Anzeigen Falschparker

Anfrage an: Ordnungsamt Bremen

Wieviele Anzeigen wegen Falschparkens wurden 2023 erstattet:
a) von Privatpersonen (z.B. per Weg.li, Mail, Brief usw.)
b) von Behörden (z.B. Ordnungsamt, Polizei, usw.)

Wieviele von den Anzeigen wurden bearbeitet, so dass die Falschparker einen Strafzettel erhielten
a) von den Anzeigen durch Privatpersonen
b) von den Anzeigen durch Behörden.

Falls für 2023 noch keine Daten vorliegen, geht auch 2022. Oder auch ein Zeitraum von 6 Monaten.
Falls es nicht aufgeschlüsselt werden kann nach Anzeigen von Privat oder Behörde, gehen auch Anzeigeneingang gesamt und wieviele davon bearbeitet wurden gesamt.

Vielen Dank.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    15. März 2024
  • Frist
    17. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Anzeigen wegen F…
An Ordnungsamt Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzeigen Falschparker [#303225]
Datum
15. März 2024 17:12
An
Ordnungsamt Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Anzeigen wegen Falschparkens wurden 2023 erstattet: a) von Privatpersonen (z.B. per Weg.li, Mail, Brief usw.) b) von Behörden (z.B. Ordnungsamt, Polizei, usw.) Wieviele von den Anzeigen wurden bearbeitet, so dass die Falschparker einen Strafzettel erhielten a) von den Anzeigen durch Privatpersonen b) von den Anzeigen durch Behörden. Falls für 2023 noch keine Daten vorliegen, geht auch 2022. Oder auch ein Zeitraum von 6 Monaten. Falls es nicht aufgeschlüsselt werden kann nach Anzeigen von Privat oder Behörde, gehen auch Anzeigeneingang gesamt und wieviele davon bearbeitet wurden gesamt. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 303225 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/303225/upload/ddf6d524927e2442f16bdeffa33fb97712b91eb4/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ordnungsamt Bremen
Sehr << Antragsteller:in >> im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#303225] auf …
Von
Ordnungsamt Bremen
Betreff
AW: [EXTERN] Anzeigen Falschparker [#303225]
Datum
15. April 2024 15:53
Status
Sehr << Antragsteller:in >> im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#303225] auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 15. März 2024. Wie viele Anzeigen wegen Falschparkens wurden 2023 erstattet: a) von Privatpersonen (z.B. per Weg.li, Mail, Brief usw.) Die Zahlen werden erst seit August 2023 explizit statistisch erfasst. In dem Zeitraum vom 21.08. - 29.12.2023 sind insgesamt 2.449 Anzeigen von Privatpersonen eingegangen. b) von Behörden (z.B. Ordnungsamt, Polizei, usw.) Es lagen folgende Anzeigeneingänge für Parkverstöße für das Jahr 2023 vor: Ordnungsamt: 137.260 Vorgänge Polizei: 13.903 Vorgänge Sonstige: 1.964 Vorgänge (hierin sind auch Anzeigen von Privatpersonen enthalten) Insgesamt: 153.127 Vorgänge Wie viele von den Anzeigen wurden bearbeitet, so dass die Falschparker einen Strafzettel erhielten? Strafzettel werden durch die Bußgeldstelle nicht ausgestellt. Je nach Höhe der vorgesehenen Geldbuße erfolgt i. d. R. im ersten Schritt die Versendung eines Verwarnungsgeldangebots mit Anhörung, eine Anhörung, ein Zeugenfragebogen mit Verwarnungsgeldangebot oder ein Zeugenfragebogen. Die Höhe eines jeweiligen Verwarnungs- oder Bußgeldes richtet sich nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog. a) von den Anzeigen durch Privatpersonen In dem Zeitraum vom 21.08. - 29.12.2023 verfügten 1.565 Anzeigen über die notwendige Anzeigenqualität zur weiteren Bearbeitung. b) von den Anzeigen durch Behörden. Die Anzeigen seitens des Ordnungsamts und der Polizei Bremen werden über eine Schnittstelle an das Fachprogramm der Bußgeldstelle übermittelt. Nach Anzeigeneingang erfolgt systemtechnisch die Ermittlung der fahrzeughaltenden Person, wenn keine Person vor Ort angetroffen und angehört wurde. Nach erfolgreicher Ermittlung erfolgt die automatisierte Versendung einer Verwarnung/Anhörung, einer Anhörung, eines Zeugenfragebogens mit Verwarnungsgeldangebot oder ein Zeugenfragebogen. Alle Anzeigen die technisch an das Fachprogramm der Bußgeldstelle übermittelt werden, werden i. d. R. entsprechend bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen