Anzahl Veröffentlichungen auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums
In Ihren inzwischen als rechtwidrig eingestuften Bescheiden zu VIG-Anfragen behaupten Sie:
"Das bedeutet, dass Beanstandungen, die derart schwerwiegend sind, dass sie unter Berücksichtigung der angeführten Rechtsprechung veröffentlicht werden dürfen, bereits nach der heutigen Rechtslage veröffentlicht werden müssen. Dies geschieht in Schleswig-Holstein für alle Kreise und kreisfreien Städte zentral auf der Homepage des Verbraucherschutzministeriums."
Wie viele Veröffentlichungen wurden von Ihnen in den Jahren 2019 bis 2021 – jeweils pro Jahr – durchgeführt?
Ergebnis der Anfrage
Auf der Homepage des Verbraucher"schutz"ministeriums Schleswig-Holsteins erfolgten in den Jahren 2019-2021 keine Veröffentlichungen durch den Kreis Nordfriesland. Entweder gab es keine zutreffenden "schwerwiegenden Beanstandungen" im Zuständigkeitsbereich der Behörde, oder das Geschurbel in ihren Nonsensbescheiden diente nur der Irreführung Anfragender.
Anfrage erfolgreich
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Datum19. Oktober 2022
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22. November 2022
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