Approbation Medizinstudium Drittstaat / Wechsel des Wohnortes

Ausgangslage: Teilnehmer hat ein abgeschlossenes Medizinstudium in einem Drittstaat; Gleichwertigkeitsprüfung ergab die Notwendigkeit einer Kenntnisprüfung. Der Antrag wurde am damaligen Wohnort bzw. Bundesland (nicht RLP) gestellt und ein erster Versuch/Prüfung nicht erfolgreich abgeschlossen. Neue Lebenssituation erforderte einen Umzug nach RLP.

1. Ist weiterhin das Bundesland zuständig, wo zuvor der Antrag zur Kenntnisprüfung gestellt wurde und welcher noch aktiv ist? Wie zuvor erwähnt, wurde der Wohnort nach RLP verlegt.

2. wenn Punkt 1. "Nein" lautet; lässt sich der Antrag "umziehen" ins jetzige Bundesland RLP?

3. Kann die Teilnahme zur Kenntnisprüfung in RLP beantragt werden, wenn nur der Wohnsitz in RLP liegt oder wird eine Stellenzusage benötigt?

3. Im vorherigen Bundesland wurde eine Berufserlaubnis von 2 Jahren ausgestellt, jedoch wurde die Tätigkeit dort nur circa 12 Monate ausgeübt. Kann der verbliebene Zeitraum in RLP ausgeübt werden oder eine neue 2-jährige Berufserlaubnis erteilt werden?

3b. wenn eine Fortführung der Berufserlaubnis in RLP möglich ist - von welchen Faktoren bzw. von welchen Voraussetzungen hängt die Erteilung der Berufserlaubnis ab?

4. Ist genannte Berufserlaubnis eine zwingende Voraussetzung zur Anmeldung bzw. Erlaubnis zur Teilnahme der Kenntnisprüfung?

