Anzeige von Leerstand

Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Regensburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG), Verbraucherinformationsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Viele Wohngebäude und Wohnungen in Regensburg stehen leer. Wir bringen einige davon hiermit zur Anzeige und erwarten, dass von Ihrer Abteilung alle erforderlichen Mittel eingesetzt werden, damit der bislang der Gemeinschaft vorenthaltene Wohnraum wieder seinem ursprünglichen Zweck zugeführt wird. Wohnraum und Fläche sind in Regensburg äußerst knapp. Darum besteht dringender Handlungsbedarf. Diesbezüglich einige Fragen.
1. Waren Ihnen die von uns angezeigten Leerstände zuvor bekannt?
2. Wenn ja, wurden bereits Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung der von uns angezeigten Leerstände eingeleitet? Welche? Wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden, warum nicht?
3. Wenn Ihnen die Leerstände zuvor nicht bekannt waren, wie ist nun Ihr weiteres Vorgehen? Bis wann sind Ergebnisse bzw. Maßnahmen zu erwarten?

Nach unseren Informationen seit mindestens 3 Monaten leerstehende Wohngebäude und Wohnungen auf dem Stadtgebiet:
• Zimmerstraße 3, 93059 Regensburg
• Dornfelder Weg 2, 93059 Regensburg (eine Haushälfte)
• Reichsstraße 3, 93055 Regensburg
• Zimmerstraße 1a, 93059 Regensburg
• Zimmerstraße 10, 93059 Regensburg
• Donaustaufer Str. 210, 93059 Regensburg
• Hinterer Mühlweg 26, 93053 Regensburg
• Hinterer Mühlweg 28, 93053 Regensburg
• Pürkelgutweg 14, 93055 Regensburg
• Zehentstraße 20, 93053 Regensburg
• Hochweg 38, 93049 Regensburg
• Roter-Brach-Weg 92, 93049 Regensburg (leerstehende Doppelhaushälfte)
• Galgenbergstraße 26, 93053 Regensburg
• Dahlienweg 31, 93053 Regensburg
• Schattenhofergasse 7, 93047 Regensburg
• Konrad-Adenauer-Allee 3, 93051 Regensburg
• Am Gries 37, 93059 Regensburg
• Am Gries 26, 93059 Regensburg
• Griesbacherstraße 13, 93053 Regensburg
• Kurzer Weg 6, 93055 Regensburg
• Prüfeninger Schloßstraße 19 u. 20, 93051 Regensburg
• Weichser Weg 35, 93059 Regensburg
• Donaustaufer Str. 98, 93059 Regensburg
• Martinweg 20, 93053 Regensburg
• Kavalleriestraße 3, 93053 Regensburg
• Grasgasse 3, 93047 Regensburg
• Bogenstraße 9, 93051 Regensburg
• Keilberger Hauptstraße 86, 93055 Regensburg
• Keilberger Hauptstraße 1, 93055 Regensburg
• Untere Regenstraße 14, 93059 Regensburg
• Tändlergasse 13, 93047 Regensburg
• St.-Katharinen-Platz 5, 93059 Regensburg
• Herzog-Albrecht-Straße 7, 93059 Regensburg
• Tegernheimer Weg 17, 93055 Regensburg
• Hinterer Mühlweg 11, 93053 Regensburg
• Königshütter Str. 14, 93057 Regensburg
• Königshütter Str. 7, 93057 Regensburg
• Oberländerstraße 25, 93051 Regensburg
• Thurmayerstraße 13, 93049 Regensburg
• Am Zieget 8, 93051 Regensburg
• Hadamarstraße 20, 93051 Regensburg
• Stahlzwingerweg 11, 93047 Regensburg
• Gumpelzhaimerstraße 24, 93049 Regensburg
• Fährenweg 14, 93049 Regensburg
• Thundorferstraße 2, 93047 Regensburg
• Adolf-Schmetzer-Straße 15, 93055 Regensburg (Obergeschosse)
• Grunewaldstraße 9, 93053 Regensburg
• Grasgasse 6, 93047 Regensburg
• Roseggerstraße 50, 93051 Regensburg
• An der Hülling 6, 93047 Regensburg
• Schillerstraße 31, 93049 Regensburg
• Bromberger Str. 17, 93057 Regensburg
• Bromberger Str. 8, 93057 Regensburg
• Lindnergasse 3, 93047 Regensburg
• Mitterweg 2b, 93053 Regensburg
• Nußbergerstraße 8, 93059 Regensburg
• Keplerstraße 4, 93047 Regensburg
• Posener Str. 63, 93057 Regensburg
• Donaustaufer Str. 198, 93059 Regensburg
• Holzgartenstr. 44, 93059 Reinhausen
• Reinhausen 4, 93059 Regensburg
• Alte Nürnberger Str. 6a, 93059 Regensburg
• Dultplatz 1, 93059 Regensburg
• Pfaffensteiner Weg 14, 93059 Regensburg
• Salzgasse 1, 93059 Regensburg
