Arbeit Polizei und Staatsanwaltschaften Baden Württemberg - Akteneinsicht etc?

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Nachdem die Staatsanwälte und auch die Richter in politischen Parteien Mitglied sein dürfen und auch rechtsverbindliche Entscheiderpositionen wie z.B. Gemeinderat, ehrenamtlicher Bürgermeister, Kreisrat etc innehaben können stellt sich die Frage wie wird verhindert dass die Staatsanwälte und die von ihnen beauftragten Polizisten bei unerwünschten Ergebnissen schlecht ermitteln oder Verfahren einstellen bzw. sogar Gegenanzeigen zweifelhaft zustande kommen? Der Anwalt für Strafrecht Konstantin Grubwinkler https://www.youtube.com/@Grubwinkler/videos hatte hierzu Fragen aufgeworfen.
Sodann ein Beschluss der SPD:
„Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden.“
Mit erklärender Stellungnahme von MannDat
"Dieser Satz ist jungen- und männerfeindlich. Denn dieser Satz spricht allem, was männlich ist (und damit allen Jungen und Männern, die ja ohne eigenes Zutun männlich geboren wurden), pauschal die Fähigkeit ab, menschlich zu sein. ...."
https://manndat.de/geschlechterpolitik/spd-wer-die-menschliche-gesellschaft-will-muss-die-maennliche-ueberwinden.html
(Bitte korrigieren wenn hier etwas falsch ist, der Fragesteller ist Nicht-Jurist).

Fragen (bitte die erfragten Daten für alle Staatsanwaltsbezirke aufsplitten):
1. Versetzung, Eindämmung von Vorurteil und politischer Korruption (bei der Bundeswehr war das in den 1980/90er Jahren Standard)
1.1. Wie häufig werden für Führungskräfte der Polizei auf andere zuständigkeitsgebiete versetzt?
1.2.Wie häufig werden die Zuständigkeitsgebiete der Staatsanwälte geändert. Es scheint möglich dass ein Bürger 10, 20 Jahre oder noch länger immer von demselben Staatsanwalt "betreut" wird.
1.3. Kann bzw. muss sich eine als Staatsanwalt tätige Person für befangen erklären und einen Fall nicht bearbeiten? Wie sind die schriftlichen Richtlinien/Gesetze? Hat der Bürger diese Möglichkeit das zu beantragen?
1.4. Gibt es für die Bürger eine Stelle im Falle vermuteter Korruption bei den Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte) ähnlich den geschaffenen Whistleblower Ansprechpartnern u.a. bei den Unternehmen?
Erfragt werden hierzu Dokumente um IFG Konform zu sein.

2. Transparenz (bitte um zugehörige Dokumente):
2.1. Werden Polizeigesprächen/Vernehmungen elektronisch aufgezeichnet.
2.2. Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt.

3. Ermittlungsakten
3.1. Wie hoch ist die Anzahl der Ermittlungsakten bei den Staatsanwaltschaften in den verschiedenen Bezirken? Bitte über die Jahre seit 2000 jährlich aufsplitten
3.2. Wie häufig wird Akteneinsicht beantragt?
Bitte aufsplitten nach Anwalt und Betroffenen-Einsicht. Sodann gesplittet ob das während der anstehenden Ermittlungen oder nach Abschluss beantragt wird.
3.3. Gibt es Einschränkungen bzw. verschiedene Verfahren wenn Privatleute die Akteneinsicht beantragen? Wie sind diese begründet?
3.4. Wird die Bearbeitung des Akteneinsichtsantrages von dem bearbeitenden Staatsanwalt getrennt? Eigentlich müsste diese sogar vor diesem geheim gehalten werden. Bitte konkrete Zahlen auch gesplittet nach Bezirken.
3.5. Wann wurden die Akteneinsichtsverfahren auf das Akteneinsichtsportal umgestellt? So dass die Betroffenen remote darauf zugreifen können? Gibt es noch - wie viele - Fälle wo das verweigert wird?
4. Hausdurchsuchungen (Standard ist eine gerichtliche Anordnung).
4.1. Wie viele Hausdurchsuchungen (gesplittet nach Bezirk und Jahr) werden von der Staatsanwaltschaft beantragt?
4.2. Wie viele bei Gericht beantragte Hausdurchsuchungen werden abgelehnt
4.3. Wie viele Hausdurchsuchungen werden ohne Gericht vom Polizisten beim Staatsanwalt beantragt (gesplittet nach Jahr und Bezirk).
5. Dienstaufsichtsbeschwerden
5.1. Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden gab es gegen Staatsanwälte? Zahlen über die Jahre und nach Bezirk.
