Apple Teacher am Gymnasium Würselen

In aktuellen Presseberichten heißt es zum Gymnasium Würselen:
"Damit die Lehrer entsprechend ausgebildet sind, sei es außerdem wichtig verbindliche Fortbildungen und Sitzungen zu veranstalten. Am Gymnasium in Würselen müssten die Lehrer das „Apple Teacher Zertifikat“ vorweisen, bevor sie in den iPad-Klassen unterrichten. Das Programm „Apple Teacher“ biete eine kostenlose Weiterbildung für Lehrer, die Apple-Produkte in den Unterricht integrieren wollen. So gebe es dann auch eine gemeinsame Basis im Kollegium, auf der Fortbildungen aufgebaut werden können"
(https://rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/moenchengladbach-so-funktioniert-digitaler-unterricht_aid-53228639)

Zudem wird davon berichtet, dass ein "Apple Professional Learning Specialist" an der Schule arbeitet und auch Fortbildungen anbietet.

1) Wie viele Apple Teachers, Apple Distinguished Educators, Apple Professional Learning Specialists und weitere konzernahe Titel tragende Lehrkräfte arbeiten an der genannten Schule?
2) Wie viele genannte oder vergleichbare Titel tragende Lehrer*innen arbeiten an weiteren Schulen im Regierungsbezirk?
3) Ich bitte um Einsichtnahme in die Genehmigungen, Absprachen, Zusagen oder anderes (entsprechend des IFG NRW bitte ich ggf. um Beratung zur Eingrenzung aufgrund der Unkenntnis der behördeninternen Vorgänge), aus denen Kenntnis und/oder Positionierung der Bezirksregierung zu den konkreten Bezeichnungen und damit verbundenen Fortbildungen der Lehrer*innen bei, durch bzw. nahe Apple hervorgehen.
4) Wie viele Fortbildungen an welchen Schulen (inkl. der eigenen) hat der bzw. die Apple Professional Learning Specialists der Würselener Schule bereits gegeben (innerhalb des Regierungsbezirks und/oder darüber hinaus)?
5) Einsicht in die Genehmigungen von Nebentätigkeiten, Referententätigkeiten oder vergleichbares, die die Bezirksregierung im Zusammenhang von konzernahe Titel tragenden Lehrer*innen ausspricht (hier geschwärzt um personenbezogene Daten bzw. in Form der Standarddokumente)
6) Wie viele Genehmigungen auf Nebentätigkeit, Referententätigkeit oder vergleichbares in Zusammenhang mit konzernnahen Titeln hat die Bezirksregierung bisher gegenüber Lehrkräften erteilt?