• Lindnergasse 1, 93047 Regensburg
• Grasgasse 5, 93047 Regensburg
• Altmühlstraße 8, 93059 Regensburg (leerstehende Wohnung im 2. Stock)
• Rennweg 1, 93049 Regensburg (ca. 10 leerstehende Wohnungen)
• Sedanstraße 16, 93055 Regensburg (leerstehende Wohnung im 1. Stock)
• Lessingstraße 12, 93049 Regensburg (leerstehende Wohnung im 5. Stock)
• Lessingstraße 10, 93049 Regensburg (leerstehende Wohnung im 3. Stock)
• Kurt-Schumacher-Straße 29, 93049 Regensburg (leerstehende Wohnung im 2. Stock)

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2020
  • Frist
    11. August 2020
  • 0 Follower:innen
Kurt Raster
Kurt Raster (Recht auf Stadt - Regensburg)
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Regensburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG), Verbr…
An Amt für Stadtentwicklung Regensburg Details
Von
Kurt Raster (Recht auf Stadt - Regensburg)
Betreff
Anzeige von Leerstand [#192271]
Datum
8. Juli 2020 17:33
An
Amt für Stadtentwicklung Regensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Regensburg, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG), Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> Viele Wohngebäude und Wohnungen in Regensburg stehen leer. Wir bringen einige davon hiermit zur Anzeige und erwarten, dass von Ihrer Abteilung alle erforderlichen Mittel eingesetzt werden, damit der bislang der Gemeinschaft vorenthaltene Wohnraum wieder seinem ursprünglichen Zweck zugeführt wird. Wohnraum und Fläche sind in Regensburg äußerst knapp. Darum besteht dringender Handlungsbedarf. Diesbezüglich einige Fragen. 1. Waren Ihnen die von uns angezeigten Leerstände zuvor bekannt? 2. Wenn ja, wurden bereits Maßnahmen gegen die Zweckentfremdung der von uns angezeigten Leerstände eingeleitet? Welche? Wenn keine Maßnahmen ergriffen wurden, warum nicht? 3. Wenn Ihnen die Leerstände zuvor nicht bekannt waren, wie ist nun Ihr weiteres Vorgehen? Bis wann sind Ergebnisse bzw. Maßnahmen zu erwarten? Nach unseren Informationen seit mindestens 3 Monaten leerstehende Wohngebäude und Wohnungen auf dem Stadtgebiet: • Zimmerstraße 3, 93059 Regensburg • Dornfelder Weg 2, 93059 Regensburg (eine Haushälfte) • Reichsstraße 3, 93055 Regensburg • Zimmerstraße 1a, 93059 Regensburg • Zimmerstraße 10, 93059 Regensburg • Donaustaufer Str. 210, 93059 Regensburg • Hinterer Mühlweg 26, 93053 Regensburg • Hinterer Mühlweg 28, 93053 Regensburg • Pürkelgutweg 14, 93055 Regensburg • Zehentstraße 20, 93053 Regensburg • Hochweg 38, 93049 Regensburg • Roter-Brach-Weg 92, 93049 Regensburg (leerstehende Doppelhaushälfte) • Galgenbergstraße 26, 93053 Regensburg • Dahlienweg 31, 93053 Regensburg • Schattenhofergasse 7, 93047 Regensburg • Konrad-Adenauer-Allee 3, 93051 Regensburg • Am Gries 37, 93059 Regensburg • Am Gries 26, 93059 Regensburg • Griesbacherstraße 13, 93053 Regensburg • Kurzer Weg 6, 93055 Regensburg • Prüfeninger Schloßstraße 19 u. 20, 93051 Regensburg • Weichser Weg 35, 93059 Regensburg • Donaustaufer Str. 98, 93059 Regensburg • Martinweg 20, 93053 Regensburg • Kavalleriestraße 3, 93053 Regensburg • Grasgasse 3, 93047 Regensburg • Bogenstraße 9, 93051 Regensburg • Keilberger Hauptstraße 86, 93055 Regensburg • Keilberger Hauptstraße 1, 93055 Regensburg • Untere Regenstraße 14, 93059 Regensburg • Tändlergasse 13, 93047 Regensburg • St.