Arbeits- und Hygieneschutzmaßnahmen in der Staatlichen Porzellan-Manufaktur meissen GmbH
An das Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Rochusstraße 1 in 53123 Bonn
Sehr geehrter Herr Heil, sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie hier um einige Auskünfte bitten, zum Thema :
Arbeitsschutz und Hygieneschutz in der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen GmbH.
Dazu habe ich einige Fragen formuliert und bitte Sie höflich um schriftliche Beantwortung.
Da Sie, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, nach SGB VII §15 Absatz (4) die Unfallverhütungsvorschriften, welche von den zuständigen Unfallversicherungen der jeweiligen Firma getroffen werden genehmigen müssen, (SGB VII § 15 Absatz (1) und auch an diesen mitwirken, hier meine Anfrage an Sie.
Nach SGB VII § 14 Absatz (1) haben die Ufallversicherungsträger mit allen geeigneten Mitteln für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren... zu sorgen. Sie sollen dabei auch den Ursachen von arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit nachgehen.
Nach SGB VII § 15 Absatz (1) erlassen die erlassen die zuständigen Unfallversicherungsträger (deshalb auch) Unfallverhütungsvorschriften über
1. Einrichtungen, Anordnungen und Maßnahmen, welche der Unternehmer zur Verhütung
von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu
treffen haben, sowie die Form der Übertragung dieser Aufgaben auf andere Personen,
2. das Verhalten der Versicherten zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
3. vom Unternehmer zu veranlassende arbeitsmedizinische Untersuchungen und sonstige
arbeitsmedizinische Maßnahmen vor, während und nach der Verrichtung von Arbeiten,
die für Versicherte oder für Dritte mit arbeitsbedingten Gefahren für Leben und
Gesundheit verbunden sind.
usw.
Frage 1:
Welche Vorschriften nach SGB VII § 15 Absatz 1, vor allem zu den Punkten 1 bis 3
wurden von der zuständigen Unfallversicherung der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen, von der Berufsgenossenschaft Glas und Keramik, jetzt der Verwaltungsberufsgenosssenschaft (VBG), für die Staatliche Porzellan-Manufaktur Meissen erlassen, für die Zeiträume: a) 1988 bis 2006 und b) ab 2006 ?
Frage 2:
Welche der erlassenen Unfallverhütungsvorschriften für die Zeiträume a) 1988-2006 und b) ab 2006 wurden durch Sie, durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales genehmigt?
Frage 3:
Mit welchen Verwaltungsbehörden wurden diese Vorschriften abgestimmt ?
Fragen 4 und 5:
Sollte die Berufsgenossenschaft Glas und Keramik, jetzt VBG,
nur der Aufsicht des Landes Sachsen unterstehen, welche oberste Landesbehörde hat diese Vorschriften dann genehmigt für die Zeiträume a) 1988 bis 2006 und b) ab 2006 ?
Und wie haben Sie, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, an dieser Genehmigung mitgewirkt ?
Frage 6:
Welche von der Unfallversicherung erlassenen Unfallverhütungsvorschriften, vor allem zu den Punkten 1 bis 3, wurden von der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen umgesetzt für die Zeiträume a) 1988 bis 2006 und b) ab 2006, insbesondere zum Umgang mit Gefahrstoffen ?
Frage 7:
Welche Form der Übertragung dieser Aufgaben
wurde durch die erlassenen Unfallverhütungsvorschriften festgelegt ?
Frage 8:
Auf welche Personen wurden diese Aufgaben
laut erlassenen Unfallverhütungsvorschriften übertragen ?
Da in der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen täglich mit einer Vielzahl an Gefahrstoffen umgegangen wird, meine Frage explizit zu Gefahrstoffen.
Gefahrstoffe in der Staatlichen Porzellan-Manufaktur Meissen sind zum Beispiel
(Aufzählung hier nicht vollständig):
- Metalloxidfarben
Diese enthalten u.a.:
Blei, Kobalt, Nickel, Quecksilber, Chrom, Cadmium usw.
Diese Metalloxidfarben werden von den Porzellanmalern täglich verwendet, auch in Form
von feinsten, alveolengängigem Farbpulver (Farbstaub), nämlich beim täglichen
Aufspachteln der Farben = Mischen der Farbstäube mit den Lösungsmitteln.
- Lösungsmittel , z.B.:
Terpentinöl, Ethanol, Nelkenblätteröl, Nelkenblütenöl, Lavendelöl, Verdünner 160 (V160),
Verdünner 170 (V170), Lüster LU 527, Lüster LU2, Lüster LU592A usw.
Diese enthalten u.a.:
Dipenten, Limonen, Alpha-Pinen, beta-Pinen, Eugenol, 2-Butanon, Methoxyphenylaceta
te, Lavandinöl, Phenol, Polymere, Methylcyclohexanol, Toluol, alipathische Lösungsmit
tel, Benzylalkohol, Isomerengemiksche Kresol, Cyclohexanon, Kolophonium, syntheti
sche aromatisierte Kohlenwasserstoffe usw.
Vielen Dank.
Anfrage eingeschlafen
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Datum8. September 2023
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10. Oktober 2023
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