5.2. Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden werden positiv im Sinne des Beschwerdeführenden beschieden. Bitte gesplittet nach Jahr und Bezirk
6. Wie ist sichergestellt dass die Akten vollständig sind und dass auch nichts verschwindet bzw bei der Einsicht vorenthalten wird?
7. Welche weitergehenden Dokumente über die Bürger liegen bei den Polizei/Staatsanwaltschaft/Gerichtsbehörden? Gibt es hier einen Austausch/Automatischen Zugriff?

Die Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. September 2023
  • Frist
    13. Oktober 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wegen der Textlängenbeschränkung w…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeit Polizei und Staatsanwaltschaften Baden Württemberg - Akteneinsicht etc? [#288048]
Datum
10. September 2023 23:27
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wegen der Textlängenbeschränkung wurde eineitender Text gelöscht. Dieser wird als Kommentar angehängt. Nachdem die Staatsanwälte und auch die Richter in politischen Parteien Mitglied sein dürfen und auch rechtsverbindliche Entscheiderpositionen wie z.B. Gemeinderat, ehrenamtlicher Bürgermeister, Kreisrat etc innehaben können stellt sich die Frage wie wird verhindert dass die Staatsanwälte und die von ihnen beauftragten Polizisten bei unerwünschten Ergebnissen schlecht ermitteln oder Verfahren einstellen bzw. sogar Gegenanzeigen zweifelhaft zustande kommen? Der Anwalt für Strafrecht Konstantin Grubwinkler https://www.youtube.com/@Grubwinkler/videos hatte hierzu Fragen aufgeworfen. Sodann ein Beschluss der SPD: „Wer die menschliche Gesellschaft will, muss die männliche überwinden.“ Mit erklärender Stellungnahme von MannDat "Dieser Satz ist jungen- und männerfeindlich. Denn dieser Satz spricht allem, was männlich ist (und damit allen Jungen und Männern, die ja ohne eigenes Zutun männlich geboren wurden), pauschal die Fähigkeit ab, menschlich zu sein. ...." https://manndat.de/geschlechterpolitik/spd-wer-die-menschliche-gesellschaft-will-muss-die-maennliche-ueberwinden.html (Bitte korrigieren wenn hier etwas falsch ist, der Fragesteller ist Nicht-Jurist). Fragen (bitte die erfragten Daten für alle Staatsanwaltsbezirke aufsplitten): 1. Versetzung, Eindämmung von Vorurteil und politischer Korruption (bei der Bundeswehr war das in den 1980/90er Jahren Standard) 1.1. Wie häufig werden für Führungskräfte der Polizei auf andere zuständigkeitsgebiete versetzt? 1.2.Wie häufig werden die Zuständigkeitsgebiete der Staatsanwälte geändert. Es scheint möglich dass ein Bürger 10, 20 Jahre oder noch länger immer von demselben Staatsanwalt "betreut" wird. 1.3. Kann bzw. muss sich eine als Staatsanwalt tätige Person für befangen erklären und einen Fall nicht bearbeiten? Wie sind die schriftlichen Richtlinien/Gesetze? Hat der Bürger diese Möglichkeit das zu beantragen? 1.4. Gibt es für die Bürger eine Stelle im Falle vermuteter Korruption bei den Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte) ähnlich den geschaffenen Whistleblower Ansprechpartnern u.a. bei den Unternehmen? Erfragt werden hierzu Dokumente um IFG Konform zu sein. 2. Transparenz (bitte um zugehörige Dokumente): 2.1. Werden Polizeigesprächen/Vernehmungen elektronisch aufgezeichnet. 2.2. Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt. 3. Ermittlungsakten 3.1. Wie hoch ist die Anzahl der Ermittlungsakten bei den Staatsanwaltschaften in den verschiedenen Bezirken? Bitte über die Jahre seit 2000 jährlich aufsplitten 3.2. Wie häufig wird Akteneinsicht beantragt? Bitte aufsplitten nach Anwalt und Betroffenen-Einsicht. Sodann gesplittet ob das während der anstehenden Ermittlungen oder nach Abschluss beantragt wird. 3.3. Gibt es Einschränkungen bzw. verschiedene Verfahren wenn Privatleute die Akteneinsicht beantragen? Wie sind diese begründet? 3.4. Wird die Bearbeitung des Akteneinsichtsantrages von dem bearbeitenden Staatsanwalt getrennt? Eigentlich müsste diese sogar vor diesem geheim gehalten werden. Bitte konkrete Zahlen auch gesplittet nach Bezirken. 3.5. Wann wurden die Akteneinsichtsverfahren auf das Akteneinsichtsportal umgestellt? So dass die Betroffenen remote darauf zugreifen können? Gibt es noch - wie viele - Fälle wo das verweigert wird? 4. Hausdurchsuchungen (Standard ist eine gerichtliche Anordnung). 