-Katharinen-Platz 5, 93059 Regensburg • Herzog-Albrecht-Straße 7, 93059 Regensburg • Tegernheimer Weg 17, 93055 Regensburg • Hinterer Mühlweg 11, 93053 Regensburg • Königshütter Str. 14, 93057 Regensburg • Königshütter Str. 7, 93057 Regensburg • Oberländerstraße 25, 93051 Regensburg • Thurmayerstraße 13, 93049 Regensburg • Am Zieget 8, 93051 Regensburg • Hadamarstraße 20, 93051 Regensburg • Stahlzwingerweg 11, 93047 Regensburg • Gumpelzhaimerstraße 24, 93049 Regensburg • Fährenweg 14, 93049 Regensburg • Thundorferstraße 2, 93047 Regensburg • Adolf-Schmetzer-Straße 15, 93055 Regensburg (Obergeschosse) • Grunewaldstraße 9, 93053 Regensburg • Grasgasse 6, 93047 Regensburg • Roseggerstraße 50, 93051 Regensburg • An der Hülling 6, 93047 Regensburg • Schillerstraße 31, 93049 Regensburg • Bromberger Str. 17, 93057 Regensburg • Bromberger Str. 8, 93057 Regensburg • Lindnergasse 3, 93047 Regensburg • Mitterweg 2b, 93053 Regensburg • Nußbergerstraße 8, 93059 Regensburg • Keplerstraße 4, 93047 Regensburg • Posener Str. 63, 93057 Regensburg • Donaustaufer Str. 198, 93059 Regensburg • Holzgartenstr. 44, 93059 Reinhausen • Reinhausen 4, 93059 Regensburg • Alte Nürnberger Str. 6a, 93059 Regensburg • Dultplatz 1, 93059 Regensburg • Pfaffensteiner Weg 14, 93059 Regensburg • Salzgasse 1, 93059 Regensburg • Lindnergasse 1, 93047 Regensburg • Grasgasse 5, 93047 Regensburg • Altmühlstraße 8, 93059 Regensburg (leerstehende Wohnung im 2. Stock) • Rennweg 1, 93049 Regensburg (ca. 10 leerstehende Wohnungen) • Sedanstraße 16, 93055 Regensburg (leerstehende Wohnung im 1. Stock) • Lessingstraße 12, 93049 Regensburg (leerstehende Wohnung im 5. Stock) • Lessingstraße 10, 93049 Regensburg (leerstehende Wohnung im 3. Stock) • Kurt-Schumacher-Straße 29, 93049 Regensburg (leerstehende Wohnung im 2. Stock) Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Mit freundlichen Grüßen Kurt Raster Anfragenr: 192271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192271/ Postanschrift Kurt Raster << Adresse entfernt >>
Amt für Stadtentwicklung Regensburg
Sehr geehrter Herr Raster, wir danken Ihnen für Ihre E-Mail und den damit verbundenen Hinweis auf potenzielle Le…
Von
Amt für Stadtentwicklung Regensburg
Betreff
AW: Anzeige von Leerstand [#192271]
Datum
15. Juli 2020 13:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Raster, wir danken Ihnen für Ihre E-Mail und den damit verbundenen Hinweis auf potenzielle Leerstände. Ein großer Teil der in der Mail enthaltenen Immobilien war uns bereits bekannt und ist teilweise bereits bearbeitet worden. Dazu gehört zunächst abzuklären, ob es sich bauordnungsrechtlich um Wohnimmobilien oder Gewerberaum handelt. Nur bei Wohnimmobilien greift die Zweckentfremdungssatzung. Im Anschluss erhalten die Eigentümer ein Anhörungsschreiben und erst dann können weitere Schritte erfolgen. Allerdings gibt es für einen Teil der übermittelten Immobilien, die die o.g. genehmigungsrechtliche Voraussetzung dem Grunde nach erfüllen, keine Möglichkeit, diese wieder als Wohnraum zu nutzen. Das ist z.B. bei der Unteren Regenstraße 14 der Fall, von der Sie selbst ja bereits wissen, dass sie einem übergeordneten Zweck dienen soll. Ein Abbruch ermöglicht den bevorstehenden Ausbau der Frankenbrücke bzw. -straße. Hinsichtlich der Leerstandsverfolgung sind erste Ergebnisse bzw. Maßnahmen in den nächsten Monaten zu erwarten. Mit Einführung der Zweckentfremdungssatzung 2019 wurden die rechtlichen Voraussetzungen zur Nachverfolgbarkeit und Bekämpfung von Zweckentfremdungen von Wohnraum im Stadtgebiet Regensburg geschaffen. Die Einrichtung der hierfür notwendigen Organisationseinheit (Personal, Büroräume, Ausstattung) wird Ende Juli 2020 abgeschlossen sein. Insofern kann die Thematik erst ab diesem Zeitpunkt in vollem Umfang bearbeitet werden. Natürlich ist es unser Anliegen, zügig Rückstände aufzuarbeiten und uns bekannte Zweckentfremdungen zu verfolgen. Mit freundlichen Grüßen
Kurt Raster
Kurt Raster (Recht auf Stadt - Regensburg)
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Um diese richtig einordnen zu können, mehrere …
An Amt für Stadtentwicklung Regensburg Details
