Anzeigen Verkehrsordnungswidrigkeit

Anzahl von eingegangenen Verkehrsordnungswidrigkeit von Privatpersonen, Anzahl von weiterverfolgten Verkehrsordnungswidrigkeit von Privatpersonen, Anzahl von weiterverfolgten Verkehrsordnungswidrigkeit von Privatpersonen, welche in einer Geldbuße endeten.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2021
  • Frist
    10. August 2021
  • Ein:e Follower:in
Heiko Fischer
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anzahl von ei…
An Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main Details
Von
Heiko Fischer
Betreff
Anzeigen Verkehrsordnungswidrigkeit [#224521]
Datum
8. Juli 2021 12:01
An
Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anzahl von eingegangenen Verkehrsordnungswidrigkeit von Privatpersonen, Anzahl von weiterverfolgten Verkehrsordnungswidrigkeit von Privatpersonen, Anzahl von weiterverfolgten Verkehrsordnungswidrigkeit von Privatpersonen, welche in einer Geldbuße endeten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heiko Fischer Anfragenr: 224521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224521/ Postanschrift Heiko Fischer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heiko Fischer

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Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr Fischer, die gewünschten Daten/Zahlen kann ich Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen, weil …
Von
Ordnungsamt Stadt Frankfurt am Main
Betreff
WG: Anzeigen Verkehrsordnungswidrigkeit [#224521]
Datum
8. Juli 2021 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fischer, die gewünschten Daten/Zahlen kann ich Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen, weil über die von Ihnen genannten Kategorien hier in der Bußgeldstelle des Ordnungsamtes Frankfurt am Main keine dezidierten Erhebungen angestellt werden. Bei den Fallzahlen-Eingängen wird bei der Aktenzeichenvergabe lediglich die Unterscheidung Polizei(-en, deren beruflicher Auftrag ganz oder teilweise die Verkehrsüberwachung ist) oder Dritte getroffen, wobei die Dritten sehr viel mehr als nur Privatpersonen (im Sinne von rein privat zur Anzeigeerstattung motivierte Personen) umfassen. Zu Ihrem besseren Verständnis: Zu den Dritten zählt auch der Straßenbahnfahrer, der den parkenden Gleisblockierer anzeigt. Oder auch der Friedhofsmitarbeiter, der die missbräuchliche Benutzung des Behinderten-Besucherparkplatzes zur Anzeige bringt, eigeninitiativ oder weil der Betriebsleiter ihm diese Aufgabe ans Herz gelegt hat, um behinderten Friedhofsbesuchern gerecht zu werden und dabei ich-zentrierte Verkehrsteilnehmer "zur Besinnung" zu bringen. Ähnliche Konstellationen gibt es gelegentlich z. B. auch zu größeren Gebäudekomplexen, bei denen Pförtner oder Security „institutionell“ tätig werden bei Wahrnehmungen zu öffentlichen Parkplätzen in der unmittelbaren Umgebung. Ein Erfolgscontrolling wird weder zur Facette Verwendbarkeit der eingehenden Anzeigen noch zum letztendlichen Verfahrensausgang betrieben. Ich hoffe, ich konnte Ihnen auch ohne konkrete Fallzahlen, das nachgefragte Thema etwas erhellen. Falls Ihr Interesse journalistisch begründet wäre, sollten Sie sich für mögliche Rückfragen unmittelbar an unsere Pressestelle wenden. Mit freundlichen Grüßen