Anzeige UOKG vom 20.11.2007

Der Vorsitzende der „Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft“, Herr Rainer Wagner stellte am 20.11.2007 bei der Staatsanwaltschaft Berlin gegen einen Herrn Jürgen Strahl folgende Anzeige:

„Anzeige einer Straftat und Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage

Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeige ich als Vorsitzender der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft folgenden Sachverhalt an:

Herr Jürgen Strahl, ehemals Hauptmann des Ministeriums für Staatssicherheit und heute Rechtsanwalt, tätigte am 17. oder 18. November 2007 an der dänischen Universität Odense im Rahmen einer „Tagung zur Aufarbeitung der Geheimdienstarbeit" folgende Aussage:
„seit Stauffenberg wissen wir: Verräter erschießen sich selbst oder werden erschossen." bzw.: „Haben Sie den Stauffenberg-Film nicht gesehen? Wer Verräter ist, erschießt sich selbst oder wird erschossen.“
Dieses Zitat entstammt einer Pressemitteilung der dpa, die sodann von zahlreichen deutschen Tageszeitungen und Zeitschriften aufgegriffen wurde (u.a. Stern, Berliner Morgenpost, Hamburger Abendblatt, Kölnische Rundschau, Kieler Nachrichten, Südkurier, Die Welt, Berliner Zeitung).
Unseres Erachtens erfüllt diese Äußerung sowohl den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 4 StGB als auch den der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gemäß §189 StGB.

1. Herr Strahl hat öffentlich bzw. in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise gestört, indem er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigte und rechtfertigte.
Seine Äußerung kann nur so verstanden werden, dass alle diejenigen, die gegen das NS-Regime Widerstand geleistet haben, zu recht als „Verräter" hingerichtet wurden.
Da aber in der Bundesrepublik Deutschland Konsens darüber besteht, dass es sich bei Claus Schenk Graf von Stauffenberg und anderen um mutige Widerstandskämpfer und nicht um Verräter handelte und ihre Hinrichtung Mord war und keine gerechte Strafe, ist durch die Äußerung des Herrn Strahl der öffentliche Frieden in unserem Land gestört.

2. Durch die Bezeichnung von Claus Schenk Graf von Stauffenberg als Verräter und zu recht Hingerichteten wird seine Person besonders grob und schwerwiegend herabgesetzt und damit sein Andenken verunglimpft.

Wir erwarten, dass diese bösartige Entgleisung, die sich keinesfalls mehr im Rahmen der durch das Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit bewegt, mit allen rechtsstaatlichen Mitteln geahndet wird.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Rainer Wagner,

Vorsitzender der UOKG“

Frage 1: Wurde die Anzeige von der Staatsanwaltschaft Berlin angenommen?

Frage 2: Wenn ja, was waren die Gründe für die Annahme der Anzeige gegen Herrn Strahl?

Frage 3: Wurde Herr Strahl gerichtlich zur Verantwortung gezogen, mit welchem Ergebnis?

Frage 4: Falls die Anzeige von der Staatsanwaltschaft Berlin nicht angenommen wurde, auf welcher Grundlage geschah dies?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. August 2023
  • Frist
    30. September 2023
  • 0 Follower:innen
Johann Weber
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Vo…
An Staatsanwaltschaft Berlin Details
Von
Johann Weber
Betreff
Anzeige UOKG vom 20.11.2007 [#287104]
Datum
27. August 2023 10:52
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Vorsitzende der „Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft“, Herr Rainer Wagner stellte am 20.11.2007 bei der Staatsanwaltschaft Berlin gegen einen Herrn Jürgen Strahl folgende Anzeige: „Anzeige einer Straftat und Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeige ich als Vorsitzender der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft folgenden Sachverhalt an: Herr Jürgen Strahl, ehemals Hauptmann des Ministeriums für Staatssicherheit und heute Rechtsanwalt, tätigte am 17. oder 18. November 2007 an der dänischen Universität Odense im Rahmen einer „Tagung zur Aufarbeitung der Geheimdienstarbeit" folgende Aussage: „seit Stauffenberg wissen wir: Verräter erschießen sich selbst oder werden erschossen." bzw.: „Haben Sie den Stauffenberg-Film nicht gesehen? Wer Verräter ist, erschießt sich selbst oder wird erschossen.“ Dieses Zitat entstammt einer Pressemitteilung der dpa, die sodann von zahlreichen deutschen Tageszeitungen und Zeitschriften aufgegriffen wurde (u.a. Stern, Berliner Morgenpost, Hamburger Abendblatt, Kölnische Rundschau, Kieler Nachrichten, Südkurier, Die Welt, Berliner Zeitung). Unseres Erachtens erfüllt diese Äußerung sowohl den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 4 StGB als auch den der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gemäß §189 StGB. 1. Herr Strahl hat öffentlich bzw. in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise gestört, indem er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigte und rechtfertigte. Seine Äußerung kann nur so verstanden werden, dass alle diejenigen, die gegen das NS-Regime Widerstand geleistet haben, zu recht als „Verräter" hingerichtet wurden. Da aber in der Bundesrepublik Deutschland Konsens darüber besteht, dass es sich bei Claus Schenk Graf von Stauffenberg und anderen um mutige Widerstandskämpfer und nicht um Verräter handelte und ihre Hinrichtung Mord war und keine gerechte Strafe, ist durch die Äußerung des Herrn Strahl der öffentliche Frieden in unserem Land gestört. 2. Durch die Bezeichnung von Claus Schenk Graf von Stauffenberg als Verräter und zu recht Hingerichteten wird seine Person besonders grob und schwerwiegend herabgesetzt und damit sein Andenken verunglimpft. Wir erwarten, dass diese bösartige Entgleisung, die sich keinesfalls mehr im Rahmen der durch das Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit bewegt, mit allen rechtsstaatlichen Mitteln geahndet wird. Mit freundlichen Grüßen gez. Rainer Wagner, Vorsitzender der UOKG“ Frage 1: Wurde die Anzeige von der Staatsanwaltschaft Berlin angenommen? Frage 2: Wenn ja, was waren die Gründe für die Annahme der Anzeige gegen Herrn Strahl? Frage 3: Wurde Herr Strahl gerichtlich zur Verantwortung gezogen, mit welchem Ergebnis? Frage 4: Falls die Anzeige von der Staatsanwaltschaft Berlin nicht angenommen wurde, auf welcher Grundlage geschah dies?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johann Weber Anfragenr: 287104 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/287104/ Postanschrift Johann Weber << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johann Weber
Staatsanwaltschaft Berlin
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Staatsanwaltschaft Berlin
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. August 2023 10:52
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Johann Weber
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzeige UOKG vom 20.11.2007“ vom 27.08.2023 (#287104) wurde von Ih…
An Staatsanwaltschaft Berlin Details
Von
Johann Weber
Betreff
AW: Automatische Antwort: Anzeige UOKG vom 20.11.2007 [#287104]
Datum
1. Oktober 2023 08:32
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzeige UOKG vom 20.11.2007“ vom 27.08.2023 (#287104) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johann Weber

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Johann Weber
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzeige UOKG vom 20.11.2007“ vom 27.08.2023 (#287104) wurde von Ih…
An Staatsanwaltschaft Berlin Details
Von
Johann Weber
Betreff
AW: Automatische Antwort: Anzeige UOKG vom 20.11.2007 [#287104]
Datum
1. Oktober 2023 09:59
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzeige UOKG vom 20.11.2007“ vom 27.08.2023 (#287104) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johann Weber