5. Angenommen der Antrag wurde "umgezogen" oder alle Dokument vollständig eingereicht - wie lange sind die derzeitigen Wartezeiten für den zweiten Versuch der Kenntnisprüfung in RLP?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Unterstützung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. August 2022
  • Frist
    3. September 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausgangslage: …
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Approbation Medizinstudium Drittstaat / Wechsel des Wohnortes [#256098]
Datum
1. August 2022 18:19
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausgangslage: Teilnehmer hat ein abgeschlossenes Medizinstudium in einem Drittstaat; Gleichwertigkeitsprüfung ergab die Notwendigkeit einer Kenntnisprüfung. Der Antrag wurde am damaligen Wohnort bzw. Bundesland (nicht RLP) gestellt und ein erster Versuch/Prüfung nicht erfolgreich abgeschlossen. Neue Lebenssituation erforderte einen Umzug nach RLP. 1. Ist weiterhin das Bundesland zuständig, wo zuvor der Antrag zur Kenntnisprüfung gestellt wurde und welcher noch aktiv ist? Wie zuvor erwähnt, wurde der Wohnort nach RLP verlegt. 2. wenn Punkt 1. "Nein" lautet; lässt sich der Antrag "umziehen" ins jetzige Bundesland RLP? 3. Kann die Teilnahme zur Kenntnisprüfung in RLP beantragt werden, wenn nur der Wohnsitz in RLP liegt oder wird eine Stellenzusage benötigt? 3. Im vorherigen Bundesland wurde eine Berufserlaubnis von 2 Jahren ausgestellt, jedoch wurde die Tätigkeit dort nur circa 12 Monate ausgeübt. Kann der verbliebene Zeitraum in RLP ausgeübt werden oder eine neue 2-jährige Berufserlaubnis erteilt werden? 3b. wenn eine Fortführung der Berufserlaubnis in RLP möglich ist - von welchen Faktoren bzw. von welchen Voraussetzungen hängt die Erteilung der Berufserlaubnis ab? 4. Ist genannte Berufserlaubnis eine zwingende Voraussetzung zur Anmeldung bzw. Erlaubnis zur Teilnahme der Kenntnisprüfung? 5. Angenommen der Antrag wurde "umgezogen" oder alle Dokument vollständig eingereicht - wie lange sind die derzeitigen Wartezeiten für den zweiten Versuch der Kenntnisprüfung in RLP? Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Unterstützung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256098 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256098/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Approbation Medizinstudium Drittstaat / Wechse…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
AW: Approbation Medizinstudium Drittstaat / Wechsel des Wohnortes [#256098]
Datum
26. September 2022 22:37
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Approbation Medizinstudium Drittstaat / Wechsel des Wohnortes“ vom 01.08.2022 (#256098) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Approbation Medizinstudium Drittstaat / Wechse…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Details
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Approbation Medizinstudium Drittstaat / Wechsel des Wohnortes [#256098]
Datum
4. November 2022 19:59
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Approbation Medizinstudium Drittstaat / Wechsel des Wohnortes“ vom 01.08.2022 (#256098) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Approbation Medizinstudium Drittstaat / Wechse…
An Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Approbation Medizinstudium Drittstaat / Wechsel des Wohnortes [#256098]
Datum
4. November 2022 20:00
An
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Approbation Medizinstudium Drittstaat / Wechsel des Wohnortes“ vom 01.08.2022 (#256098) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 63 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Sehr << Antragsteller:in >> es tut mir leid, dass Ihre Fragen erst jetzt beantwortet werden. Die A…
Von
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Approbation Medizinstudium Drittstaat / Wechsel des Wohnortes [#256098]
Datum
8. November 2022 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> es tut mir leid, dass Ihre Fragen erst jetzt beantwortet werden. Die Antworten auf Ihre Fragen zur geschilderten Ausgangslage lauten wie folgt: 1.: Die örtliche Zuständigkeit für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens richtet sich grundsätzlich nach dem Arbeitsort; d. h. dem Ort, an dem der ärztliche Beruf ausgeübt werden soll. Liegt keine Stellenzusage vor, wird in Rheinland-Pfalz hilfsweise die Zuständigkeit aufgrund der aktuell gemeldeten Hauptwohnung angenommen. 2.: Ja, ein Zuständigkeitswechsel wäre in dem geschilderten Fall möglich. Zu beachten ist, dass der "aktive" Antrag bei der bisherigen Approbationsbehörde - in der Regel schriftlich - zurückgenommen werden muss. 3.: In Rheinland-Pfalz werden grundsätzlich nur Personen mit einer gültigen Berufserlaubnis zur Kenntnisprüfung eingeplant. 3a.: Im Ausnahmefall kann eine Berufserlaubnis über die vorgesehene Höchstdauer hinaus verlängert/erteilt werden; insbesondere unter Berücksichtigung der Antwort zu 3. Dies ist jedoch immer auf der Grundlage des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden und kann nicht pauschalisiert mit "Ja" beantwortet werden. 3b.: Zur Antragsprüfung müssen zusammen mit dem Formular grundsätzlich alle dort (https://lsjv.rlp.de/fileadmin/lsjv/Dateien/Aufgaben/Arbeit/Approbationen/Arzt/Arzt_Berufserlaubnis_Antrag.pdf) genannten Unterlagen eingereicht werden. Das LSJV fordert bei der/den zuvor zuständigen Behörde/n die dortige/n Akte/n zur Einsichtnahme an; daraus dürfen keine Entscheidungen hervorgehen, die eine Fortführung des Anerkennungsverfahrens verbieten. 4.: Ja, aufgrund der hohen Zahl an Antragstellern und der verhältnismäßig geringen Anzahl an zur Verfügung stehenden Terminen. 5.: Die aktuelle Wartezeit beträgt ab dem Zeitpunkt, an dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, etwa 14 bis 16 Monate. Mit freundlichen Grüßen