Arbeitsentwurf: Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Arbeitsentwurf: Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. August 2015
  • Frist
    15. September 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Arbeitsentwurf: …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitsentwurf: Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende [#11027]
Datum
12. August 2015 12:52
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Arbeitsentwurf: Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: UIG/IFG-Anträge zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Sehr geehrtAntragsteller/in nach Prüfung ihre…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: UIG/IFG-Anträge zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
Datum
14. September 2015 16:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Prüfung ihres UIG-Antrages ist dieser zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen, da er sich auf einen internen Arbeitsentwurf bezieht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant, einen Referentenentwurf noch im September zu veröffentlichen. Derzeit sind die Beratungen jedoch noch nicht abgeschlossen. Für die Zustellung des Ablehnungsbescheides benötigen wir eine zustellungsfähige Postanschrift. Wir bitten Sie daher um Mitteilung einer entsprechenden Anschrift oder um Rücknahme Ihres Antrages. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
AW: UIG/IFG-Anträge zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende Sehr geehrtAntragsteller/in erfreulicherweise…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: UIG/IFG-Anträge zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
Datum
24. September 2015 16:43
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in erfreulicherweise kann ich Ihnen mitteilen, dass der Referentenentwurf zwischenzeitlich veröffentlicht wurde und Ihrem Antrag daher entsprochen werden kann: 1. Gemäß § 3 Abs. 1 UIG haben Sie einen Anspruch auf Information zum Entwurf für ein „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“. Gemäß §§ 3 Abs. 2 Satz 3, 10 UIG dürfen wir Sie darauf verweisen, dass der Entwurf auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter http://www.bmwi.de/DE/Themen/energie,did=726276.html zum Download bereit steht. 2. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen