Arbeitschutzkontrollen im Gerüstbaugewerbe

Guten Tag,

aufgrundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes / VIG* bitte ich um Auskunft, ob seit dem Jahr 2020 Arbeitsschutzkontrollen in folgenden Unternehmen stattgefunden haben. Im Falle von schwerwiegenden Verstößen / Unfällen, bitte ich um Zusendung weiterer Informationen, Unterlagen, Dokumenten oder Protokollen:

Herrmann Gerüstbau GmbH
Blankenburger Str. 23, 13089 Berlin

Haubitz Gerüstbau und Vermietung GmbH
Wallenroder Str. 11, 13435 Berlin

Ma-RE Gerüstbau GmbH
Marzahner Str. 202, 12681 Berlin

Ti Be Berlin GmbH
Koloniestr. 90, 13359 Berlin

Peter Schön Gerüstbau GmbH
Semliner Str. 14, 12555 Berlin

HZ Gerüstbau GmbH
Tabbertstr. 8, 12459 Berlin

Schwarz Gerüstbau Bernhard Schwarz GmbH
Barnackufer 29, 12207 Berlin

SEK Gerüstbau GmbH
Landsberger Allee 277, 13055 Berlin

Heinz Seibel GmbH & Co. Gerüstbau KG
Kopperlweg 37, 12347 Berlin

Prisma Gerüstbau
Stubenrauchstr. 105, 12357 Berlin

Kle-Sa GmbH
Schonensche Str. 27, 13189 Berlin

*Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
  • 0 Follower:innen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Guten Tag, aufgrundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes / VIG* bitte ich um Auskunft, ob seit dem Jahr…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Arbeitschutzkontrollen im Gerüstbaugewerbe [#279697]
Datum
24. Mai 2023 12:28
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, aufgrundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes / VIG* bitte ich um Auskunft, ob seit dem Jahr 2020 Arbeitsschutzkontrollen in folgenden Unternehmen stattgefunden haben. Im Falle von schwerwiegenden Verstößen / Unfällen, bitte ich um Zusendung weiterer Informationen, Unterlagen, Dokumenten oder Protokollen: Herrmann Gerüstbau GmbH Blankenburger Str. 23, 13089 Berlin Haubitz Gerüstbau und Vermietung GmbH Wallenroder Str. 11, 13435 Berlin Ma-RE Gerüstbau GmbH Marzahner Str. 202, 12681 Berlin Ti Be Berlin GmbH Koloniestr. 90, 13359 Berlin Peter Schön Gerüstbau GmbH Semliner Str. 14, 12555 Berlin HZ Gerüstbau GmbH Tabbertstr. 8, 12459 Berlin Schwarz Gerüstbau Bernhard Schwarz GmbH Barnackufer 29, 12207 Berlin SEK Gerüstbau GmbH Landsberger Allee 277, 13055 Berlin Heinz Seibel GmbH & Co. Gerüstbau KG Kopperlweg 37, 12347 Berlin Prisma Gerüstbau Stubenrauchstr. 105, 12357 Berlin Kle-Sa GmbH Schonensche Str. 27, 13189 Berlin *Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen Anfragenr: 279697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279697/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Ihre Anfrage Sehr geehrte Frau Nguyen, Ihre Anfrage wird hier unter dem Zeichen AE 14/23 bearbeitet. Mit freundl…
Sehr geehrte Frau Nguyen, Ihre Anfrage wird hier unter dem Zeichen AE 14/23 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Ihre Anfrage vom 24.05.2023 Sehr geehrte Frau Nguyen, Ihre Anfrage betraf mehrere Gerüstbau-Unternehmen in Berlin …
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Betreff
Ihre Anfrage vom 24.05.2023
Datum
30. Mai 2023 08:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Nguyen, Ihre Anfrage betraf mehrere Gerüstbau-Unternehmen in Berlin und dort durchgeführte Arbeitsschutzkontrollen. Bislang hat es meines Wissens keine gezielten Kontrollen in derartigen Betrieben gegeben. Ich darf Ihnen jedoch mitteilen, daß bei Gelegenheit einer Baustellenkontrolle gegen eines der genannten Betriebe ein Bußgeldverfahren eingeleitet worden ist. Grund dafür war, daß Arbeitnehmer Ihre Schutzausrüstung nicht trugen und Mängel bei einer erforderlichen Sicherung gegen Absturz festgestellt wurden. Es wurde ein Bußgeld festgesetzt. Einzelheiten hierzu kann ich Ihnen verständlicherweise nicht mitteilen. Anzeichen für Schwarzarbeit o.ä. gab es nicht. Mit freundlichen Grüßen
Monica Nguyen
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Anfrage vom 24.05.2023 [#279697] Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Ist es…
An Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin Details
Von
Monica Nguyen (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24.05.2023 [#279697]
Datum
2. Juni 2023 10:52
An
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort! Ist es möglich zu erfahren, welcher Betrieb das Bußgeld erhalten hat? Weitere Details benötige ich nicht. Vielen Dank und freundliche Grüße Monica Nguyen Anfragenr: 279697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279697/ Postanschrift Monica Nguyen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
AW: Ihre Anfrage vom 24.05.2023 [#279697] Sehr geehrte Frau Nguyen, die Preisgabe des Unternehmens als Betroffener…
Von
Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 24.05.2023 [#279697]
Datum
2. Juni 2023 11:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Nguyen, die Preisgabe des Unternehmens als Betroffener eines Bußgeldverfahrens ist nur unter den Voraussetzungen des § 49b OWiG in Verbindung mit § 475 Abs. 1 StPO möglich. Ich kann Ihnen daher kein Unternehmen namhaft machen. Mit freundlichen Grüßen