Anzeigepflicht bei Arbeitskampf nach § 320 V SGB III

Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen oder stellen Sie mir die Dokumente zur Verfügung, aus denen die Antwort hervorgeht.

1. Wie viele Streiktage wurden bundesweit 2023 und 2024 monatlich aufgrund von § 320 V SGB III gemeldet?
a. Aufgeschlüsselt nach Regionen
b. Aufgeschlüsselt nach Landkreisen
c. Aufgeschlüsselt nach Branchen
d. Aufgeschlüsselt nach Unternehmen

2. Wie viele Streikende wurden bundesweit 2023 und 2024 monatlich aufgrund von § 320 V SGB III gemeldet?
a. Aufgeschlüsselt nach Regionen
b. Aufgeschlüsselt nach Landkreisen
c. Aufgeschlüsselt nach Branchen
d. Aufgeschlüsselt nach Unternehmen

3. In wie vielen Fällen wurden Beginn und Ende von Arbeitskampfmaßnahmen
a. nicht angezeigt?
b. nicht richtig angezeigt?
c. nicht vollständig angezeigt?
d. nicht rechtzeitig angezeigt?

4. Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten
a. In wie vielen Fällen lagen Ordnungswidrigkeiten vor?
b. In wie vielen Fällen wurden diese geahndet?
c. Wie wurden diese geahndet? Bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln.

5. Welche Maßnahmen ergreift die Agentur für Arbeit auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene, um sicher zu stellen, dass die Betriebe ihrer Streikanzeigepflicht nach § 320 V SGB III nachkommen? Welche Weisungen gibt es diesbezüglich an die Mitarbeiter*innen?

6. Mit wie vielen Verbänden sind Verfahren zur Abgabe einer Streiksammelmeldung vereinbart?
a. Mit welchen Verbänden?
b. Wie viele Streikmeldungen sind über diesen Weg eingegangen?

7. Welche Weisungen an die Mitarbeiter*innen liegen zum Umgang mit Streikanzeigen vor?

8. Vermittlung von Arbeitskräften in bestreikte Betriebe
a. Wie viele Arbeitskräfte wurden vermittelt?
b. Wie viele Arbeitsagenturen und Jobcenter haben Arbeitskräfte in bestreikte Betriebe vermittelt?
c. Da eine Vermittlung während des Streiks nur möglich ist, wenn Arbeitsuchende und Arbeitgeber*in dies trotz eines Hinweises auf den Arbeitskampf wünschen, gibt es Weisungen bezüglich der Abfrage dieser Wünsche?
d. Wie viele Stellenangebote wurden mit dem Hinweis auf einen stattfindenden Arbeitskampf versehen?

