Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGB II in der Kritik des Bundesrechnungshofes

Anfrage an: Bundesrechnungshof

der Bundesrechnungshof hat bereits mehrfach Berichte zu Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGB II verfasst und die Bundesagentur aufgefordert den häufig rechtsmissbräuchlichen Einsatz zu verbieten.

Ich beantrage die Übersendung (oder alternativ: Veröffentlichung) aller Berichte des BRH, sowie aller Ihrer Stellungnahmen zu den Berichten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 15.11.2012 abschließend klar gestellt, dass das Informationsfreiheitsgesetz ebenfalls auf den Bundesrechnungshof Anwendung findet. (Az. BVerwG 7 C 1.12)

Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zählt der Bundesrechnungshof also zu den informationspflichtigen Bundesbehörden.

Vor diesem Hintergrund wird der Antrag auf die Überstellung sämtlicher Prüfberichte sowie der vollständiger Schriftwechsel zwischen BRH und der Bundesagentur zu Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGB II gestellt.

Die Übersendung der Unterlagen als pdf-Dateien wird nunmehr in der vorgegebenen Zeit erwartet.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. Dezember 2012
  • Frist
    16. Januar 2013
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: der Bundesrechnu…
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Von
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Betreff
Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGB II in der Kritik des Bundesrechnungshofes
Datum
15. Dezember 2012 01:25
An
Bundesrechnungshof
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
der Bundesrechnungshof hat bereits mehrfach Berichte zu Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGB II verfasst und die Bundesagentur aufgefordert den häufig rechtsmissbräuchlichen Einsatz zu verbieten. Ich beantrage die Übersendung (oder alternativ: Veröffentlichung) aller Berichte des BRH, sowie aller Ihrer Stellungnahmen zu den Berichten. Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 15.11.2012 abschließend klar gestellt, dass das Informationsfreiheitsgesetz ebenfalls auf den Bundesrechnungshof Anwendung findet. (Az. BVerwG 7 C 1.12) Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) zählt der Bundesrechnungshof also zu den informationspflichtigen Bundesbehörden. Vor diesem Hintergrund wird der Antrag auf die Überstellung sämtlicher Prüfberichte sowie der vollständiger Schriftwechsel zwischen BRH und der Bundesagentur zu Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGB II gestellt. Die Übersendung der Unterlagen als pdf-Dateien wird nunmehr in der vorgegebenen Zeit erwartet.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechnungshof
Ihr Antrag vom 15.12.2012 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages na…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihr Antrag vom 15.12.2012
Datum
19. Dezember 2012 17:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrages nach dem IFG/UIG/VIG vom 15. Dezember 2012, der mir seit 17. Dezember 2012 unter dem Aktenzeichen Pr/Presse 05 20 35 05 - 24/2012 vorliegt. Sie beantragen "die Überstellung sämtlicher Prüfberichte sowie den vollständigen Schriftwechsel zwischen BRH und der Bundesagentur zu Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGB II". Ich weise hiermit darauf hin, dass Ihr Antrag derzeit nicht hinreichend genug bestimmt ist, um bearbeitet werden zu können. Sofern Sie Ihren Antrag aufrechterhalten wollen, bitte ich Sie, Ihren Antrag zu konkretisieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag vom 15.12.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Kenn, der Bundesrechnungshof hat …
An Bundesrechnungshof Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag vom 15.12.2012
Datum
19. Dezember 2012 23:29
An
Bundesrechnungshof
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Kenn, der Bundesrechnungshof hat in den vergangenen Jahren mehrfach die Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGB II geprüft und regelmäßig Rechtsverstöße, aber auch die Nutzlosigkeit der Ein-Euro-Jobs nachgewiesen. Die Berichte haben die Gesetzgebung des SGB II sowie die Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit maßgeblich beeinflusst. Mein Antrag zielt unmissverständlich darauf ausnahmslos alle Auswertungen und Berichte des BRH, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Schriftsätze mit der BA und der Bundesregierung zu übersenden. Beispielhaft benenne ich drei Berichte: Bericht an den Haushaltsausschuss und an den Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende – Wesentliche Ergebnisse der Prüfungen im Rechtskreis des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Gz.: VI 6/VI 2 - 2006 - 1219 Bonn, 19.05.2006 Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, - Vermittlungstätigkeit (einschließlich Fallmanagement) - Anwendung zentraler arbeitsmarktpolitischer Instrumente Bericht des Bundesrechnungshofes nach 88 ~ b s2. B HO V1 6/VI 2/VI 3 - 20 80 04 Bonn, 29.04.2008 Mitteilung an den Vorstand der Bundesagentur für Arbeit über die Prüfung der Arbeitsgelegenheiten und Leistungen zur Beschäftigungsförderung (§§ 16d und 16e SGB II) Gz.: VI 6 - 2009 - 0740 Bonn, 11.08.2010 Bis auf Weiteres gehe ich davon aus, dass alle Dokumente in digitalisierter Form vorliegen und per Mail zugestellt werden können. Mit freundlichen Grüßen
Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 15.12.2012 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, hiermit übersende ich Ihnen das heut…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 15.12.2012
Datum
9. Januar 2013 12:08
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
263,1 KB
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, hiermit übersende ich Ihnen das heutige Schreiben des Bundesrechnungshofes in elektronischer Form. Das Schreiben geht Ihnen zudem in den nächsten Tagen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 15.12.2012 (IFG006) Sehr geehrte Damen und Herren, die Prüfberichte selbst lie…
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Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 15.12.2012 (IFG006)
Datum
10. