Apps zur Kontaktnachverfolgung in M-V

Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)

Guten Tag,

in der Corona-Landesverordnung M-V steht bzgl. der Erfassung von Kontaktpersonen bei Veranstaltungen, Gaststätten usw. Folgendes: "Die verpflichtende Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung soll in elektronischer Form erfolgen."

Ich habe diesbezüglich folgende Fragen:
1. Welche Apps werden durch die Gesundheitsämter in M-V unterstützt? (Falls unterschiedlich, bitte nach Gesundheitsamt aufschlüsseln)
2. Welche Schnittstellen werden durch die Gesundheitsämter in M-V angeboten? (Falls unterschiedlich, bitte nach Gesundheitsamt aufschlüsseln)
3. Falls nicht bereits mit 1./2. beantwortet: Welche Gesundheitsämter in M-V bieten eine "IRIS connect"-Schnittstelle an?

Vielen Dank bereits im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Januar 2022
  • Frist
    9. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, in der Corona-Landesverord…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Apps zur Kontaktnachverfolgung in M-V [#237008]
Datum
7. Januar 2022 20:35
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Guten Tag, in der Corona-Landesverordnung M-V steht bzgl. der Erfassung von Kontaktpersonen bei Veranstaltungen, Gaststätten usw. Folgendes: "Die verpflichtende Dokumentation zur Kontaktnachverfolgung soll in elektronischer Form erfolgen." Ich habe diesbezüglich folgende Fragen: 1. Welche Apps werden durch die Gesundheitsämter in M-V unterstützt? (Falls unterschiedlich, bitte nach Gesundheitsamt aufschlüsseln) 2. Welche Schnittstellen werden durch die Gesundheitsämter in M-V angeboten? (Falls unterschiedlich, bitte nach Gesundheitsamt aufschlüsseln) 3. Falls nicht bereits mit 1./2. beantwortet: Welche Gesundheitsämter in M-V bieten eine "IRIS connect"-Schnittstelle an? Vielen Dank bereits im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237008 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237008/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Apps zur Kontaktnachverfolgung in M-V [#237008]
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Apps zur Kontaktnachverfolgung in M-V [#237008]
Datum
7. Januar 2022 20:35
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
47,5 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Sehr Antragsteller/in mit nachfolgender E-Mail haben Sie folgende Fragen gestellt: 1. Welche Apps werden durch…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg Vorpommern
Betreff
AW: Apps zur Kontaktnachverfolgung in M-V [#237008]
Datum
18. Februar 2022 15:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in mit nachfolgender E-Mail haben Sie folgende Fragen gestellt: 1. Welche Apps werden durch die Gesundheitsämter in M-V unterstützt? (Falls unterschiedlich, bitte nach Gesundheitsamt aufschlüsseln) 2. Welche Schnittstellen werden durch die Gesundheitsämter in M-V angeboten? (Falls unterschiedlich, bitte nach Gesundheitsamt aufschlüsseln) 3. Falls nicht bereits mit 1./2. beantwortet: Welche Gesundheitsämter in M-V bieten eine "IRIS connect"-Schnittstelle an? Antwort: Die Informationen sind im LAGuS nicht vorhanden. Die für Ihr Informationsbegehren zuständigen Behörden sind die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Mit freundlichen Grüßen