Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Anzeigen von falsch parkenden Pkws über die App „Wegeheld“ haben Sie im Jahr 2021, 2022 und 2023 erhalten?
2. Wie viele Anzeigen, die durch die App „Wegeheld“ erhalten haben, wurden im Jahr 2021, 2022 und 2023 bearbeitet?
3. Wie viele private Anzeigen über falsch parkende Pkws haben Sie per E-Mail im Jahr 2021, 2022 und 2023 erhalten?
4. Wie viele Anzeigen, die Sie per E-Mail erhalten haben, wurden im Jahr 2021, 2022 und 2023 bearbeitet?
5. Wie viele Anzeigen von falsch parkenden Pkws haben Sie von Bürger*innen auf anderen Wegen im Jahr 2021, 2022 und 2023 erhalten? Wie wurden diese übermittelt?
6. Wie viele Anzeigen von falsch parkenden Pkws, angezeigt durch Bürger*innen im Jahr 2021 und 2022, haben Sie bearbeitet?
7. Sind Sie als Behörde für Anzeigen durch Bürger*innen zuständig? Wenn nicht, welche Behörde ist das aus Ihrer Sicht?
8. Über welchen Weg sollten Bürger*innen aus Ihrer Sicht falsch parkende Pkws anzeigen?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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Anfragenr: 285955
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