Anzeige UOKG vom 20.11.2007
Der Vorsitzende der „Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft“, Herr Rainer Wagner stellte am 20.11.2007 bei der Staatsanwaltschaft Berlin gegen einen Herrn Jürgen Strahl folgende Anzeige:
„Anzeige einer Straftat und Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit zeige ich als Vorsitzender der Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft folgenden Sachverhalt an:
Herr Jürgen Strahl, ehemals Hauptmann des Ministeriums für Staatssicherheit und heute Rechtsanwalt, tätigte am 17. oder 18. November 2007 an der dänischen Universität Odense im Rahmen einer „Tagung zur Aufarbeitung der Geheimdienstarbeit" folgende Aussage:
„seit Stauffenberg wissen wir: Verräter erschießen sich selbst oder werden erschossen." bzw.: „Haben Sie den Stauffenberg-Film nicht gesehen? Wer Verräter ist, erschießt sich selbst oder wird erschossen.“
Dieses Zitat entstammt einer Pressemitteilung der dpa, die sodann von zahlreichen deutschen Tageszeitungen und Zeitschriften aufgegriffen wurde (u.a. Stern, Berliner Morgenpost, Hamburger Abendblatt, Kölnische Rundschau, Kieler Nachrichten, Südkurier, Die Welt, Berliner Zeitung).
Unseres Erachtens erfüllt diese Äußerung sowohl den Tatbestand der Volksverhetzung gemäß § 130 Abs. 4 StGB als auch den der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener gemäß §189 StGB.
1. Herr Strahl hat öffentlich bzw. in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise gestört, indem er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigte und rechtfertigte.
Seine Äußerung kann nur so verstanden werden, dass alle diejenigen, die gegen das NS-Regime Widerstand geleistet haben, zu recht als „Verräter" hingerichtet wurden.
Da aber in der Bundesrepublik Deutschland Konsens darüber besteht, dass es sich bei Claus Schenk Graf von Stauffenberg und anderen um mutige Widerstandskämpfer und nicht um Verräter handelte und ihre Hinrichtung Mord war und keine gerechte Strafe, ist durch die Äußerung des Herrn Strahl der öffentliche Frieden in unserem Land gestört.
2. Durch die Bezeichnung von Claus Schenk Graf von Stauffenberg als Verräter und zu recht Hingerichteten wird seine Person besonders grob und schwerwiegend herabgesetzt und damit sein Andenken verunglimpft.
Wir erwarten, dass diese bösartige Entgleisung, die sich keinesfalls mehr im Rahmen der durch das Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit bewegt, mit allen rechtsstaatlichen Mitteln geahndet wird.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Rainer Wagner,
Vorsitzender der UOKG“
Frage 1: Wurde die Anzeige von der Staatsanwaltschaft Berlin angenommen?
Frage 2: Wenn ja, was waren die Gründe für die Annahme der Anzeige gegen Herrn Strahl?
Frage 3: Wurde Herr Strahl gerichtlich zur Verantwortung gezogen, mit welchem Ergebnis?
Frage 4: Falls die Anzeige von der Staatsanwaltschaft Berlin nicht angenommen wurde, auf welcher Grundlage geschah dies?
Anfrage erfolgreich
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Datum27. August 2023
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30. September 2023
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