Anzahl Unterbringungen per Bundesland

Bitte sagen Sie mir, wie viele Unterbringungen psychisch Kranker es im Jahr 2023 gab und wie hoch die Quote pro 100.000 Einwohner in den einzelnen Bundesländern ist.

Warte auf Antwort

  • Datum
    25. April 2024
  • Frist
    28. Mai 2024
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Karl Wilhelm Wegmann
Karl Wilhelm Wegmann (Bundesverband Psychiatrieerfahrener)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte sagen Sie mir, wie viele Unterb…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Karl Wilhelm Wegmann (Bundesverband Psychiatrieerfahrener)
Betreff
Anzahl Unterbringungen per Bundesland [#307410]
Datum
25. April 2024 09:14
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte sagen Sie mir, wie viele Unterbringungen psychisch Kranker es im Jahr 2023 gab und wie hoch die Quote pro 100.000 Einwohner in den einzelnen Bundesländern ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl Wilhelm Wegmann Anfragenr: 307410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307410/ Postanschrift Karl Wilhelm Wegmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karl Wilhelm Wegmann (Bundesverband Psychiatrieerfahrener)
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Wegmann, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Anzahl Unterbringungen per Bundesland _ [#307410]
Datum
26. April 2024 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wegmann, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Wegmann, der Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung ist Aufgabe der Länder und lieg…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Anzahl Unterbringungen per Bundesland [#307410]
Datum
2. Mai 2024 10:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wegmann, der Vollzug der Maßregeln der Besserung und Sicherung ist Aufgabe der Länder und liegt in der Zuständigkeit der Länder. Daher erhebt das BMG keine eigenen Statistiken über die Fallzahlen. Mit freundlichen Grüßen

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Karl Wilhelm Wegmann
Karl Wilhelm Wegmann (Bundesverband Psychiatrieerfahrener)
Sehr << Anrede >> es ging mir weniger um die Forensik als vielmehr um die geschlossene Psychiatrie, w…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Karl Wilhelm Wegmann (Bundesverband Psychiatrieerfahrener)
Betreff
AW: Anzahl Unterbringungen per Bundesland [#307410]
Datum
2. Mai 2024 11:33
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es ging mir weniger um die Forensik als vielmehr um die geschlossene Psychiatrie, wo auch Menschen mit einwandfreiem Führungszeugnis gegen ihren Willen untergebracht werden. Das geschieht nach den Regeln des BGB und auch nach länderspezifischem PsychKG. Es ist also sowohl Bundesrecht als auch das Grundgesetz im Spiel. Mit freundlichen Grüßen Karl Wilhelm Wegmann Anfragenr: 307410 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307410/