Arbeitserlaubnis für Ukrainefüchtlinge

Dürfen UkrIneflüchtlinge ab sofort eine Beschäftigung aufnehmen.
Mit freundlichen Grüssen
R. Binzer

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2022
  • Frist
    6. April 2022
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Rudolf Binzer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dürfen UkrIneflüc…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Rudolf Binzer
Betreff
Arbeitserlaubnis für Ukrainefüchtlinge [#242431]
Datum
4. März 2022 13:23
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dürfen UkrIneflüchtlinge ab sofort eine Beschäftigung aufnehmen. Mit freundlichen Grüssen R. Binzer
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § << Adresse entfernt >> des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § << Adresse entfernt >> des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § << Adresse entfernt >> Abs. << Adresse entfernt >> VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. << Adresse entfernt >> UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § << Adresse entfernt >> Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rudolf Binzer Anfragenr: 242431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242431/ Postanschrift Rudolf Binzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rudolf Binzer

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
220304, Binzer, Rudolf, Arbeitserlaubnis für ukrainische Flüchtlinge Az: PKII4-12017/<< Adresse entfernt &g…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
220304, Binzer, Rudolf, Arbeitserlaubnis für ukrainische Flüchtlinge
Datum
8. März 2022 13:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Az: PKII4-12017/<< Adresse entfernt >>#1 - Binzer, Rudolf Sehr geehrter Herr Binzer, vielen Dank für Ihre Anfrage. Folgende Hinweise kann ich Ihnen geben, die Sie auch der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat entnehmen können << Adresse entfernt >>.Was bewirkt der am 4. März getroffene EU-Beschluss zur Aufnahme von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine? Der Europäische Rat hat am 4. März 2022 den erforderlichen Beschluss zur Aufnahme von Vertriebenen nach Artikel 5 Absatz << Adresse entfernt >> der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über Mindestnormen für die Gewährung vorübergehenden Schutzes getroffen. Dieser ist am gleichen Tag in Kraft getreten. https://eur-lex.europa.eu/legal-conte... Mit Inkrafttreten des Beschlusses kommt § 24 AufenthG (Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz) für den vom Ratsbeschluss zwingend umfassten Personenkreis unmittelbar zur Anwendung; das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt entsprechende Aufenthaltserlaubnisse beantragt werden können. Sie können, soweit Sie zu den in Artikel 2 Absatz << Adresse entfernt >> und Absatz 2 des Beschlusses genannten Personengruppen gehören, einen Antrag auf vorübergehenden Schutz bei der zuständigen Ausländerbehörde stellen. Das betrifft die folgenden Personengruppen, die seit dem 24. Februar 2022 als Folge der militärischen Invasion Russlands aus der Ukraine vertrieben worden sind: Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen Schutz oder einen gleichwertigen nationalen Schutz genossen haben Familienangehörige der ersten beiden genannten Personengruppen, auch wenn sie nicht ukrainische Staatsangehörige sind Dazu kommen nach Artikel 2 Absatz 2 Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer als der Ukraine, die nachweisen können, dass sie sich vor dem 24. Februar 2022 auf der Grundlage eines nach ukrainischem Recht erteilten gültigen unbefristeten Aufenthaltstitels rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben, und die nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren. Nach Art. 2 Nr. 3 können weitere Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittländer einbezogen werden, die sich rechtmäßig in der Ukraine aufhielten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können. Inwieweit weitere Personen in diesem Sinne künftig in Deutschland vorübergehenden Schutz beantragen können, wird derzeit geprüft. 2.Kann ich mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz in Deutschland arbeiten? Eine Erwerbstätigkeit muss von der Ausländerbehörde erlaubt werden. Das Bundesinnenministerium hat den Ländern dringend empfohlen, bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, in den Aufenthaltstitel einzutragen, dass die Beschäftigung erlaubt ist. Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz in Deutschland können zudem Leistungen der Beratung und Vermittlung nach dem SGB III durch die Agenturen für Arbeit erhalten. Bitte halten Sie sich hier auch hier auf dem Laufenden: Bundesministerium des Innern und für Heimat _ BMI: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/fa... Englisch: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/fa... Auswärtiges Amt - AA : https://www.auswaertiges-amt.de/de/se... Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Diverse Sprachen, insbesondere ukrainisch und russisch: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlage... FAQ https://www.bamf.de/DE/Themen/AsylFlu... Mit freundlichen Grüßen