Application Lifecycle Management (ALM)

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Stellenbeschreibung der mit dem Vermerk "Application Lifecycle Management
(ALM)" in Anlage 2 der Drucksache 22/1318 gekennzeichneten Stellen in den Wertigkeiten A13 und A14 sowie E13

(soweit dort personenbezogene Daten wider Erwarten enthalten sein sollten, können diese geschwärzt werden)

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. Juni 2021
  • Frist
    30. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bit…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Application Lifecycle Management (ALM) [#224039]
Datum
27. Juni 2021 18:16
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr Antragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Stellenbeschreibung der mit dem Vermerk "Application Lifecycle Management (ALM)" in Anlage 2 der Drucksache 22/1318 gekennzeichneten Stellen in den Wertigkeiten A13 und A14 sowie E13 (soweit dort personenbezogene Daten wider Erwarten enthalten sein sollten, können diese geschwärzt werden)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224039/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu der erbetenen Information ist nach kursorischer Prüfung abzulehnen…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
Application Lifecycle Management (ALM) [#224039]
Datum
16. Juli 2021 11:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Zugang zu der erbetenen Information ist nach kursorischer Prüfung abzulehnen, da diese Information zum gegenwärtigen Zeitpunkt gem. § 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG voraussichtlich von der Informationspflicht ausgenommen ist. Diese Entscheidung muss gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG durch einen rechtsmittelfähigen Bescheid ergehen. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages benötige ich daher eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen. Sie können den Antrag auch zurückziehen, dann wird das Verfahren gebührenfrei eingestellt. Dazu müssen Sie nichts weiter veranlassen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Application Lifecycle Management (ALM)“ [#224039]
Datum
17. Juli 2021 09:56
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/224039/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Ausnahmeregelung nach § 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG zielt darauf ab, dass der behördliche Entscheidungsprozess nicht gestört wird (siehe BB Drs. 20/4466, S. 18) und erlischt in dem Moment, wo eine Entscheidung gefallen ist. Der Senat hat in Drucksache 22/3318 der Bürgerschaft – Frage 8 – darauf geantwortet, welche Stellen geschaffen wurden und diese in Anlage 2 zu dieser Drucksache benannt. Damit liegen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG gar nicht mehr vor. Es ist fraglich, wie sich die Senatskanzlei hier noch im Entscheidungsprozess befinden kann. Die Stellenbeschreibungen müssen vorliegen, wenn die Stellen geschaffen werden. Dies ist nach Auskunft des Senats bereits 2019 – also zwei Jahre zurück – erfolgt. Teilweise sind nach den Angaben des Senats die Stellen bereits wieder weggefallen. Wie aus den Gesetzesmaterialien hervorgeht, entfällt die Berufungsmöglichkeit auf diesen Ausschlußtatbestand, wenn der Vorgang abgeschlossen ist. Dies ist hier gegeben. Selbst wenn das Stellenbesetzungsverfahren noch offen sein sollte, besteht hier keine weitere Verpflichtung zur Vertraulichkeit. Die Wertigkeit ist angegeben und dass der Inhalt der Tätigkeit geheimgehalten werden soll, ist nicht nachvollziehbar und widerspricht auch dem hamburgischen Transparenzanspruch. Der Erfolg des Stellenbesetzungsverfahrens dürfte damit wohl eher kaum gefährdet sein. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 224039.pdf Anfragenr: 224039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224039/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe wg. Stellenbeschreibung ALM (I3/2279/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 17.7.2021 ist bei u…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe wg. Stellenbeschreibung ALM (I3/2279/2021)
Datum
22. Juli 2021 15:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mail vom 17.7.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe betreffend die Stellenbeschreibung „Application Lifecycle Management“ wird hier unter dem Aktenzeichen I3/2279/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mir liegen zudem eine Vielzahl ähnlicher Eingaben durch Sie vor, die dieselbe Behörde und vergleichbare Informationsanträge betreffen. Ich rege an, dass Sie diese künftig zu einer einzigen Eingabe zusammenzufassen; dies würde uns die Bearbeitung und Beantwortung erleichtern. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe wg. Stellenbeschreibung ALM (I3/2279/2021) [#224039] Sehr << Anrede >> ich vertraue …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe wg. Stellenbeschreibung ALM (I3/2279/2021) [#224039]
Datum
22. Juli 2021 19:07
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich vertraue darauf, dass Sie dies ganz im Sinne der Transparenz regeln und sicher dies zusammenfassend besprechen. Die Senatskanzlei ist ja momentan einfallsreich, und ich habe bewusst auch immer nur 1-2 Verfahren zum Gegenstand gemacht, um diese Einfälle dann zu rekurieren. Die Berufung auf § 6 Abs. 2 Nr. 1 HmbTG ist in diesem Fall neu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224039/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Eingabe wg. Stellenbeschreibung ALM (I3/2279/2021) [#224039] Sehr << Anrede >> ich bitte um …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Eingabe wg. Stellenbeschreibung ALM (I3/2279/2021) [#224039]
Datum
16. Oktober 2021 10:17
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Mitteilung des aktuellen Bearbeitungsstandes. Ihre letzte Mitteilung datiert vom 22.7.2021 und für mich ist nicht ersichtlich, wieso die Reaktion durch die Senatskanzlei einen solch langen Zeitraum in Anspruch nimmt. Ich bitte gleichzeitig zu klären, wie SIe mit der überlangen Bearbeitungsdauer durch die Senatskanzlei verfahren wollen. Ich habe mir einmal das Portal durchgeschaut und in den letzten beiden Monaten wurde keine einzige Anfrage bearbeitet bzw. die Unterlagen zugesandt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224039 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224039/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>