Arbeitsanweisung Kontrollen

aktuell gibt es viele Menschen, die in Folge der Pandemie von LongCovid und MECFS betroffen sind. Sozial- und Betroffenenverbände zeichnen ein düsteres Bild bezüglich der Anerkennung von einem den Einschränkungen entsprechenden Pflegegrad sowie EU-Renten bzw. Verletztenrenten durch die Berufsgenossenschaften aufgrund fehlender Kenntnis der Erkrankung bei Gutachtern und zuständigen Behörden/Sozialversicherungsträgern. Bitte senden Sie mir die zugehörige Arbeitsanweisung zu Häufigkeit und Vorgehensweise der Wahrnehmung von Kontrollen im Rahmen der Rechtsaufsicht.
Wie stellen Sie eine Weiterbildung an den aktuellen Wissensstand sicher? Gibt es dazu eine Verfahrensweisung?
Vielen Dank

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Dezember 2023
  • Frist
    9. Januar 2024
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Susanne Bodemann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: aktuell gibt es viele Menschen, die i…
An Bundesamt für Soziale Sicherung Details
Von
Susanne Bodemann
Betreff
Arbeitsanweisung Kontrollen [#294226]
Datum
5. Dezember 2023 13:17
An
Bundesamt für Soziale Sicherung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aktuell gibt es viele Menschen, die in Folge der Pandemie von LongCovid und MECFS betroffen sind. Sozial- und Betroffenenverbände zeichnen ein düsteres Bild bezüglich der Anerkennung von einem den Einschränkungen entsprechenden Pflegegrad sowie EU-Renten bzw. Verletztenrenten durch die Berufsgenossenschaften aufgrund fehlender Kenntnis der Erkrankung bei Gutachtern und zuständigen Behörden/Sozialversicherungsträgern. Bitte senden Sie mir die zugehörige Arbeitsanweisung zu Häufigkeit und Vorgehensweise der Wahrnehmung von Kontrollen im Rahmen der Rechtsaufsicht. Wie stellen Sie eine Weiterbildung an den aktuellen Wissensstand sicher? Gibt es dazu eine Verfahrensweisung? Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann Anfragenr: 294226 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/294226/
Mit freundlichen Grüßen Susanne Bodemann
Bundesamt für Soziale Sicherung
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) / Ihr Antrag vom 5. Dezemb…
Von
Bundesamt für Soziale Sicherung
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) / Ihr Antrag vom 5. Dezember 2023
Datum
12. Dezember 2023 09:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
415-30102000320001.pdf
63,3 KB
Sehr geehrte Frau Bodemann, anliegend übersenden wir Ihnen unser Schreiben zu Ihrem Antrag vom 5. Dezember 2023. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Soziale Sicherung
WG: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) / Ihr Antrag vom 5. De…
Von
Bundesamt für Soziale Sicherung
Betreff
WG: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) / Ihr Antrag vom 5. Dezember 2023
Datum
15. Dezember 2023 08:14
Status
Sehr geehrte Frau Bodemann, anliegend übersenden wir Ihnen unseren Bescheid zu Ihrem Antrag vom 5. Dezember 2023. Mit freundlichen Grüßen