Anzahl und Umgang mit Patientenbeschwerden

- Informationen darüber wie bei der KV-Hessen mit Patientenbeschwerden umzugehen ist (z.B. Prozessdokumentation, Verfahrensanweisungen, Interne Anweisungen, Ablaufdiagramme, E-Mails etc.) und alle hierüber intern und extern geführte Korrespondenz, jedoch nicht die Patientenbeschwerden selbst.

- Informationen über das Aufkommen, die Bearbeitung und den Abschluss von Patientenbeschwerden der Jahre 2019 - 2022, jedoch nicht die Patientenbeschwerden selbst.

- Informationen, auf welchem Wege (online, Telefonisch, schriftlich) Patientenbeschwerden eingereicht werden können und unter welchen E-Mail-Adresses, Telefonnummern, Postanschriften, Online-Adressen (z.B. Formular).

- Existiert ein strukturiertes / unstrukturiertes Vorgehen bei Patientenbeschwerden und wenn ja, anhand welches Prozessablaufs? Falls nein, wie wird der Ablauf intern überwacht?

- Welche Stelle ist für die Kontrolle der KV-Hessen als übergeordnete Behörde zur Fachaufsicht zuständig?

- Welche Person(en) sind bei der KV-Hessen für die Patientenzufriedenheit / die Beschwerden verantwortlich (Leitungsposition)?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2022
  • Frist
    26. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Information…
An Kassenärztliche Vereinigung Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl und Umgang mit Patientenbeschwerden [#261649]
Datum
24. Oktober 2022 15:25
An
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen darüber wie bei der KV-Hessen mit Patientenbeschwerden umzugehen ist (z.B. Prozessdokumentation, Verfahrensanweisungen, Interne Anweisungen, Ablaufdiagramme, E-Mails etc.) und alle hierüber intern und extern geführte Korrespondenz, jedoch nicht die Patientenbeschwerden selbst. - Informationen über das Aufkommen, die Bearbeitung und den Abschluss von Patientenbeschwerden der Jahre 2019 - 2022, jedoch nicht die Patientenbeschwerden selbst. - Informationen, auf welchem Wege (online, Telefonisch, schriftlich) Patientenbeschwerden eingereicht werden können und unter welchen E-Mail-Adresses, Telefonnummern, Postanschriften, Online-Adressen (z.B. Formular). - Existiert ein strukturiertes / unstrukturiertes Vorgehen bei Patientenbeschwerden und wenn ja, anhand welches Prozessablaufs? Falls nein, wie wird der Ablauf intern überwacht? - Welche Stelle ist für die Kontrolle der KV-Hessen als übergeordnete Behörde zur Fachaufsicht zuständig? - Welche Person(en) sind bei der KV-Hessen für die Patientenzufriedenheit / die Beschwerden verantwortlich (Leitungsposition)?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261649/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Eingangsbestätigung Guten Tag, herzlich willkommen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, der Mitgliederorg…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
24. Oktober 2022 15:25
Status
Warte auf Antwort
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3,6 KB
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3,7 KB