Zur Vereinfachung der Anfrage bzw. um mehrfache Anfragen zu vermeiden, bitte ich darum, diese auch auf nachgeordnete Behörden - wie z.B. die Schulen im Regierungsbezirk - anzuwenden. Eine Abfrage bei jeder einzelnen Schule würde absehbar zu einem erhöhten Verwaltungshandeln führen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. September 2020
  • Frist
    20. Oktober 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Apple Teacher am Gymnasium Würselen [#197336]
Datum
17. September 2020 08:52
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In aktuellen Presseberichten heißt es zum Gymnasium Würselen: "Damit die Lehrer entsprechend ausgebildet sind, sei es außerdem wichtig verbindliche Fortbildungen und Sitzungen zu veranstalten. Am Gymnasium in Würselen müssten die Lehrer das „Apple Teacher Zertifikat“ vorweisen, bevor sie in den iPad-Klassen unterrichten. Das Programm „Apple Teacher“ biete eine kostenlose Weiterbildung für Lehrer, die Apple-Produkte in den Unterricht integrieren wollen. So gebe es dann auch eine gemeinsame Basis im Kollegium, auf der Fortbildungen aufgebaut werden können" (https://rp-online.de/nrw/staedte/moenchengladbach/moenchengladbach-so-funktioniert-digitaler-unterricht_aid-53228639) Zudem wird davon berichtet, dass ein "Apple Professional Learning Specialist" an der Schule arbeitet und auch Fortbildungen anbietet. 1) Wie viele Apple Teachers, Apple Distinguished Educators, Apple Professional Learning Specialists und weitere konzernahe Titel tragende Lehrkräfte arbeiten an der genannten Schule? 2) Wie viele genannte oder vergleichbare Titel tragende Lehrer*innen arbeiten an weiteren Schulen im Regierungsbezirk? 3) Ich bitte um Einsichtnahme in die Genehmigungen, Absprachen, Zusagen oder anderes (entsprechend des IFG NRW bitte ich ggf. um Beratung zur Eingrenzung aufgrund der Unkenntnis der behördeninternen Vorgänge), aus denen Kenntnis und/oder Positionierung der Bezirksregierung zu den konkreten Bezeichnungen und damit verbundenen Fortbildungen der Lehrer*innen bei, durch bzw. nahe Apple hervorgehen. 4) Wie viele Fortbildungen an welchen Schulen (inkl. der eigenen) hat der bzw. die Apple Professional Learning Specialists der Würselener Schule bereits gegeben (innerhalb des Regierungsbezirks und/oder darüber hinaus)? 5) Einsicht in die Genehmigungen von Nebentätigkeiten, Referententätigkeiten oder vergleichbares, die die Bezirksregierung im Zusammenhang von konzernahe Titel tragenden Lehrer*innen ausspricht (hier geschwärzt um personenbezogene Daten bzw. in Form der Standarddokumente) 6) Wie viele Genehmigungen auf Nebentätigkeit, Referententätigkeit oder vergleichbares in Zusammenhang mit konzernnahen Titeln hat die Bezirksregierung bisher gegenüber Lehrkräften erteilt? Zur Vereinfachung der Anfrage bzw. um mehrfache Anfragen zu vermeiden, bitte ich darum, diese auch auf nachgeordnete Behörden - wie z.B. die Schulen im Regierungsbezirk - anzuwenden. Eine Abfrage bei jeder einzelnen Schule würde absehbar zu einem erhöhten Verwaltungshandeln führen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197336/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Apple Teacher am Gymnasium Würselen“ vom 17.09.2…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Apple Teacher am Gymnasium Würselen [#197336]
Datum
20. Oktober 2020 17:07
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Apple Teacher am Gymnasium Würselen“ vom 17.09.2020 (#197336) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197336/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Apple Teacher am Gymnasium Würselen“ [#197336] [#197336]
Datum
20. Oktober 2020 17:08
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/197336/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bisher keinerlei Reaktion erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 197336.pdf Anfragenr: 197336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197336/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.10.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Apple Teacher am Gymnasium Würselen“ [#197336] [#197336]
Datum
21. Oktober 2020 06:50
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.10.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag auf Informationszugang vom 17.9.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf I…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Antrag auf Informationszugang vom 17.9.2020
Datum
27. Oktober 2020 09:10
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 17.9.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.9-9622/20 ________________________________ Sehr [geschwärzt], [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Zugang zu in Zusammenhang mit dem Programm "Apple Teacher" stehenden Informationen über die Seite von fragdenstaat.de https://fragdenstaat.de/anfrage/apple-teacher-am-gymnasium-wurselen/ <https://fragdenstaat.de/anfrage/ubersicht-verkehrsschauen/>gestellt zu haben. Bislang sei eine Reaktion auf seinen Antrag Ihrerseits trotz Erinnerung ausgeblieben. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 27.10.2020 Antrag auf Informationszugang vom 17.9.2020 Aktenzeichen: 209.2.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Mein Auskunftsersuchen vom 27.10.2020
Datum
30. November 2020 10:04
Status
Warte auf Antwort
Antrag auf Informationszugang vom 17.9.2020 Aktenzeichen: 209.2.3.2.9-9622/20 Mein Auskunftsersuchen vom 27.10.2020 Erinnerung ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in leider habe ich zu meinem oben benannten Schreiben bislang noch keine Antwort erhalten. Ich erinnere daher an die Erledigung. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
image001.jpg
6,0 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 17.9.2020 [#197336] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre A…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag auf Informationszugang vom 17.9.2020 [#197336]
Datum
10. Januar 2021 17:09
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Auskunft, die mich über die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit erreicht hat. Dass das Tragen des Titels "Apple Professional Learning Specialist" als "privat" bezeichnet wird, verwundert mich. Es handelt sich ja nicht um die Tätigkeit im Rahmen eines privaten Hobbys fern ab von Bildungsthemen - sondern doch in einem Bezug zur Tätigkeit als Lehrkraft in staatlichen Schulen. Diese Sichtweise meinerseits ergibt sich ebenso aus dem Auftreten im Rahmen einer mutmaßlich/vorläufig als von mir als Aspekt des Bildungsmarketing zu bezeichnenden Veranstaltung (entsprechende Recherchen und Anfragen zum Hintergrund der Veranstaltung laufen) der versammelten Apple Authorised Education Specialists (von Apple autorisierte Fachhandelspartner) Auf der Veranstaltungswebseite wird wiederholt die direkte Verknüpfung zur konkreten Dienststelle hervorgehoben, die damit womöglich zur Referenz im Rahmen dieser Veranstaltung wird - beispielsweise hier: https://festivaloflearning.online/event/school-story-vom-scheitern-zum-erfolg/ Ich bitte Sie daher um Konkretisierung, ob Sie Auftritte als Apple Professional Learning Specialist bei derartigen Veranstaltungen als Staatsbediensteter mit direkter Nennung der staatlichen Dienststelle als auch dienstlicher Funktionen an der Dienststelle als "privat" bewerten. Zu dieser konkreten Veranstaltung und dem Auftreten von Lehrkräften und Dienstellen in Ihrem Aufsichstbereich habe ich bereits eine Transparenzanfrage an die Dienststellen gerichtet. Ggf. ergibt sich im Rahmen dieser Anfrage und meiner heutigen Nachfrage bereits eine Klärung. Ich würde ansonsten in einer konkreteren Anfrage zur Veranstaltung und Kommunikation mit der Dienststelle erneut bei Ihnen anfragen. Bitte geben Sie mir doch eine Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197336 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197336/