Anzahl Vergehen gegen das Luftfahrgesetz mit Drohnen

Anfrage an: Polizei Berlin

wie viele Bußgeldbescheide wurden im letzten und vorletzten Jahr in Berlin gegen Privatpersonen wegen Verletzens des Luftverkehrsgesetzes mit ihren Drohnen verhängt?

Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. Juni 2023
  • Frist
    21. Juli 2023
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wie vi…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Vergehen gegen das Luftfahrgesetz mit Drohnen [#281372]
Datum
18. Juni 2023 16:11
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie viele Bußgeldbescheide wurden im letzten und vorletzten Jahr in Berlin gegen Privatpersonen wegen Verletzens des Luftverkehrsgesetzes mit ihren Drohnen verhängt? Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281372 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281372/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizei Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> die Polizei Berlin verfügt nicht über die entsprechenden Daten/Statistik…
Von
Polizei Berlin
Betreff
AW: [extern] Anzahl Vergehen gegen das Luftfahrgesetz mit Drohnen [#281372]
Datum
19. Juni 2023 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Polizei Berlin verfügt nicht über die entsprechenden Daten/Statistiken. Die Bearbeitung aller Ordnungswidrigkeiten mit luftrechtlichem Bezug erfolgt durch die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (LuBB). Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten ausdrücklich widersprochen haben, findet eine Weiterleitung Ihrer Anfrage nicht statt. Bitte richten Sie Ihre Anfrage deshalb direkt an die Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg (LuBB). Mit freundlichen Grüßen