Guten Tag, herzlich willkommen bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, der Mitgliederorganisation niedergelassener Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen in Hessen! Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten. Telefonisch stehen wir Ihnen gerne für Fragen unter der Rufnummer +49 (0) 69 24741 -7777 von Montag bis Freitag in der Zeit von 7 bis 17 Uhr zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Sehr << Antragsteller:in >> im Rahmen des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes …
Von
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Betreff
Anzahl und Umgang mit Patientenbeschwerden [#261649]
Datum
15. November 2022 09:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Rahmen des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) bitten Sie um Informationen zur Anzahl und dem Umgang mit Patientenbeschwerden bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH). Jährlich erreichen die KVH eine Vielzahl von Anfragen von Patienten und Dritten. Dazu zählen neben allgemeinen Anfragen auch Beschwerden. Des Weiteren gehen viele Anfragen ein, die den Aufgabenbereich der KVH nicht betreffen. Die KVH beantwortet Patientenanfragen und -beschwerden im Rahmen der vom Gesetzgeber übertragenen Zuständigkeiten, d.h. soweit die Beschwerden inhaltlich den Aufgabenbereich der KVH betreffen. Neben der Sicherstellung der ambulanten medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung obliegt der KVH auch die Prüfung, ob die Mitglieder der KVH (Vertragsärzte / Vertragspsychotherapeuten) im Rahmen der Patientenversorgung die vertragsärztlichen Bestimmungen beachten. Die vertragsärztlichen Bestimmungen sind u.a. im Sozialgesetzbuch, den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sowie den Verträgen zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) oder der KVH geregelt. Die Verträge sind auf den Webseiten der KBV und KVH öffentlich zugänglich. Patienten können Ihr Anliegen schriftlich, per E-Mail (<<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>) oder in einem Kontaktformular auf unserer Webseite unter "KVH kontaktieren" (zu finden unter https://www.kvhessen.de/behandlung-vorsorge) an die KVH richten. Eine Differenzierung zwischen Beschwerden und sonstigen Anfragen von Patienten und Dritten nimmt die KVH nicht vor. Die Anzahl aller eingehenden Patientenanfragen bei der KVH ist außerdem nicht ermittelbar. Weshalb eine Datenerhebung beschränkt auf Beschwerden nach § 85 Abs. 2 HDSIG abgelehnt wird, da diese Informationen aus einer Vielzahl von Aktenvorgängen zusammengetragen werden müssten. Ein solcher Informationszugang ist nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand möglich. Zum Thema Patientenbeschwerden liegen außerdem keine weiteren amtlichen Informationen nach § 80 Abs. 1 HDSIG vor. Die Aufsicht über die KVH führt die zuständige oberste Landesbehörde in Hessen. Das Aufsichtsrecht erstreckt sich darauf, dass Gesetz und sonstiges Recht beachtet werden. Die Aufsichtsbehörde für die KVH ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration in Wiesbaden. Zum Thema Datenschutz führt die Aufsicht der Hessische Beauftrag für Datenschutz und Informationsfreiheit in Wiesbaden. Wir bitten um Verständnis, dass Anfragen oder Rückfragen zu Ihrem Anliegen nur berücksichtigt werden können, wenn diese schriftlich (per Post oder E-Mail) bei der KV Hessen eingereicht werden. Bitte nutzen Sie für Anfragen per Mail ausschließlich die E-Mailadresse <<E-Mail-Adresse>>. Alternativ erreichen Sie uns auch unter der Faxnummer 069 24741-68810. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die vertragsärztlichen Bestimmungen aus dem im Sozialgesetzbuch, den Richtlinien d…
An Kassenärztliche Vereinigung Hessen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl und Umgang mit Patientenbeschwerden [#261649]
Datum
18. November 2022 18:05
An
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die vertragsärztlichen Bestimmungen aus dem im Sozialgesetzbuch, den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sowie den Verträgen zwischen den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) wurden von mir nicht angefragt. Ihr Verweis hierauf ist zwar dankenswert, ersetzt jedoch nicht die Erfüllung Ihrer Auskunftspflicht. Gem § 80 HDSIG sind amtliche Informationen alle amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung (außer Entwürfe und Notizen, die nicht Bestandteil eines Vorgangs werden sollen). Sie waren und sind aufgefordert, mir alle derartigen Aufzeichnungen (z.B. Prozessdokumentationen, Verfahrensanweisungen, interne Anweisungen, Ablaufdiagramme, Gesprächsprotokolle, E-Mails etc. sowie alle hierüber intern und extern geführte Korrespondenz) vorzulegen damit ich diese einsehen kann. Folgende Auskunft haben Sie mir ebenfalls noch nicht erteilt: Welche Person(en) sind bei der KV-Hessen für die Patientenzufriedenheit / die Beschwerden verantwortlich (Leitungsposition)? Ich darf Sie daher bitten, die von mir angefragten Informationen innerhalb der gesetzlichen Frist, also bis spätestens 24.11.2022, nachzureichen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 261649 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir schnellstmöglich bearbeiten. Sollten wir zur Bearbeitung Ihre…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Hessen
Betreff
Automatische Antwort: Anzahl und Umgang mit Patientenbeschwerden [#261649]
Datum
18. November 2022 18:05
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Nachricht, die wir schnellstmöglich bearbeiten. Sollten wir zur Bearbeitung Ihrer Anfrage weitere Angaben von Ihnen benötigen, werden wir uns unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung setzen. Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Ihre Kassenärztliche Vereinigung Hessen Europa-Allee 90 | 60486 Frankfurt
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, …
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anzahl und Umgang mit Patientenbeschwerden“ [#261649]
Datum
25. Dezember 2022 17:39
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Hessen (HDSIG, HUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/261649/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine Anfrage weder in der vorgegebenen Zeit, noch in dem gesetzlich vorgesehenen Umfang beantwortet wurde. Ich verweise zu den weiteren Details auf meine letzte Korrespondenz, die Sie hier einsehen können. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 261649.pdf - 2022-10-24_2-image001.jpg - 2022-10-24_2-image002.jpg Anfragenr: 261649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261649/
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
13. Januar 2023 18:13
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
1. August 2023 14:28
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, mir liegt keine weitere Stellungnahme zu meiner Eingabe bei der Pflichtigen vor. Um Vermittlung wird d…
An Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anzahl und Umgang mit Patientenbeschwerden“ [#261649]; mein Az.: 90.22.35:0045/wz [#261649]
Datum
1. August 2023 16:02
An
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, mir liegt keine weitere Stellungnahme zu meiner Eingabe bei der Pflichtigen vor. Um Vermittlung wird daher weiterhin gebeten. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261649/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. August 2023 16:53
Status
Warte auf Antwort

