Anzeigenstatistik wegen Festklebens auf der Straße

Anfrage an: Polizei Berlin

In den Medien wird in letzter Zeit vermehrt über sogenannte Klima-Aktivisten berichtet, welche sich in Berlin auf Straßen festkleben. Da es sich nach dabei nach §315b StGB um einen gefährlichen Eingriff ein den Straßenverkehr handelt, bitte ich um Zusendung einer Statistik aus welcher sich ergibt, wie viele Strafanzeigen dieses Jahr bisher gestellt worden sind bzw. wie viele Ermittlungsverfahren die Berliner Polizei bisher durchgeführt hat.

§ 315b
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    1. November 2022
  • Frist
    3. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzeigenstatistik wegen Festklebens auf der Straße [#262198]
Datum
1. November 2022 07:24
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den Medien wird in letzter Zeit vermehrt über sogenannte Klima-Aktivisten berichtet, welche sich in Berlin auf Straßen festkleben. Da es sich nach dabei nach §315b StGB um einen gefährlichen Eingriff ein den Straßenverkehr handelt, bitte ich um Zusendung einer Statistik aus welcher sich ergibt, wie viele Strafanzeigen dieses Jahr bisher gestellt worden sind bzw. wie viele Ermittlungsverfahren die Berliner Polizei bisher durchgeführt hat. § 315b Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er 1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt, 2. Hindernisse bereitet oder 3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) Handelt der Täter unter den Voraussetzungen des § 315 Abs. 3, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. (4) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262198/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Mitteilung Ihrer Anschrift. Die Angabe ist erforderlich, um…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 1.11.2022 Anzeigenstatistik wegen Festklebens auf der Straße [#262198] , IFG 134.22
Datum
1. November 2022 09:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich bitte um Mitteilung Ihrer Anschrift. Die Angabe ist erforderlich, um eine identifizierbare Zugänglichmachung eines Bescheides zu ermöglichen sowie ggf. eine gebührenbelastende Herausgabe von Informationen an eine anonyme Antragstellung zu vermeiden. Sofern mir Ihre Anschrift bis zum 29. November 2022 nicht vorliegt, bitte ich um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung nicht weiter erfolgt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bitte lassen Sie mir die Unterlagen auf elektro…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 1.11.2022 Anzeigenstatistik wegen Festklebens auf der Straße [#262198] , IFG 134.22 [#262198]
Datum
1. November 2022 13:52
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Bitte lassen Sie mir die Unterlagen auf elektronischem Weg zukommen und teilen mir vorab mit, ob mit Gebühren zu rechnen ist, wovon aber in diesem einfachen Fall nicht ausgegangen werden kann. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262198/
Polizei Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungs…
Von
Polizei Berlin
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 1.11.2022 Anzeigenstatistik wegen Festklebens auf der Straße [#262198] , IFG 134.22
Datum
1. November 2022 14:16
Status
image001.png
4,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bzw. derjenigen bekanntzugeben, für den oder die er bestimmt ist. Dies wird mit einer Beantwortung Ihres Informationsersuchens an die von Ihnen genannte E-Mail Adresse nicht sichergestellt. Zur Sicherung eines ordnungsgemäßen Verwaltungsverfahrens ist es erforderlich, dass die Identität der Beteiligten zweifelsfrei feststeht, weil es sich bei der Bescheidung eines IFG-Antrags um einen Verwaltungsakt handelt. Dies wird mit einer Beantwortung des Informationsersuchens ohne Anschrift- in jedem Verfahrensstadium- nicht sichergestellt. Sofern mir Ihre Anschrift bis zum 29. November 2022 nicht vorliegt, bitte ich um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung nicht weiter erfolgt. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, heute Morgen gab das SAT1 Frühstücksfernsehen die Information preis. Vielen Dank …
An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 1.11.2022 Anzeigenstatistik wegen Festklebens auf der Straße [#262198] , IFG 134.22 [#262198]
Datum
2. November 2022 12:49
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, heute Morgen gab das SAT1 Frühstücksfernsehen die Information preis. Vielen Dank für Ihre bürgerfreundlichen Ausführungen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262198 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262198/