Anzahl Veröffentlichungen auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums

In Ihren inzwischen als rechtwidrig eingestuften Bescheiden zu VIG-Anfragen behaupten Sie:

"Das bedeutet, dass Beanstandungen, die derart schwerwiegend sind, dass sie unter Berücksichtigung der angeführten Rechtsprechung veröffentlicht werden dürfen, bereits nach der heutigen Rechtslage veröffentlicht werden müssen. Dies geschieht in Schleswig-Holstein für alle Kreise und kreisfreien Städte zentral auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums."

Wie viele Veröffentlichungen wurden von Ihnen in den Jahren 2019 bis 2021 – jeweils pro Jahr – durchgeführt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Oktober 2022
  • Frist
    30. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In Ihren inzwisch…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Veröffentlichungen auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums [#261871]
Datum
28. Oktober 2022 15:01
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Ihren inzwischen als rechtwidrig eingestuften Bescheiden zu VIG-Anfragen behaupten Sie: "Das bedeutet, dass Beanstandungen, die derart schwerwiegend sind, dass sie unter Berücksichtigung der angeführten Rechtsprechung veröffentlicht werden dürfen, bereits nach der heutigen Rechtslage veröffentlicht werden müssen. Dies geschieht in Schleswig-Holstein für alle Kreise und kreisfreien Städte zentral auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums." Wie viele Veröffentlichungen wurden von Ihnen in den Jahren 2019 bis 2021 – jeweils pro Jahr – durchgeführt?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261871 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261871/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Sehr << Antragsteller:in >> in vorbezeichneter Angelegenheit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: [EXTERN] Anzahl Veröffentlichungen auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums [#261871]
Datum
2. November 2022 14:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> in vorbezeichneter Angelegenheit bestätigen wir den Eingang Ihrer Anfrage vom 28.10.2022. Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre unten stehende Anfrage möchten wir Ihnen diese wie…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
WG: [EXTERN] Anzahl Veröffentlichungen auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums [#261871]
Datum
1. Dezember 2022 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Bezug nehmend auf Ihre unten stehende Anfrage möchten wir Ihnen diese wie folgt beantworten: Im Zeitraum 2019-2021 wurden 3 Verstöße als nach § 40 LFGB veröffentlichungspflichtig eingestuft und jeweils eine entsprechende Mitteilung an das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) des Landes Schleswig-Holstein vorgenommen. Die Veröffentlichung obliegt dem MLLEV, ebenso die Löschung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen. Mit freundlichen Grüßen