Anzahl und Menge der anstehenden Gebühren durch Überzeugung

Gesamtmenge der momentan noch zu bezahlenden Gebühren, die durch die Überziehung der Leihfrist entstanden sind, sowie Anzahl an Medien, die davon betroffen sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. April 2019
  • Frist
    16. Mai 2019
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Evangelische Hochschule Nürnberg, Bibliothek
Sehr geehrte Damen und Herren, vom 18. bis 21. März bin ich nicht im Büro. Bitte wenden Sie sich in dringenden F…
Von
Evangelische Hochschule Nürnberg, Bibliothek
Betreff
Auto: Anzahl und Menge der anstehenden Gebühren durch Überzeugung [#61255]
Datum
16. März 2019 18:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vom 18. bis 21. März bin ich nicht im Büro. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an <<E-Mail-Adresse>> Mit besten Grüßen
Evangelische Hochschule Nürnberg, Bibliothek
Sehr geehrtAntragsteller/in da Sie bei uns kein registrierter Nutzer sind, sind durch Sie auch keine Gebühren en…
Von
Evangelische Hochschule Nürnberg, Bibliothek
Betreff
Re: Anzahl und Menge der anstehenden Gebühren durch Überzeugung [#61255]
Datum
25. März 2019 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in da Sie bei uns kein registrierter Nutzer sind, sind durch Sie auch keine Gebühren entstanden. Für eine generelle Auskunft zur Gesamtmenge der noch zu zahlenden Gebühren an die Bibliothek geht auch Ihrem Schreiben kein berechtigtes Interesse hervor. Der Anwendungsbereich des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG) ist nicht eröffnet. Gemäß Art. 1 gilt das BayDSG nur für die Verwaltungstätigkeit der Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen des Freistaates Bayern, der Gemeinden, Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts. Bei der Evangelischen Hochschule Nürnberg handelt es sich um eine Einrichtung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern und somit nicht um eine öffentliche Stelle im Sinne des Gesetzes. Kirchen und ihre Einrichtungen unterstehen kraft ihrer verfassungsrechtlich aus Art. 140 Grundgesetz in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 gewährleisteten Autonomie nicht der Aufsicht des Staates. Zudem gilt für die ELKB nach DSGVO § 91 das Datenschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD). Somit gibt es keine Rechtsgrundlage für eine Beantwortung Ihrer Anfrage. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gesamtmenge de…
An Evangelische Hochschule Nürnberg, Bibliothek Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl und Menge der anstehenden Gebühren durch Überzeugung [#61255]
Datum
16. April 2019 11:25
An
Evangelische Hochschule Nürnberg, Bibliothek
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gesamtmenge der momentan noch zu bezahlenden Gebühren, die durch die Überziehung der Leihfrist entstanden sind, sowie Anzahl an Medien, die davon betroffen sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Evangelische Hochschule Nürnberg, Bibliothek
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis zum 22. April nicht im Büro. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fäll…
Von
Evangelische Hochschule Nürnberg, Bibliothek
Betreff
Auto: Anzahl und Menge der anstehenden Gebühren durch Überzeugung [#61255]
Datum
16. April 2019 11:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin bis zum 22. April nicht im Büro. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an <<E-Mail-Adresse>> Mit besten Grüßen