Anzeigenstatistik wegen Festklebens auf der Straße
In den Medien wird in letzter Zeit vermehrt über sogenannte Klima-Aktivisten berichtet, welche sich in Berlin auf Straßen festkleben. Da es sich nach dabei nach §315b StGB um einen gefährlichen Eingriff ein den Straßenverkehr handelt, bitte ich um Zusendung einer Statistik aus welcher sich ergibt, wie viele Strafanzeigen dieses Jahr bisher gestellt worden sind bzw. wie viele Ermittlungsverfahren die Berliner Polizei bisher durchgeführt hat.
§ 315b
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum1. November 2022
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3. Dezember 2022
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