Anzeigen wegen falsch geparkter Fahrzeuge

wie geht die Stadt Hagen mit Anzeigen wegen falsch geparketer Fahrzeuge um, die über Apps wie Wegeheld oder Weg.li eingereicht wurden?
Darüber hinaus interessiert mich auch die Anzahl der eingegangenen Anzeigen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. März 2024
  • Frist
    27. April 2024
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: wi…
An Kommunalverwaltung Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzeigen wegen falsch geparkter Fahrzeuge [#304031]
Datum
24. März 2024 17:26
An
Kommunalverwaltung Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wie geht die Stadt Hagen mit Anzeigen wegen falsch geparketer Fahrzeuge um, die über Apps wie Wegeheld oder Weg.li eingereicht wurden? Darüber hinaus interessiert mich auch die Anzahl der eingegangenen Anzeigen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 304031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/304031/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommunalverwaltung Hagen
Ihr Antrag vom 24.03.2024 Sehr << Antragsteller:in >> anbei der Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Inf…
Von
Kommunalverwaltung Hagen
Betreff
Ihr Antrag vom 24.03.2024
Datum
26. März 2024 09:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei der Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 24.03.2024. Mit freundlichen Grüßen