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Anzeige wegen Einschüchterung durch Beamte des Staatsschutzes

Wie erstatte ich eine Anzeige gegen zwei Beamte des Staatsschutzes, welche mich Dezember 2020 versucht haben einzuschüchtern. Sie haben zuden meine Anzeige gegen den Verfassungsschutz wegen Terrorunterstützung nicht aufgenommen, nachdem Sie plötzlich in Zivil vor meiner Haustür standen. Die Botschaft, dass man sich untereinander kenne ist zwar bei mir angekommen, aber, dass weder BKA die Anzeige wegen Einschüchterung aufnimmt und NRW Innenministerium und Justiz nicht mal antworten, haben mir die Sprache verschlagen. Ich kann zurzeit nicht eine Anzeige um die Ecke bei einer Wache machen, da ich mich eingeschüchtert fühle. Das Ziel wurde erreicht. Wie also mache ich eine Anzeige gegen die beiden Herren? Eine Antwort und eine Amtsanzeige wären da sehr gnädig. Denn die vierte Gewalt scheint ja von allen drei anderen Gewalten in diesem Land abhängig zu sein.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Januar 2021
  • Frist
    20. Februar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie erstatte ich…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzeige wegen Einschüchterung durch Beamte des Staatsschutzes [#208844]
Datum
16. Januar 2021 14:01
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie erstatte ich eine Anzeige gegen zwei Beamte des Staatsschutzes, welche mich Dezember 2020 versucht haben einzuschüchtern. Sie haben zuden meine Anzeige gegen den Verfassungsschutz wegen Terrorunterstützung nicht aufgenommen, nachdem Sie plötzlich in Zivil vor meiner Haustür standen. Die Botschaft, dass man sich untereinander kenne ist zwar bei mir angekommen, aber, dass weder BKA die Anzeige wegen Einschüchterung aufnimmt und NRW Innenministerium und Justiz nicht mal antworten, haben mir die Sprache verschlagen. Ich kann zurzeit nicht eine Anzeige um die Ecke bei einer Wache machen, da ich mich eingeschüchtert fühle. Das Ziel wurde erreicht. Wie also mache ich eine Anzeige gegen die beiden Herren? Eine Antwort und eine Amtsanzeige wären da sehr gnädig. Denn die vierte Gewalt scheint ja von allen drei anderen Gewalten in diesem Land abhängig zu sein.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 208844 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208844/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Az: GI5-12017/1#1 - <Information-entfernt>, <Information-entfernt> Sehr <Information-entfernt> …
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
210118, Uluc, Fatma, Anzeige wegen Einschüchterung durch Beamte des Staatsschutzes
Datum
21. Januar 2021 12:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: GI5-12017/1#1 - <Information-entfernt>, <Information-entfernt> Sehr <Information-entfernt> Ihr Schreiben vom 16.01.2021 an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI), mit dem Sie um Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitten, wurde eingehend in unserem Haus geprüft. Obwohl Ihre Anfrage als IFG-Antrag bezeichnet ist, handelt es sich nicht um einen solchen, da sie auf eine rechtliche Beratung und nicht auf die Übersendung von Unterlagen gerichtet ist. Daher wurde der Bürgerservice gebeten, Ihnen zur abschließenden Beantwortung Ihrer Zuschrift folgende allgemeine Hinweise zu übermitteln: Das BMI ist selbst keine Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörde und somit nicht zur Entgegennahme von Anzeigen berechtigt ist. Hierfür sind die Polizeidienststellen und die Gerichte zuständig. Auch ist von hier aus nicht zu beurteilen, ob ein strafrechtlicher Tatbestand gegeben ist. Diese Prüfung ist nur durch die oben genannten Behörden möglich. Da Sie offensichtlich eine Straftat vermuten, empfehle ich Ihnen, sich an eine Polizeidienststelle zu wenden. Wenn Sie schreiben, dass Sie zurzeit nicht eine Anzeige um die Ecke bei einer Wache machen können, da Sie sich eingeschüchtert fühlen, können Sie sich natürlich auch an eine andere Polizeidienststelle oder die örtliche Staatsanwaltschaft wenden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.