Anzahl und Gründe waffenrechtlicher Erlaubnisse nach § 19 und § 28 WaffG
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Zwecke der Vorbereitung einer rechtswissenschaftlichen Veröffentlichung in einer juristischen Fachzeitschrift bitte ich Sie höflich um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Waffenscheine aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig?
2. Wie viele Waffenscheine aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig?
3. Wie viele Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig, ohne, dass gleichzeitig auch ein Waffenschein erteilt wurde?
4. Wie viele Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG sind zum Zeitpunkt der Beantwortung in Ihrem Zuständigkeitsbereich gültig, ohne, dass gleichzeitig auch ein Waffenschein erteilt wurde?
5. Sofern derzeit Waffenscheine und/oder Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 19 WaffG gültig sind: Aufgrund welcher Gefährdungstatbestände wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse erteilt, bzw. an welche Personen-/Berufsgruppen wurden diese Erlaubnisse erteilt? Bitte schlüsseln Sie die Bedürfnisgründe so weit auf, wie dies vom Aufwand und hinsichtlich Daten-/Geheimschutzes vertretbar ist (z. B. 4 x Bedrohung wegen politischer Tätigkeit, 1 x Bedrohung wegen journalistischer/schriftstellerischer Tätigkeit, 3 x Bedrohung wegen hervorgehobener Stellung in einer Religionsgemeinschaft, 2 x Bedrohung wegen beruflicher Tätigkeit als XY, etc.).
6. Sofern derzeit Waffenscheine und/oder Waffenbesitzkarten aufgrund des Bedürfnisses nach § 28 WaffG gültig sind: Aufgrund welcher Bewachungsaufträge wurden die waffenrechtlichen Erlaubnisse erteilt? Bitte schlüsseln Sie die Bedürfnisgründe so weit auf, wie dies vom Aufwand und hinsichtlich Daten-/Geheimschutzes vertretbar ist (z. B. 5 x Schutz einer Behörde, 3 x Schutz einer religiösen Einrichtung, 1 x Schutz einer militärischen Einrichtung, 2 x Schutz eines Handelsgewerbes, 1 x Schutz einer wissenschaftlichen Einrichtung, 10 x Geld- und Werttransporte, etc.).
7. Inwieweit ist die Verlängerung und/oder Neuerteilung der in Ziff. 1 – 4 aufgezählten Erlaubnisse in den vergangenen 5 Jahren gestiegen oder zurückgegangen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum13. Januar 2024
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17. Februar 2024
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