Arbeitsanweisung an Security zur Abweisung von Beiständen
Antrag nach dem IFG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am Dienstag, den 10.10.2023 wollte ich eine Person zum Jobcenter Märkischer Kreis begleiten, von der ich wußte, dass sie durch Mitarbeiter des Jobcenters falsch informiert worden war. Überraschender Weise hielten mich zwei mir noch fremde Security-Mitarbeiter kurzfristig auf indem Sie behaupteten, dass Sie mich nicht durchlassen sollten . . . (Also eine konkrete benannte Handlungs-Direktive.)
Die Einsichtnahme in diese Anweisung wurde mir mangels Autorität der Security versagt. Mein Hinweis, dass die streitgegenständliche Arbeitsanweisung im offenen Widerspruch zum Sozialgesetz steht, wurde ignoriert. Und auch die Herausgabe dieser konkreten Arbeitsanweisung wurde verweigert. Das vorgetragene Argument überzeugt nicht: "Das ist keine Weisung, dass ist nur ein Zettel." - Ein Zettel mit konkreten zumindest einer konkreten Dienstanweisung.
https://www.lokalkompass.de/iserlohn/c-politik/gesetz-dienstanweisung-selbstjustiz_a1900217
Meiner Bitte nach sofortiger Herausgabe einer Kopie dieser besonderen innerbetrieblichen Weisung wurde nicht entsprochen. Aus diesem Grund wiederhole ich dies hiermit im Rahmen einer Anfrage nach dem IFG.
Die Zurückweisung von Beiständen ist gem. § 13 SGB X rechtswidrig.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Ergebnis der Anfrage
Die nachträgliche Ablehnung der Herausgabe unter fadenscheinigem Vorwand ist unglaubwürdig.
Der "Zettel" wurde persönlich angefordert, als er der Security direkt vorlag. Ich hätte ihn wegnehmen können.
(Das ist aber nicht meine Art.)
Wieder einmal hat das Jobcenter Märkischer Kreis belastende Beweismittel verschwinden lassen.
Anfrage abgelehnt
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Datum14. Oktober 2023
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18. November 2023
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