Von
Kurt Raster (Recht auf Stadt - Regensburg)
Betreff
AW: Anzeige von Leerstand [#192271]
Datum
15. Juli 2020 15:20
An
Amt für Stadtentwicklung Regensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Um diese richtig einordnen zu können, mehrere Nachfragen: 1. Sie schreiben, ein großer Teil der in der Mail enthaltenen Immobilien sei Ihnen bekannt gewesen und sei teilweise bearbeitet worden. Weiter unten schreiben Sie, dass „erste Ergebnisse bzw. Maßnahmen“ in den nächsten Monaten zu erwarten sind. Das heißt, dass bislang in keinem bearbeiteten Fall Maßnahmen ergriffen wurden. Stimmt das? 2. Sind bereits Anhörungsschreiben an Eigentümer*innen versandt worden? Wenn ja, wieviele? Aufgrund welcher Leerstände wurden Anhörungsschreiben verschickt? 3. Welche von uns angezeigten Leerstände gelten bauordnungsrechtlich als Gewerberaum? 4. Sie erwähnen, dass die Einrichtung der Organisationseinheit für die Nachverfolgbarkeit und Bekämpfung von Zweckentfremdungen Ende Juli, ein Jahr nach Verabschiedung der entsprechenden Satzung, abgeschlossen sein wird. Wie wird diese Einrichtung heißen? Wie wird sie zu erreichen sein? Wer wird sie leiten und wieviel Personal ist dafür abgestellt? Mit freundlichen Grüßen Kurt Raster Anfragenr: 192271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/192271/

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Amt für Stadtentwicklung Regensburg
Sehr geehrter Herr Raster, die Organisationseinheit zum Vollzug der Zweckentfremdungssatzung ist als Team dem Am…
Von
Amt für Stadtentwicklung Regensburg
Betreff
AW: Anzeige von Leerstand [#192271]
Datum
5. August 2020 17:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Raster, die Organisationseinheit zum Vollzug der Zweckentfremdungssatzung ist als Team dem Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Stadterneuerung und Wohnungswesen, zugeordnet. Sie besteht aus drei Personen (die Teamleitung obliegt dabei mir). Bislang wurden noch keine Anhörungsschreiben an die Eigentümer von leer stehenden Immobilien versendet. Wie bereits mitgeteilt, mussten seit Inkrafttreten der Satzung zunächst die Grundvoraussetzungen für die Bearbeitung von Zweckentfremdungen geschaffen werden. Das heißt von den erforderlichen Beschlüssen im Personalausschuss, der Einplanung der entsprechenden Haushaltsmittel, der Beantragung der Stellen über die Besetzung mit Personal bis hin zur Büroraumplanung und Ausstattung. Das alles sind Prozesse, die im Umgang mit öffentlichen Mitteln strengen Regularien unterliegen und die sich auch durch die Corona-Pandemie in die Länge gezogen haben. Zudem erfolgte die Abklärung juristischer Fragestellungen, die Erstellung von Arbeitsvorlagen, die Aufnahme von zu prüfenden Objekten und die Bearbeitung telefonischer wie schriftlicher Anfragen und Anträge. Bei den bereits bearbeiteten Anträgen handelte es sich in erster Linie um Anträge auf Negativattest gemäß § 9 der Satzung der Stadt Regensburg über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZeS) für gewerbliche Nutzungen, die bereits vor Inkrafttreten der Satzung existierten. Zu den bis dato erfolgten Arbeiten gehörte außerdem die Erfassung von Leerständen und die damit verbundene Eigentümerermittlung. Die aktuell von Ihnen benannten Leerstände konnten noch nicht abschließend geprüft werden, insofern ist es uns nicht möglich, Ihnen mitzuteilen, ob Objekte Ihrer Meldung vom 08.07.2020 ggf. bauordnungsrechtlich als Gewerbe genehmigt sind. Eine erste Durchsicht lässt bei allen Gebäuden zumindest in Teilflächen auf Wohnraum schließen. Wir danken Ihnen noch einmal für Ihre Hinweise auf potenzielle Leerstände und die damit verbundene Unterstützung unserer Arbeit. Mit freundlichen Grüßen