Anzahl und Standorte von Videokameras im öffentlichen Raum

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Hansestadt Rostock den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden.

2. Gibt es eine Auflistung der Standorte, wo sich diese Überwachungskameras befinden? (Sofern vorhanden bitte ich um eine maschinenlesbare Version)

3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras?

4. Falls neue Kameras geplant sind: An welchen Standorten und wie hoch sind die geplanten Investitionskosten für neue Anlagen?

5. Sämtliche Evaluationen zur Effektivität und zum Nutzen dieser Kameras.

6. Informationen über die Speicherdauer der Kamerabilder.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Juni 2018
  • Frist
    31. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie um die Beantwortung fol…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl und Standorte von Videokameras im öffentlichen Raum [#31366]
Datum
29. Juni 2018 12:38
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bitte ich Sie um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie viele Überwachungskameras überwachen in der Hansestadt Rostock den öffentlich zugänglichen Raum? Dabei ist es egal, ob sie von einer öffentlichen Stelle oder einem privaten Unternehmen, welches eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt, betrieben werden. 2. Gibt es eine Auflistung der Standorte, wo sich diese Überwachungskameras befinden? (Sofern vorhanden bitte ich um eine maschinenlesbare Version) 3. Wie hoch sind die jährlichen laufenden Kosten für diese Überwachungskameras? 4. Falls neue Kameras geplant sind: An welchen Standorten und wie hoch sind die geplanten Investitionskosten für neue Anlagen? 5. Sämtliche Evaluationen zur Effektivität und zum Nutzen dieser Kameras. 6. Informationen über die Speicherdauer der Kamerabilder. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl und Standorte von Videokameras im öffen…
An Hanse- und Universitätsstadt Rostock Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Re: Anzahl und Standorte von Videokameras im öffentlichen Raum [#31366]
Datum
31. Juli 2018 08:13
An
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl und Standorte von Videokameras im öffentlichen Raum“ vom 29.06.2018 (#31366) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 31366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Ihre Anfrage zu Videokameras über das Portal fragdenstaat.de Sehr geehrtAntragsteller/in die E-Mail mit Ihrer …
Von
Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Betreff
Anzahl und Standorte von Videokameras im öffentlichen Raum [#31366]
Datum
21. August 2018 15:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage zu Videokameras über das Portal fragdenstaat.de Sehr geehrtAntragsteller/in die E-Mail mit Ihrer Nachfrage zu Videokameras über das Portal fragdenstaat.de ist im Büro des Oberbürgermeisters der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eingegangen. Zur ursprünglichen Anfrage konnte leider kein Posteingang festgestellt werden, daher die verzögerte Antwort. Auf dem elektronischen Postweg (E-Mail) ist ein Antrag auf der Basis des Informationsfreiheitsgesetzes M-V nur zulässig, wenn ein Zugang eröffnet und der Antrag mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen ist. Diese Voraussetzung ist in diesem Fall nicht gegeben. Dennoch beantworten wir gern Ihre Frage im Rahmen des uns zur Verfügung stehenden Rechtsrahmens. In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock überwachen in der Regel nur Ordnungsbehörden öffentliche Plätze. Unter den öffentlich zugänglichen Einrichtungen im Eigentum der Hanse- und Universitätsstadt gibt es jedoch mehrere, die aus verschiedenen Gründen mit Videotechnik überwacht werden. Hierzu gehören zum Beispiel Kameras an folgenden Orten: - an Schulen nach Schulschluss zur Verhinderung von Vandalismus - auf dem Gelände des Rathauses Neuer Markt 1 und im Gebäude - an einzelnen Verkehrsknotenpunkten zur gelegentlichen Verkehrszählung - auf dem Gelände von Gemeinschaftsunterkünften für Asylbewerber - im Kulturhistorischen Museum zum Schutz der Kulturgüter Die Speicherdauer der Aufnahmen dieser Kameras reicht von keiner Speicherung (Verkehrszählung) bis zu wenigen Wochen. Eine Aufschlüsselung der Kosten von bestehenden und geplanten Anlagen ist nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen