Approbation ausländischer Ärzte - Georgien

In wie vielen Fällen droht Absolventen eines Studiums der Humanmedizin an georgischen Universitäten derzeit die Approbationsrücknahme durch Vollzug der BÄO, thüringenweit und bundesweit?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. März 2023
  • Frist
    26. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag,…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Approbation ausländischer Ärzte - Georgien [#273867]
Datum
23. März 2023 22:16
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In wie vielen Fällen droht Absolventen eines Studiums der Humanmedizin an georgischen Universitäten derzeit die Approbationsrücknahme durch Vollzug der BÄO, thüringenweit und bundesweit?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273867 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273867/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >><< Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> mit der anhängenden E-Mail vom 23. März 2023 haben Sie einen Antrag auf …
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Approbation ausländischer Ärzte - Georgien [#273867] (Az. 140-1096-05/23)
Datum
29. März 2023 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit der anhängenden E-Mail vom 23. März 2023 haben Sie einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 9 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) gestellt. Das Fachreferat hat uns Ihren Antrag zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags, der unter dem Aktenzeichen 140-1096-05/23 bearbeitet wird. Auf Folgendes möchte ich hinweisen: Sofern ein Dritter im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG betroffen ist, so ist ihm gemäß § 10 Abs. 4 ThürTG die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. Dritter i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG ist jede natürliche oder juristische Person, deren Rechte nach § 13 ThürTG geschützt werden. Erfasst sind damit Datenschutzrechte sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Inhaber der Schutzrechte können auch öffentliche Stellen sowie Amtsträger sein. Über eventuell entstehende Kosten im Falle einer Stattgabe Ihres Antrages kann derzeit - mangels exakter Kenntnis des Informationsbeschaffungsaufwands - noch nicht genau informiert werden. Zur grundsätzlichen Orientierung möchte ich jedoch diesbezüglich schon jetzt auf folgende Kostenregelungen hinweisen: a) Akteneinsicht nach Zeitaufwand: 18,00 Euro je 15 min (Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte - Nr. 1.4.1.2 Anlage zur Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung [ThürAllgVwKostO]) b) Kopierkosten nach Nr. 2.1 der Anlage zur Verwaltungskostenordnung zum ThürTG (ThürTGVwKostO): - bis einschließlich DIN A4: 0,10 Euro je Seite (schwarz-weiß) 0,20 Euro je Seite (farbig) - DIN A3: 0,20 Euro je Seite (schwarz-weiß) 0,40 Euro je Seite (farbig) - größer als DIN A3: In voller Höhe Die Gebühr darf den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen, bei geringfügigem Aufwand sind die öffentlichen Leistungen verwaltungskostenfrei (§ 15 Abs. 1 Sätze 3 und 4 ThürTG). Ergänzend verweise ich auf § 4 ThürTGVwKostO (beigefügt). Für den Fall, dass Sie Ihr Informationszugangsbegehren nicht aufrechterhalten, bitte ich um entsprechende Mitteilung bis einschließlich 14. April 2023. Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr << Antragsteller:in >> in o. g. Angelegenheit kann ich Ihnen auf Ihre Anfrage vom 23. März 2023 …
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Informationszugangsersuchen nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG): Approbation ausländischer Ärzte - Georgien [#273867] (Az. 140-1096-05/23)
Datum
14. April 2023 11:49
Status
Sehr << Antragsteller:in >> in o. g. Angelegenheit kann ich Ihnen auf Ihre Anfrage vom 23. März 2023 nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachreferat Folgendes mitteilen: Beim Thüringer Landesverwaltungsamt befinden sich zur Zeit 23 Verfahren zu erteilten Approbationen als Arzt / Ärztin in Überprüfung, denen der Abschluss eines humanmedizinisches Studiums in Georgien zugrunde liegt. Entsprechende bundesweite Informationen liegen hier nicht vor. Mit freundlichen Grüßen