Approbation ausländischer Ärzte

Thema: Approbation ausländischer Ärzte

Generelle Prozessfragen zur Approbation:

1. Gibt es ein bestimmtes Sprachniveau, dass ein Bewerber haben muss, damit der Approbationsantrag von Ihnen bearbeitet wird (angenommen die Zuständigkeit für Ihre Behörde ist bewiesen), z.B. B2?

1a. Wenn ja, was ist wenn dies noch nicht der Fall ist?

1b. Bekommt der Bewerber einen Hinweis, dass ein Sprachnachweis nachzureichen ist?

1c. Wird die Bewerbung für unbestimmte Zeit ruhen gelassen bis der Nachweis da ist und wird dann fortgeführt oder “verfällt” der Antrag irgendwann und muss komplett von vorne gestartet werden?

2. Wie viele Dokumente werden durch Sie an den Bewerber geschickt und zu welchem Zeitpunkt des Prozesses (Eingangsbestätigung, Zwischenbescheid, Endbescheid etc.)?

3. Welches dieser verschickten Dokumente wird von Ihnen als sogenannter “Defizitbescheid” angesehen und von Ihnen mit den dafür notwendigen Inhalten angereichert?

4. Wie sehen diese Dokumente jeweils im Muster aus?

5. Erfolgt der Schriftverkehr zwischen Ihrem Amt und dem Bewerber nur innerhalb Deutschlands oder kann dieser auch grenzüberschreitend stattfinden (z.B. wenn der Bewerber sich noch im Ausland befindet)?

6. Was ist die Regelung bei unterschiedlichen Herkunftsländern für Medizinstudium und ärztlicher Zulassung? Beispielsweise Staatsangehörigkeit aus Land B, Medizinstudium in Land A aber danach ärztliche Zulassung in Land B. Ist in diesem Fall der Bewerber grundsätzlich in der Lage den Approbationsprozess zu starten oder muss er die Ärztliche Zulassung, genau wie das Medizinstudium, aus Land A erhalten?

Gleichwertigkeitsprüfung:

7. Wie lange dauert eine Gleichwertigkeitsprüfung im Durchschnitt, unter der Annahme, dass alle notwendigen Dokumente vorliegen?

8. Gibt es Abschlüsse aus bestimmten Ländern bei denen eine Gleichwertigkeitsprüfung mit hoher Sicherheit nie mit einem positiven Ergebnis ausfallen wird? Wenn ja, was sind die Gründe für diese Länder (Art der Ausbildung, keine Möglichkeit zur Verifizierung der Echtheit der Dokumente etc.)? Um welche Länder handelt es sich dabei?

9. Welche Kosten entstehen im Durchschnitt durch die Gleichwertigkeitsprüfung?

10. Für den Fall, dass die Gleichwertigkeitsprüfung positiv ausfällt, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf?

11. Ergibt sich eine Zeitersparnis, wenn auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet wird und stattdessen die Kenntnisprüfung gewählt wird? Wenn ja, wie hoch im durchschnitt?

Kenntnisprüfung:

12. Wie lange wartet man im Durchschnitt auf einen Termin zur Kenntnisprüfung?

13. Wie lange vor dem Prüfungstermin wird man über den konkreten Termin informiert?

14. Was war in den letzten Jahren (inklusive 2020) die durchschnittliche Quote bestandener Kenntnisprüfungen?

15. Ist das Bestehen der Fachsprachenprüfung eine Voraussetzung zur Anmeldung bzw. zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung? Wenn nicht, welche Anmeldevoraussetzungen bestehen?

16. Für den Fall, dass die Kenntnisprüfung bestanden wird, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf?

17. Wie oft kann man die Kenntnisprüfung wiederholen?

18. Wie hoch sind die Kosten für die Kenntnisprüfung?

19. Werden die Fragen der Kenntnisprüfung dokumentiert und abgelegt, sodass sich künftige Prüflinge vorbereiten können?

Berufserlaubnis:

20. Ist eine Stellenzusage notwendig um die Berufserlaubnis zu erhalten?

21. Sollte keine Stellenzusage notwendig sein, ist die erfolgreich absolvierte Fachsprachenprüfung die einzige Voraussetzung für den Erhalte der Berufserlaubnis?

22. Wie lange dauert es bis die Berufserlaubnis ausgestellt wird (gerechnet vom Zeitpunkt der Beantragung der Berufserlaubnis)?

23. Zu welchem Zeitpunkt soll die Berufserlaubnis beantragt werden? Ganz am Anfang des Prozesses, zusammen mit der Bewerbung zur Approbation? Nach bestandener Fachsprachenprüfung?

