Anzahl von Urheberrechtsverstössen

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Ich bin an verlässlichen Zahlen oder Studien über die Anzahl von Urheberrechtsverstößen auf großen Plattformen wie youtube, Facebook, etc. interessiert. Welche Datenbasis wurde z. B. für die Gesetzesvorlage der EU Urheberrechtsreform herangezogen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. März 2019
  • Frist
    27. April 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin an verlä…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl von Urheberrechtsverstössen [#62709]
Datum
23. März 2019 23:01
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin an verlässlichen Zahlen oder Studien über die Anzahl von Urheberrechtsverstößen auf großen Plattformen wie youtube, Facebook, etc. interessiert. Welche Datenbasis wurde z. B. für die Gesetzesvorlage der EU Urheberrechtsreform herangezogen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Justiz
Anzahl von Urheberrechtsverstößen Az.: I 5 - 1530/2 - A2 - 384/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Anzahl von Urheberrechtsverstößen
Datum
23. April 2019 09:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 - 1530/2 - A2 - 384/2019 Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 23. März 2019, mit der Sie unter ausdrücklichem Hinweis auf die Bestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes um Mitteilung der Anzahl der Urheberrechtsverstöße auf Internetplattformen sowie um Mitteilung der Datenbasis, die für die Gesetzesvorlage der EU zur Urheberrechtsreform herangezogen worden ist, gebeten haben. Ich bedauere, Ihnen mitteilen zu müssen, dass mir die erbetenen Daten zur Anzahl der Urheberrechtsverstöße nicht vorliegen. Grundsätzlich können in amtlichen Statistiken nur solche Verstöße erfasst werden, die amtlich festgestellt worden sind, insbesondere durch ein entsprechendes Gerichtsurteil. Dafür kommen bei Urheberrechtsverstößen einerseits Strafurteile in Betracht, soweit ein Straftatbestand erfüllt ist (§§ 106 ff. des Urheberrechtsgesetzes -UrhG), andererseits (und vermutlich häufiger) aber auch Zivilurteile, soweit um das Urheberrecht gestritten oder ein Schadensersatz geltend gemacht wird. Die Statistik der Zivilgerichte, die vom Statistischen Bundesamt herausgegeben wird, erfasst solche Verfahren wegen Urheberrechtsverstößen nicht gesondert. Vielmehr werden dort Gerichtsverfahren nur nach groben Sachgebietseinteilungen erhoben. Genauere Angaben zu den am Verfahren beteiligten Parteien oder dem Inhalt des Verfahrens werden ebenfalls nicht erhoben. Zum Nachschlagen finden Sie diese Statistik online zum kostenlosen Abruf als PDF- und Excel-Datei ab dem Jahr 2003 unter dem Link https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DESerie_serie_00000101?list=all. Angaben zu Aburteilungen und Verurteilungen nach dem Strafrecht finden Sie in der Strafverfolgungsstatistik, die ebenfalls vom Statistischen Bundesamt herausgegeben wird und unter dem folgenden Link zum Download zur Verfügung steht: https://www.destatis.de/GPStatistik/receive/DESerie_serie_00000107?list=all. Diese Statistik erfasst Straftaten nach dem UrhG gesondert. Zu beachten ist, dass in dieser Statistik die Entscheidungen nur bei dem schwersten Delikt erfasst werden, das der Entscheidung zu Grunde liegt. Wenn also beispielsweise ein Täter im selben Verfahren wegen eines Urheberrechtsverstoßes und eines Raubes verurteilt würde, wäre diese Entscheidung nur unter dem Raub erfasst. Für 2017 finden sich in dieser Statistik insgesamt 105 Aburteilungen nach dem UrhG, die sich wie folgt aufschlüsseln: 3 Freisprüche, 42 Einstellungen des Verfahrens, 58 Verurteilungen zu Geldstrafe und 2 Verurteilungen zu Freiheitsstrafe mit Strafaussetzung zur Bewährung. Genauere Angaben zur Tatbegehung liegen allerdings auch in dieser Statistik nicht vor; insbesondere lässt sich nicht ermitteln, ob die Urheberrechtsverstöße im Internet begangen wurden. Ich möchte darauf hinweisen, dass sämtliche Statistiken erst bis zum Berichtsjahr 2017 vorliegen. Mit den Statistiken für 2018 ist erst für den Herbst des Jahres zu rechnen. Ob gegebenenfalls auf Ebene der Bundesländer weitere Daten vorliegen, vermag ich nicht zu beurteilen. Informationen zur Datenbasis für die Gesetzesvorlage der EU zu den Urheberrechtsverstößen liegen mir ebenfalls nicht vor. Insoweit stelle ich Ihnen anheim, sich an diesen Gesetzgeber zu wenden. Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen