Anzahl Veröffentlichungen auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums
In Ihren inzwischen als rechtwidrig eingestuften Bescheiden zu VIG-Anfragen behaupten Schleswig-Holsteiner Behörden:
"Das bedeutet, dass Beanstandungen, die derart schwerwiegend sind, dass sie unter Berücksichtigung der angeführten Rechtsprechung veröffentlicht werden dürfen, bereits nach der heutigen Rechtslage veröffentlicht werden müssen. Dies geschieht in Schleswig-Holstein für alle Kreise und kreisfreien Städte zentral auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums."
Wie viele Veröffentlichungen wurden von Ihnen in den Jahren 2019 bis 2021 – jeweils pro Jahr, gruppiert nach Behörde – durchgeführt?
Information nicht vorhanden
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Datum1. Dezember 2022
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3. Januar 2023
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