4.1. Wie viele Hausdurchsuchungen (gesplittet nach Bezirk und Jahr) werden von der Staatsanwaltschaft beantragt? 4.2. Wie viele bei Gericht beantragte Hausdurchsuchungen werden abgelehnt 4.3. Wie viele Hausdurchsuchungen werden ohne Gericht vom Polizisten beim Staatsanwalt beantragt (gesplittet nach Jahr und Bezirk). 5. Dienstaufsichtsbeschwerden 5.1. Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden gab es gegen Staatsanwälte? Zahlen über die Jahre und nach Bezirk. 5.2. Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden werden positiv im Sinne des Beschwerdeführenden beschieden. Bitte gesplittet nach Jahr und Bezirk 6. Wie ist sichergestellt dass die Akten vollständig sind und dass auch nichts verschwindet bzw bei der Einsicht vorenthalten wird? 7. Welche weitergehenden Dokumente über die Bürger liegen bei den Polizei/Staatsanwaltschaft/Gerichtsbehörden? Gibt es hier einen Austausch/Automatischen Zugriff? Die Anfrage wird zurückgezogen bis die Kosten geklärt sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288048/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Sehr [geschwärzt], auf die in Ihrer Mail vom 10. September 2023 enthaltene Fragen teilen wir Folgendes mit: 1.3…
Von
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Betreff
Ihre Mail vom 10. September Arbeit Polizei und Staatsanwaltschaften Baden Württemberg - Akteneinsicht etc? [#288048]
Datum
25. September 2023 13:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], auf die in Ihrer Mail vom 10. September 2023 enthaltene Fragen teilen wir Folgendes mit: 1.3. Kann bzw. muss sich eine als Staatsanwalt tätige Person für befangen erklären und einen Fall nicht bearbeiten? Wie sind die schriftlichen Richtlinien/Gesetze? Hat der Bürger diese Möglichkeit das zu beantragen? Die Strafprozessordnung sieht keine rechtliche Grundlage für die Ausschließung oder Ablehnung von Staatsanwälten vor. Ein förmliches Ablehnungsrecht besteht nicht. Auf § 11 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit wird hingewiesen. 1.4. Gibt es für die Bürger eine Stelle im Falle vermuteter Korruption bei den Behörden (Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte) ähnlich den geschaffenen Whistleblower Ansprechpartnern u.a. bei den Unternehmen? In Baden-Württemberg ist ein Vertrauensanwalt zur Korruptionsbekämpfung bestellt. Dieser steht im Rahmen seiner Mandatierung Bürgerinnen und Bürgern, Beschäftigten und Geschäftspartnern der Landesverwaltung als unabhängiger Ansprechpartner zur Verfügung und nimmt Mitteilungen entgegen, die Verdachtsmomente für Korruptionsstraftaten enthalten. Weitere Informationen können der Homepage des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg entnommen werden. 2.1. Werden Polizeigespräche/Vernehmungen elektronisch aufgezeichnet? Die Strafprozessordnung sieht die Möglichkeit vor, dass Tonaufzeichnungen der Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten gefertigt werden. In welchem Umfang hiervon in der polizeilichen Praxis Gebrauch gemacht wird, ist uns nicht bekannt. 3.3. Gibt es Einschränkungen bzw. verschiedene Verfahren, wenn Privatleute die Akteneinsicht beantragen? Wie sind diese begründet? Zur Beantwortung kann auf die gesetzlichen Regelungen in § 406e Abs. 3 StPO und § 475 StPO verwiesen werden. 3.4. Wird die Bearbeitung des Akteneinsichtsantrages von dem bearbeitenden Staatsanwalt getrennt? Eigentlich müsste diese sogar vor diesem geheim gehalten werden. Im Regelfall erfolgt die Bearbeitung eines Akteneinsichtsantrages durch den zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft. 3.5. Wann wurden die Akteneinsichtsverfahren auf das Akteneinsichtsportal umgestellt? So dass die Betroffenen remote darauf zugreifen können? Gibt es noch - wie viele - Fälle, wo das verweigert wird? Das Akteneinsichtsportal ist seit 17. Juni 2019 in Betrieb. Voraussetzung für eine Akteinsicht über das Akteneinsichtsportal ist u.a., dass die Ermittlungsakte elektronisch geführt wird. Dem Ministerium der Justiz und für Migration ist nicht bekannt, in wie vielen Fällen und aus welchen Gründen eine Akteneinsicht über das Akteneinsichtsportal verweigert wurde. 