar ist (z. B. 4 x Bedrohung wegen politischer Tätigkeit, 1 x Bedrohung wegen journalistischer/schriftstellerischer Tätigkeit, 3 x Bedrohung wegen hervorgehobener Stellung in einer Religionsgemeinschaft, 2 x Bedrohung wegen beruflicher Tätigkeit als XY, etc.).

6. Sofern derzeit Waffenscheine und/oder Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG gültig sind: Aufgrund welcher Bewachungsaufträge wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse erteilt? Bitte schlüsseln Sie die Bedürfnisgründe so weit auf, wie dies vom Aufwand und hinsichtlich Daten-/Geheimschutzes vertretbar ist (z. B. 5 x Schutz einer Behörde, 3 x Schutz einer religiösen Einrichtung, 1 x Schutz einer militärischen Einrichtung, 2 x Schutz eines Handelsgewerbes, 1 x Schutz einer wissenschaftlichen Einrichtung, 10 x Geld- und Werttransporte, etc.).

7. Inwieweit ist die Verlängerung und/oder Neuerteilung der in Ziff. 1 – 4 aufgezählten Erlaubnisse in den vergangenen 5 Jahren gestiegen oder zurückgegangen?

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Januar 2024
  • Frist
    17. Februar 2024
  • 0 Follower:innen
Daniel Alexander Lea
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zum Zwecke der Vorbereitung einer rechtswissenscha…
An Ordnungsamt Wiesbaden Details
Von
Daniel Alexander Lea
Betreff
Anzahl und Gründe waffenrechtlicher Erlaubnisse nach § 19 und § 28 WaffG [#297098]
Datum
13. Januar 2024 17:21
An
Ordnungsamt Wiesbaden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zum Zwecke der Vorbereitung einer rechtswissenschaftlichen Veröffentlichung in einer juristischen Fachzeitschrift bitte ich Sie höflich um die Beantwortung der folgenden Fragen: 1. Wie viele Waffenscheine aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig? 2. Wie viele Waffenscheine aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig? 3. Wie viele Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig, ohne, dass gleichzeitig auch ein Waffenschein erteilt wurde? 4. Wie viele Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig, ohne, dass gleichzeitig auch ein Waffenschein erteilt wurde? 5. Sofern derzeit Waffenscheine und/oder Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG gültig sind: Aufgrund welcher Gefährdungstatbestände wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse erteilt, bzw. an welche Personen-/Berufsgruppen wurden diese Erlaubnisse erteilt? Bitte schlüsseln Sie die Bedürfnisgründe so weit auf, wie dies vom Aufwand und hinsichtlich Daten-/Geheimschutzes vertretbar ist (z. B. 4 x Bedrohung wegen politischer Tätigkeit, 1 x Bedrohung wegen journalistischer/schriftstellerischer Tätigkeit, 3 x Bedrohung wegen hervorgehobener Stellung in einer Religionsgemeinschaft, 2 x Bedrohung wegen beruflicher Tätigkeit als XY, etc.). 6. Sofern derzeit Waffenscheine und/oder Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG gültig sind: Aufgrund welcher Bewachungsaufträge wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse erteilt? Bitte schlüsseln Sie die Bedürfnisgründe so weit auf, wie dies vom Aufwand und hinsichtlich Daten-/Geheimschutzes vertretbar ist (z. B. 5 x Schutz einer Behörde, 3 x Schutz einer religiösen Einrichtung, 1 x Schutz einer militärischen Einrichtung, 2 x Schutz eines Handelsgewerbes, 1 x Schutz einer wissenschaftlichen Einrichtung, 10 x Geld- und Werttransporte, etc.). 7. Inwieweit ist die Verlängerung und/oder Neuerteilung der in Ziff. 1 – 4 aufgezählten Erlaubnisse in den vergangenen 5 Jahren gestiegen oder zurückgegangen? Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Daniel Alexander Lea Anfragenr: 297098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/297098/ Postanschrift Daniel Alexander Lea << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Ordnungsamt Wiesbaden
Sehr geehrter Herr Lea, vielen Dank für Ihre Anfrage. Hinsichtlich Ihrer Fragen teilen wir Ihnen mit, dass wir k…
Von
Ordnungsamt Wiesbaden
Betreff
Ihre Anfrage: Anzahl und Gründe waffenrechtlicher Erlaubnisse nach § 19 und § 28 WaffG
Datum
18. Januar 2024 13:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lea, vielen Dank für Ihre Anfrage. Hinsichtlich Ihrer Fragen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine gesonderten Statistiken hinsichtlich gültiger Waffenscheine und deren Bedürfnisse führen bzw. die Fachsoftware eine Auswertung nicht ermöglicht. Dies gilt auch für die angefragten Waffenbesitzkarten. Daher ist es uns nicht möglich die von Ihnen gestellten Fragen zu beantworten. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen