Arbeitsauftrag zu den Forstarbeiten ab 22.11.21 in der Abteilung 3/20

Arbeitsauftrag zu der Durchforstung der Bestände h9, i9, i6 und k6 im Rahmen der Forstarbeiten ab 22.11.21 in der Abteilung 3/20 im Mühltal/Stadtwald Heidelberg.

Ergebnis der Anfrage

Das Forstamt Heidelberg verlangt für eine bearbeitete Kopie des Arbeitsauftrages nach LIFG 111,30€. Auch für die Einsichtnahme im Amt!
Deswegen habe ich mich auf das UIG bezogen und erwarte eine Antwort von Herrn Friederich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Januar 2022
  • Frist
    26. Februar 2022
  • Kosten dieser Information:
    111,30 Euro
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Peter Trietsch
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Arbeitsauftrag…
An Stadtverwaltung Heidelberg Landschafts- und Forstamt Details
Von
Peter Trietsch
Betreff
Arbeitsauftrag zu den Forstarbeiten ab 22.11.21 in der Abteilung 3/20 [#238544]
Datum
23. Januar 2022 12:05
An
Stadtverwaltung Heidelberg Landschafts- und Forstamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Arbeitsauftrag zu der Durchforstung der Bestände h9, i9, i6 und k6 im Rahmen der Forstarbeiten ab 22.11.21 in der Abteilung 3/20 im Mühltal/Stadtwald Heidelberg.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Trietsch Anfragenr: 238544 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238544/ Postanschrift Peter Trietsch << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Trietsch
Stadtverwaltung Heidelberg Landschafts- und Forstamt
Anfrage nach Arbeitsauftrag Sehr geehrter Trietsch, Ihre Anfrage haben wir dankend erhalten. Die Bearbeitung erfo…
Von
Stadtverwaltung Heidelberg Landschafts- und Forstamt
Betreff
Anfrage nach Arbeitsauftrag
Datum
26. Januar 2022 07:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Trietsch, Ihre Anfrage haben wir dankend erhalten. Die Bearbeitung erfolgt durch Herrn Friederich. Herr Friederich ist diese Woche in Urlaub. Er wird sich nach seinem Urlaub mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung Heidelberg Landschafts- und Forstamt
Ihr Antrag auf LIFG Sehr geehrter Herr Dr. Trietsch, vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs.…
Von
Stadtverwaltung Heidelberg Landschafts- und Forstamt
Betreff
Ihr Antrag auf LIFG
Datum
18. Februar 2022 15:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Trietsch, vielen Dank für Ihren Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG). Ich hatte Ihnen bereits auf Ihre private E-Mailadresse eine Zwischenantwort gegeben. Zu dem von Ihnen angesprochenen Vorgang liegen Akten vor. Für Auskünfte und Einsichtnahmen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz werden Kosten nach dem Gebührenverzeichnis der Stadt Heidelberg (2017) berechnet. Der Bearbeitungsaufwand (inklusive verwaltungsinterne Abstimmung, rechtliche Wertung, Schwärzen von personenbezogenen Daten) beläuft sich auf insgesamt 2 Stunden. Je angefangene Viertelstunde sind Gebühren in Höhe von 15,90 EUR in Rechnung zu stellen wobei die erste Viertelstunde gebührenfrei bleibt. Für die geforderten Akten wäre von Ihnen ein Betrag von 111,30 EUR zu entrichten. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie die Anfertigung der erbetenen Daten wünschen und sich einverstanden erklären, die fällige Gebühr zu bezahlen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung Heidelberg Landschafts- und Forstamt
Umweltinformationsgesetz Heute konnte ich die Unterlagen im Forstamt einsehen und als Kopie mitnehmen. Da meine An…
Von
Stadtverwaltung Heidelberg Landschafts- und Forstamt
Via
Briefpost
Betreff
Umweltinformationsgesetz
Datum
8. März 2022
Status
Warte auf Antwort
Heute konnte ich die Unterlagen im Forstamt einsehen und als Kopie mitnehmen. Da meine Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz erfolgte, kamen keine Gebühren dazu.