6. Wie ist sichergestellt, dass die Akten vollständig sind und dass auch nichts verschwindet bzw. bei der Einsicht vorenthalten wird? Im Strafverfahrensrecht gilt der Grundsatz der Aktenvollständigkeit und -wahrheit, der von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Strafverfolgungsbehörden zu beachten ist. 7. Welche weitergehenden Dokumente über die Bürger liegen bei den Polizei/ Staatsanwaltschaft/Gerichtsbehörden? Gibt es hier einen Austausch/Automatischen Zugriff? Eine Beantwortung der Frage ist nicht möglich. Es ist weder erkennbar, welcher Art die angesprochenen Dokumente sein sollen, noch ist ersichtlich, welchen Inhalt diese Dokumente nach Auffassung des Fragestellers haben sollen. Zu den Fragen 1.1. und 1.2, 3.1 und 3.2, 4.1 - 4.3, 5.1 und 5.2 liegen uns keine Informationen bzw. Daten vor. Bei 2.2 handelt es sich um keine Frage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart Telefon: 0711 279 0 E-Mail: poststelle@jum.bwl.de<mailto:poststelle@jum.bwl.de> Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch das Ministerium finden sich im Internet unter: www.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Ministerium/Datenschutz<http://www.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Ministerium/Datenschutz>. Auf Wunsch werden diese Informationen in Papierform versandt.
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, auch wenn sich der Bearbeiter hier Mühe gegeben hat, viele der relevanten Fragen sind nicht beantworte…
An Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail vom 10. September Arbeit Polizei und Staatsanwaltschaften Baden Württemberg - Akteneinsicht etc? [#288048]
Datum
31. Oktober 2023 00:03
An
Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, auch wenn sich der Bearbeiter hier Mühe gegeben hat, viele der relevanten Fragen sind nicht beantwortet. Die Behauptung dass da keine Informationen vorliegen ist nicht nachvollziehbar. Für die Fragen 1.1 und 1.2 ist das extrem bedenklich. Politische Korruption ist leider sehr real. Die Blöcke 4 und 5 wurden überhaupt nicht beantwortet. Und wenn sie sich die Frage 2.2. anschauen, wo behauptet wird es wäre keine Frage, so ist das zu verneinen. Leider sehr viel später und erst der zweite Anwalt hat gesagt dass man innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheides Widerspruch einlegen kann. Weshalb gibt es da keinen Rechtsbehelf, keine Information darüber? Auch sind 2 Wochen extrem kurz. Das hier sollte sich die Staatsanwaltschaft bitte mal genau anschauen: https://www.danisch.de/blog/2023/09/26/ich-weiss-wer-mir-das-bankkonto-weggeschossen-hat-wie-und-warum/ Herr Danisch ist sehr viel qualifizierter als der (hilfebedürftige) Normalbürger. Und wenn dieser Hilfe und Schutz benötigt dann wird dieser in einigen Fällen nicht nachvollziehbar verweigert. Es wäre schön wenn auch die offen Fragen beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288048/

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Datum
31. Oktober 2023 00:04
An
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Guten Tag, auch wenn sich der Bearbeiter hier Mühe gegeben hat, viele der relevanten Fragen sind nicht beantwortet. Die Behauptung dass da keine Informationen vorliegen ist nicht nachvollziehbar. Für die Fragen 1.1 und 1.2 ist das extrem bedenklich. Politische Korruption ist leider sehr real. Die Blöcke 4 und 5 wurden überhaupt nicht beantwortet. Und wenn sie sich die Frage 2.2. anschauen, wo behauptet wird es wäre keine Frage, so ist das zu verneinen. Leider sehr viel später und erst der zweite Anwalt hat gesagt dass man innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt des Bescheides Widerspruch einlegen kann. Weshalb gibt es da keinen Rechtsbehelf, keine Information darüber? Auch sind 2 Wochen extrem kurz. Das hier sollte sich die Staatsanwaltschaft bitte mal genau anschauen: https://www.danisch.de/blog/2023/09/26/ich-weiss-wer-mir-das-bankkonto-weggeschossen-hat-wie-und-warum/ Herr Danisch ist sehr viel qualifizierter als der (hilfebedürftige) Normalbürger. Und wenn dieser Hilfe und Schutz benötigt dann wird dieser in einigen Fällen nicht nachvollziehbar verweigert. Es wäre schön wenn auch die offen Fragen beantwortet werden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 288048 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/288048/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>