Anzahl und Verwendung von Ärztinnen und Ärzten im uniformierten Dienst bei der Bundeswehr

Die Anzahl der Ärztinnnen und Ärzte die als Sanitätsoffiziere bei der Bundeswehr dienen, nach fachärztlicher Weiterbildung, Verwendungsart und Organisationsbereich, sowie nach Status als BS, SaZ, Reservist und Reservist adW aufgeschlüsselt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Januar 2024
  • Frist
    1. März 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der Ärztinnnen und Ärzte d…
An Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl und Verwendung von Ärztinnen und Ärzten im uniformierten Dienst bei der Bundeswehr [#298625]
Datum
28. Januar 2024 22:13
An
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Ärztinnnen und Ärzte die als Sanitätsoffiziere bei der Bundeswehr dienen, nach fachärztlicher Weiterbildung, Verwendungsart und Organisationsbereich, sowie nach Status als BS, SaZ, Reservist und Reservist adW aufgeschlüsselt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 298625 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298625/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 Sehr << Antragsteller:in >> die mit Ihrem Antrag …
Von
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Betreff
24BAP_9058GG Anzahl und Verwendung von Ärztinnen und Ärzten im uniformierten Dienst bei der Bundeswehr [#298625]
Datum
5. März 2024 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
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Klassifizierung: ÖFFENTLICH/PersDat Schutzbereich 1 Sehr << Antragsteller:in >> die mit Ihrem Antrag vom 28.01.2024 begehrte Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wird zuständigkeitshalber vom Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) wie folgt beantwortet: Bei der Bundeswehr dienen 3.130 Ärztinnen und Ärzte als Sanitätsoffiziere (Stand 22.02.2024), davon der überwiegende Anteil als Soldatinnen und Soldaten auf Zeit (2390). Außerdem sind 39 Reservistinnen und Reservisten im Rahmen einer Wehrübung eingesetzt (Stand: 22.02.2024). Etwa zwei Drittel der Ärztinnen und Ärzte verfügen über keine Fachrichtung (1955).Bei den Ärztinnen und Ärzten mit Fachrichtung bilden die Ärztinnen und Ärzte der Fachrichtung „Allgemeinmedizin“ (378) die größte Gruppe, gefolgt von den Fachrichtungen „Anästhesiologie“ (176) sowie Innere Medizin mit verschiedenen Schwerpunkten (108). Die übrigen Ärztinnen und Ärzte verteilen sich auf verschiedenste Fachrichtungen. Bei den Reservistinnen und Reservisten liegt die Angabe der Fachrichtung nicht vor. Etwa 90% der Ärztinnen und Ärzte (2787) gehören dem Organisationsbereich „Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr“ an. Die übrigen 10% verteilen sich größtenteils auf die Organisationsbereiche „Heer“, „Luftwaffe“ und „Marine“. Diese Auskunft erfolgt gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, Militärringstr. 1000, 50737 Köln einzureichen. Mit freundlichen Grüßen