24. Wie hoch sind die Kosten für Bewerbung und Erhalt der Berufserlaubnis? Treten diese Kosten auch auf wenn man die Berufserlaubnis gleich zu Anfang bei Beantragung der Approbation mit beantragt?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    12. Oktober 2020
  • Frist
    14. November 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Thema: Appro…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Approbation ausländischer Ärzte [#200515]
Datum
12. Oktober 2020 11:49
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Thema: Approbation ausländischer Ärzte Generelle Prozessfragen zur Approbation: 1. Gibt es ein bestimmtes Sprachniveau, dass ein Bewerber haben muss, damit der Approbationsantrag von Ihnen bearbeitet wird (angenommen die Zuständigkeit für Ihre Behörde ist bewiesen), z.B. B2? 1a. Wenn ja, was ist wenn dies noch nicht der Fall ist? 1b. Bekommt der Bewerber einen Hinweis, dass ein Sprachnachweis nachzureichen ist? 1c. Wird die Bewerbung für unbestimmte Zeit ruhen gelassen bis der Nachweis da ist und wird dann fortgeführt oder “verfällt” der Antrag irgendwann und muss komplett von vorne gestartet werden? 2. Wie viele Dokumente werden durch Sie an den Bewerber geschickt und zu welchem Zeitpunkt des Prozesses (Eingangsbestätigung, Zwischenbescheid, Endbescheid etc.)? 3. Welches dieser verschickten Dokumente wird von Ihnen als sogenannter “Defizitbescheid” angesehen und von Ihnen mit den dafür notwendigen Inhalten angereichert? 4. Wie sehen diese Dokumente jeweils im Muster aus? 5. Erfolgt der Schriftverkehr zwischen Ihrem Amt und dem Bewerber nur innerhalb Deutschlands oder kann dieser auch grenzüberschreitend stattfinden (z.B. wenn der Bewerber sich noch im Ausland befindet)? 6. Was ist die Regelung bei unterschiedlichen Herkunftsländern für Medizinstudium und ärztlicher Zulassung? Beispielsweise Staatsangehörigkeit aus Land B, Medizinstudium in Land A aber danach ärztliche Zulassung in Land B. Ist in diesem Fall der Bewerber grundsätzlich in der Lage den Approbationsprozess zu starten oder muss er die Ärztliche Zulassung, genau wie das Medizinstudium, aus Land A erhalten? Gleichwertigkeitsprüfung: 7. Wie lange dauert eine Gleichwertigkeitsprüfung im Durchschnitt, unter der Annahme, dass alle notwendigen Dokumente vorliegen? 8. Gibt es Abschlüsse aus bestimmten Ländern bei denen eine Gleichwertigkeitsprüfung mit hoher Sicherheit nie mit einem positiven Ergebnis ausfallen wird? Wenn ja, was sind die Gründe für diese Länder (Art der Ausbildung, keine Möglichkeit zur Verifizierung der Echtheit der Dokumente etc.)? Um welche Länder handelt es sich dabei? 9. Welche Kosten entstehen im Durchschnitt durch die Gleichwertigkeitsprüfung? 10. Für den Fall, dass die Gleichwertigkeitsprüfung positiv ausfällt, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf? 11. Ergibt sich eine Zeitersparnis, wenn auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichtet wird und stattdessen die Kenntnisprüfung gewählt wird? Wenn ja, wie hoch im durchschnitt? Kenntnisprüfung: 12. Wie lange wartet man im Durchschnitt auf einen Termin zur Kenntnisprüfung? 13. Wie lange vor dem Prüfungstermin wird man über den konkreten Termin informiert? 14. Was war in den letzten Jahren (inklusive 2020) die durchschnittliche Quote bestandener Kenntnisprüfungen? 15. Ist das Bestehen der Fachsprachenprüfung eine Voraussetzung zur Anmeldung bzw. zur Teilnahme an der Kenntnisprüfung? Wenn nicht, welche Anmeldevoraussetzungen bestehen? 16. Für den Fall, dass die Kenntnisprüfung bestanden wird, wie lange dauert es danach bis der Bewerber die Approbation erhält und als Arzt praktizieren darf? 17. Wie oft kann man die Kenntnisprüfung wiederholen? 18. Wie hoch sind die Kosten für die Kenntnisprüfung? 19. Werden die Fragen der Kenntnisprüfung dokumentiert und abgelegt, sodass sich künftige Prüflinge vorbereiten können? Berufserlaubnis: 20. Ist eine Stellenzusage notwendig um die Berufserlaubnis zu erhalten? 21. Sollte keine Stellenzusage notwendig sein, ist die erfolgreich absolvierte Fachsprachenprüfung die einzige Voraussetzung für den Erhalte der Berufserlaubnis? 22. Wie lange dauert es bis die Berufserlaubnis ausgestellt wird (gerechnet vom Zeitpunkt der Beantragung der Berufserlaubnis)? 23. Zu welchem Zeitpunkt soll die Berufserlaubnis beantragt werden? Ganz am Anfang des Prozesses, zusammen mit der Bewerbung zur Approbation? Nach bestandener Fachsprachenprüfung? 24. Wie hoch sind die Kosten für Bewerbung und Erhalt der Berufserlaubnis? Treten diese Kosten auch auf wenn man die Berufserlaubnis gleich zu Anfang bei Beantragung der Approbation mit beantragt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200515/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in mit der anhängenden E-Mail vom 12. Oktober 2020 haben Sie einen Antrag auf Zugang zu…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem ThürTG (Az.: 140-1096-10/20); Approbation ausländischer Ärzte [#200515]
