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Arbeitsanweisungen HmbTG

Bei der BWVI ggf. aktuell geltende Anwendungshinweise, Richtlinien, Arbeitsanweisungen o.ä. zum Umgang mit Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2019
  • Frist
    29. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsanweisungen HmbTG [#146800]
Datum
27. Mai 2019 23:16
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Bei der BWVI ggf. aktuell geltende Anwendungshinweise, Richtlinien, Arbeitsanweisungen o.ä. zum Umgang mit Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.05.2019. Der Umgang mit Anfragen nach dem H…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]-Arbeitsanweisungen HmbTG [#146800]
Datum
24. Juni 2019 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.05.2019. Der Umgang mit Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz ist in der Geschäftsordnung der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation geregelt. Dort heißt es: „5.3 Auskunftserteilung nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz Das HmbTG gewährt jedem unter den im Gesetz genannten Voraussetzungen einen freien Zugang zu behördlichen Informationen. Anträge auf Informationszugang nach dem HmbTG werden unmittelbar von den fachlich zuständigen Stellen (Abteilungen, Referaten) geprüft, die auch für die Aktenführung verantwortlich sind. In Zweifelsfällen ist das Rechtsamt zu beteiligen. Die Präsidialabteilung erhält von den Ämtern und Bereichen alle eingehenden Anfragen über das Funktionspostfach „<<E-Mail-Adresse>>“ zur Kenntnis, führt eine zentrale Liste aller eingehenden Anfragen und koordiniert die Beantwortung der Anfragen im Haus, wie bei Posteingängen üblich.“ Mit freunlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.