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Februar 2024
  • Frist
    3. April 2024
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte beantworten Sie mir folgende Fr…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzeigepflicht bei Arbeitskampf nach § 320 V SGB III [#301430]
Datum
27. Februar 2024 22:08
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte beantworten Sie mir folgende Fragen oder stellen Sie mir die Dokumente zur Verfügung, aus denen die Antwort hervorgeht. 1. Wie viele Streiktage wurden bundesweit 2023 und 2024 monatlich aufgrund von § 320 V SGB III gemeldet? a. Aufgeschlüsselt nach Regionen b. Aufgeschlüsselt nach Landkreisen c. Aufgeschlüsselt nach Branchen d. Aufgeschlüsselt nach Unternehmen 2. Wie viele Streikende wurden bundesweit 2023 und 2024 monatlich aufgrund von § 320 V SGB III gemeldet? a. Aufgeschlüsselt nach Regionen b. Aufgeschlüsselt nach Landkreisen c. Aufgeschlüsselt nach Branchen d. Aufgeschlüsselt nach Unternehmen 3. In wie vielen Fällen wurden Beginn und Ende von Arbeitskampfmaßnahmen a. nicht angezeigt? b. nicht richtig angezeigt? c. nicht vollständig angezeigt? d. nicht rechtzeitig angezeigt? 4. Vorliegen von Ordnungswidrigkeiten a. In wie vielen Fällen lagen Ordnungswidrigkeiten vor? b. In wie vielen Fällen wurden diese geahndet? c. Wie wurden diese geahndet? Bitte nach Maßnahmen aufschlüsseln. 5. Welche Maßnahmen ergreift die Agentur für Arbeit auf Bundes-, Landes- und auf kommunaler Ebene, um sicher zu stellen, dass die Betriebe ihrer Streikanzeigepflicht nach § 320 V SGB III nachkommen? Welche Weisungen gibt es diesbezüglich an die Mitarbeiter*innen? 6. Mit wie vielen Verbänden sind Verfahren zur Abgabe einer Streiksammelmeldung vereinbart? a. Mit welchen Verbänden? b. Wie viele Streikmeldungen sind über diesen Weg eingegangen? 7. Welche Weisungen an die Mitarbeiter*innen liegen zum Umgang mit Streikanzeigen vor? 8. Vermittlung von Arbeitskräften in bestreikte Betriebe a. Wie viele Arbeitskräfte wurden vermittelt? b. Wie viele Arbeitsagenturen und Jobcenter haben Arbeitskräfte in bestreikte Betriebe vermittelt? c. Da eine Vermittlung während des Streiks nur möglich ist, wenn Arbeitsuchende und Arbeitgeber*in dies trotz eines Hinweises auf den Arbeitskampf wünschen, gibt es Weisungen bezüglich der Abfrage dieser Wünsche? d. Wie viele Stellenangebote wurden mit dem Hinweis auf einen stattfindenden Arbeitskampf versehen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301430 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301430/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesagentur für Arbeit
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Anzeigepflicht bei Arbeitskampf nach § 320 V SGB III [#301430]
Datum
14. März 2024 12:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27.02.2024. Zu Ihren Fragen 1 und 2: Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstellt jährlich eine Streitstatistik, vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/SiteGlobals/Forms/Suche/Einzelheftsuche_Formular.html?nn=1523096&topic_f=streik Derzeit sind nur Daten für 2022 verfügbar. Amtliche Informationen zu den Jahren 2023 und 2024 sind noch nicht vorhanden. Die nächste Veröffentlichung zum Berichtsjahr 2023 findet erst im Mai / Juni 2024 statt. Die Aufschlüsselung erfolgt nach Bundesländern und Wirtschaftszweigen; eine weitere Aufteilung bezogen auf einzelne Unternehmen ist aus Datenschutzgründen nicht möglich. Zu Ihrer Frage 3: Hierzu werden keine Zahlen erfasst; amtliche Informationen sind somit nicht vorhanden. Zu Ihrer Frage 4: Ermittlungsverfahren zur Verletzung der Anzeigepflicht nach § 320 Abs. 5 SGB III werden zwar im Fachverfahren unter der generellen Statistikzuordnung „Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten des Arbeitgebers“ miterfasst, jedoch nicht gesondert ausgewiesen. Es liegen somit keine amtlichen Informationen dazu vor, welchen konkreten Anteil Verletzungen der Anzeigepflicht nach § 320 Abs. 5 SGB III haben. Zu Ihrer Frage 5: Die BA hat im Internet folgenden Hinweis an Unternehmen veröffentlicht: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/personalfragen/pflichten-arbeitgeber/streik Im Übrigen siehe Informationen in der Anlage zu Frage 7. Zu Ihrer Frage 6: Zur Verfahrensvereinfachung können regionale Wirtschaftsverbände/Arbeitgeberverbände Streiksammelmeldungen vornehmen. Hierfür wird eine mit dem Arbeitgeberverband Gesamtmetall und der Statistik der BA abgestimmte Streiksammelmeldung zur Verfügung gestellt: https://www.arbeitsagentur.de/datei/sammelmeldung-streik-aussperru_ba032130.pdf Dieser Vordruck kann durch die Verbände optional genutzt werden. Sofern die Streiksammelmeldung in anderer Form erfolgt, müssen die Angaben der abgestimmten Streiksammelmeldung entnommen werden können. Es wird nicht erfasst, wie viele Streiksammelmeldungen über Verbände eingegangen sind. Zu Ihrer Frage 7: Im Intranet der BA sind für die Beschäftigten Hinweise zum Umgang mit Streikanzeigen veröffentlicht. Siehe dazu folgende Anlage: Zu Ihrer Frage 8: Zu den Fragen a, b und d werden keine Zahlen erfasst; amtliche Informationen sind somit nicht vorhanden. Frage c): Wird ein Vermittlungsauftrag trotz Arbeitskampf aufrechterhalten, wird das betroffene Stellenangebot – unabhängig vom Veröffentlichungsstatus – im Fachverfahren VerBIS, Reiter „Stelleninfo“, Freitextfeld „Stellenbeschreibung“ mit dem Hinweis: „Das Unternehmen ist aktuell unmittelbar von einem Arbeitskampf betroffen.“ versehen. Der Arbeitgeber wird über die Kennzeichnung des Stellenangebots informiert. Die nach § 36 Abs, 3 SGB III erforderliche Zustimmung Arbeitsuchender wird im Fachverfahren VerBIS in der Kundenhistorie dokumentiert. Mit freundlichen Grüßen