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Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr << Antragsteller:in >> In der Zwischenzeit liegt mir die Stellungnahme der KV Hessen vor. Es wi…
Von
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anzahl und Umgang mit Patientenbeschwerden“ [#261649]; mein Az.: 90.22.35:0045/wz [#261649]
Datum
26. Oktober 2023 09:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> In der Zwischenzeit liegt mir die Stellungnahme der KV Hessen vor. Es wird vorgebracht, dass die KV Hessen Ihren Anspruch auf Informationszugang mit dem Schreiben vom 15.11.2022 erfüllt an. Sie hätten entsprechende Informationen erhalten, soweit diese vorliegen. In Ihrem Schreiben vom 18.11.2022 hätten Sie keine anderen Informationen angefordert als in Ihrem ersten Antrag. Der Prozess bei der Bearbeitung von Patientenanfragen sei zentral gesteuert. Vor allem über das Kontaktformular auf der Website erreichten die KV Hessen verschiedenste Anfragen. Dabei handele es sich nicht alleine um Beschwerden von Patientinnen und Patienten. Ein Großteil dieser Anfragen beträfe rein informatorische Anliegen wie beispielsweise Praxisanfragen oder Fragen zu Vorsorgeuntersuchungen etc. Die Anfragen würden nicht nach allgemeiner Anfrage und konkreter Beschwerde differenziert abgelegt. In der Zwischenzeit sei auf der Website der KV Hessen unter https://www.kvhessen.de/fragen-und-antworten eine FAQ zu den wichtigsten Themen und Fragen, um die es hauptsächlich bei den Patientenanfragen gehe und die sich immer wiederholten, veröffentlicht. Diese Information auf der Website habe es zu dem Zeitpunkt der Antragstellung in der Form allerdings noch nicht gegeben und habe Ihnen seinerzeit daher auch nicht mitgeteilt werden können. Die Namen der Beschäftigten würden bewusst und zu deren Schutz nicht bekannt gegeben. Weitere amtliche Informationen lägen der KV Hessen nicht vor. Die einzelnen Patientenanfragen könnten Ihnen aus Gründen des Schutzes der Rechte Dritter nicht vorgelegt werden. Nach den mir vorliegenden Informationen hat die KV Hessen Ihnen damit die vorliegenden amtlichen Informationen im Rahmen Ihrer Anfrage vorgelegt. Die Beschwerde wird damit zurückgewiesen. Mit freundlichen Grüßen