Datum
13. November 2020 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit der anhängenden E-Mail vom 12. Oktober 2020 haben Sie einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 9 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) gestellt. Hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags, der hier unter dem Aktenzeichen 140-1096-10/20 bearbeitet wird. Über eventuell entstehende Kosten im Falle einer Stattgabe Ihres Antrags kann derzeit - mangels exakter Kenntnis des Informationsbereitstellungsaufwands - noch nicht genau informiert werden. Zur grundsätzlichen Orientierung möchte ich jedoch diesbezüglich schon jetzt auf folgende Kostenregelungen hinweisen: a) Zeitaufwand: 15,50 Euro je 15 min (Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte - Nr. 1.4.1.2 Anlage Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung [ThürAllgVwKostO]) b) Kopierkosten: Nr. 2.1.2 Anlage ThürAllgVwKostO - 0,50 Euro je Seite schwarz-weiß (erste 50 Seiten) - 0,15 Euro je Seite schwarz-weiß (jede weitere Seite) - 1,00 Euro je Seite in Farbe (erste 50 Seiten) - 0,30 Euro je Seite in Farbe (jede weitere Seite) Die Gebühr darf den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen, bei geringfügigem Aufwand sind die öffentlichen Leistungen verwaltungskostenfrei (§ 15 Abs. 1 Sätze 3 und 4 ThürTG). Falls Sie Ihr Auskunftsbegehren nicht aufrechterhalten, bitte ich um Mitteilung. Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) ist der Antragst…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
WG: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem ThürTG (Az.: 140-1096-10/20); Approbation ausländischer Ärzte [#200515]
Datum
30. November 2020 08:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 15 Abs. 1 Satz 4 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) ist der Antragsteller über die voraussichtlichen Kosten der Informationszugangsgewährung vorab zu informieren. Nachdem ich mit der anhängenden E-Mail vom 13. November 2020 allgemein auf die geltenden Kostenregelungen hingewiesen hatte, ist mir nun, da ich den konkreten Informationsbereitstellungsaufwand kenne, die genaue Bezifferung der entstehenden Kosten möglich. Rechtsgrundlage für die Kostenerhebung sind die Regelungen des § 15 ThürTG und des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO). Für die Gebührenbemessung gilt nach § 15 Abs. 1 Satz 2 ThürTG das Kostendeckungsprinzip (§ 21 Abs. 4 Satz 3 ThürVwKostG). Unter Berücksichtigung des auf die Bearbeitung Ihres Antrags entfallenden Verwaltungsaufwands, insbesondere des Personalaufwands, erachte ich die Festsetzung einer Gebühr in Höhe von 150 Euro für angemessen. Der Personalaufwand wird nach Zeitaufwand berechnet. Es wird ein Satz von 15,50 Euro je 15 min Bearbeitungszeit (Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte - Nr. 1.4.1.2 Anlage ThürAllgVwKostO) angesetzt. Bei der hier entstehenden Bearbeitungszeit von ca. 2 ½ Stunden ergibt sich der o. g. Gebührenbetrag. Auslagen sind nicht angefallen. Falls Sie Ihr Auskunftsbegehren unter Berücksichtigung der Kosteninformation nicht aufrechterhalten, bitte ich um kurzfristige Mitteilung. Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich ziehe die Anfrage hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antr…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem ThürTG (Az.: 140-1096-10/20); Approbation ausländischer Ärzte [#200515]
Datum
30. November 2020 09:26
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich ziehe die Anfrage hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200515 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200515/

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Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund Ihrer Antragsrücknahme wird das o. g. Verwaltungsverfahren hiermit formlos …
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem ThürTG (Az.: 140-1096-10/20); Approbation ausländischer Ärzte [#200515]
Datum
30. November 2020 09:39
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund Ihrer Antragsrücknahme wird das o. g. Verwaltungsverfahren hiermit formlos eingestellt. Mit freundlichen Grüßen