Anzahl von Einsatzmaßnahmen durch FSB/BSL-Beamte an Bord von Luftfahrzeugen

Die Anzahl der Einsatzmaßnahmen durch FSB/BSL-Beamte an Bord von Luftfahrzeugen aufgegliedert nach Jahren seit Bestehen der Einheit.
Weiterhin bitte ich darzustellen, welche der o.g. Maßnahmen, falls solche vorgekommen sind, der konkreten Abwehr von Anschlags-, Terror- oder Entführungslagen gedient haben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Oktober 2023
  • Frist
    22. November 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der Einsatzmaßnahmen durch…
An Bundespolizeidirektion 11 Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl von Einsatzmaßnahmen durch FSB/BSL-Beamte an Bord von Luftfahrzeugen [#290642]
Datum
20. Oktober 2023 13:19
An
Bundespolizeidirektion 11
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Einsatzmaßnahmen durch FSB/BSL-Beamte an Bord von Luftfahrzeugen aufgegliedert nach Jahren seit Bestehen der Einheit. Weiterhin bitte ich darzustellen, welche der o.g. Maßnahmen, falls solche vorgekommen sind, der konkreten Abwehr von Anschlags-, Terror- oder Entführungslagen gedient haben.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 290642 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/290642/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeidirektion 11
Bundespolizeidirektion 11 Sachbereich 31 Az.: 31 - 10 00 11 - 0001 -4/2023 Sehr << Antragsteller:in >>…
Von
Bundespolizeidirektion 11
Betreff
AW: Anzahl von Einsatzmaßnahmen durch FSB/BSL-Beamte an Bord von Luftfahrzeugen [#290642]
Datum
23. Oktober 2023 10:00
Status
Warte auf Antwort
Bundespolizeidirektion 11 Sachbereich 31 Az.: 31 - 10 00 11 - 0001 -4/2023 Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist hier eingegangen und wird unter dem o.g. Aktenzeichen bearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis, dass von Seiten der Bundespolizei keine Kommunikation mit anonymen Petenten stattfinden kann. Ich bitte insofern um Mitteilung eines vollständigen Namens und einer privaten E-Mail-Adresse, alternativ einer ladungsfähigen Anschrift. Bis zu einer entsprechenden Mitteilung wird die Bearbeitung Ihres Antrages ruhend gestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine vollständiger Name lautet: Dominik [geschwärzt] Nutzen Sie als E-Mail bitte folgende Adresse: […
An Bundespolizeidirektion 11 Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl von Einsatzmaßnahmen durch FSB/BSL-Beamte an Bord von Luftfahrzeugen [#290642]
Datum
22. November 2023 12:02
An
Bundespolizeidirektion 11
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine vollständiger Name lautet: Dominik [geschwärzt] Nutzen Sie als E-Mail bitte folgende Adresse: [geschwärzt] Mit freundlichen Grüßen Dominik [geschwärzt]
Bundespolizeidirektion 11
Bundespolizeidirektion 11 Sachbereich 31 Az.: 31 - 10 00 11 - 0001 - 4/2023 Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Bundespolizeidirektion 11
Betreff
AW: Anzahl von Einsatzmaßnahmen durch FSB/BSL-Beamte an Bord von Luftfahrzeugen [#290642]
Datum
23. November 2023 16:32
Status
Warte auf Antwort
Bundespolizeidirektion 11 Sachbereich 31 Az.: 31 - 10 00 11 - 0001 - 4/2023 Sehr << Antragsteller:in >> nach vorläufiger Prüfung ist beabsichtigt, Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz in Kürze zu bescheiden. Um Ihnen einen entsprechenden rechtsbehelfsfähigen Bescheid zukommen lassen zu können, bitte ich um Angabe einer Postadresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, senden Sie den Bescheid bitte an beigefügte Person und Anschrift. Mit freundlichen Grüßen << An…
An Bundespolizeidirektion 11 Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl von Einsatzmaßnahmen durch FSB/BSL-Beamte an Bord von Luftfahrzeugen [#290642]
Datum
17. Dezember 2023 14:14
An
Bundespolizeidirektion 11
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, senden Sie den Bescheid bitte an beigefügte Person und Anschrift. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundespolizeidirektion 11
Ablehnungsbescheid Die Anfrage wurde aufgrund Bedenken hinsichtlich der inneren und äußeren Sicherheit Deutschland…
Von
Bundespolizeidirektion 11
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnungsbescheid
Datum
3. Januar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Die Anfrage wurde aufgrund Bedenken hinsichtlich der inneren und äußeren Sicherheit Deutschlands abgelehnt.