Anzahl Zeckenstich

Wie viele Zeckenstiche wurden in den Jahren 1970 bis 2016 verzeichnet?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Oktober 2017
  • Frist
    23. Dezember 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Zecken…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Zeckenstich [#25074]
Datum
27. Oktober 2017 12:40
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Zeckenstiche wurden in den Jahren 1970 bis 2016 verzeichnet?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 21.…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Anzahl Zeckenstich [#25074]
Datum
22. November 2017 10:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 21. November 2017. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30180 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in leider verzögert sich die Beantwortung Ihrer Anfrage noch etwas. Wir hoffen, Ihnen in…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Anzahl Zeckenstiche (# 25074)
Datum
27. Dezember 2017 11:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in leider verzögert sich die Beantwortung Ihrer Anfrage noch etwas. Wir hoffen, Ihnen in der ersten Januarwoche den Bescheid zuleiten zu können. Vielen Dank für Ihr Verständnis Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 21. November 2017 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30180) eine Anf…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Anzahl Zeckenstich [#25074]
Datum
16. Januar 2018 11:53
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 21. November 2017 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30180) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Information: Wie viele Zeckenstiche wurden in den Jahren 1970 bis 2016 verzeichnet? Zu Ihrer Frage nehmen wir wie folgt Stellung: Der Krankenhausdiagnosestatistik können Sie die Anzahl der durch Zecken übertragenen Infektionen ab dem Jahr 2000 entnehmen. Sie finden diese Tabelle im Anhang. Den ebenfalls im Anhang befindlichen Tabellen zu Sterbefällen können Sie die Anzahl der nach einer Infektion durch einen Zeckenbiss eingetretenen Sterbefälle von 1980-2015 entnehmen. Die Auswertungen wurden aus der Krankenhausdiagnosestatistik und der Todesursachenstatistik von unserer Internetseite der Gesundheitsberichterstattung des Bundes www.gbe-bund.de vorgenommen. Angaben über die absolute Anzahl von Zeckenbissen liegen uns nicht vor. Ambulant behandelte Fälle werden statistisch nicht erfasst. Ebenso liegen uns leider keine Zahlen aus den früheren Jahren vor. Die Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir hoffen, Ihnen mit unserer Antwort weitergeholfen zu haben, bitten um Entschuldigung für die zeitliche Verzögerung und verbleiben mit freundlichen Grüßen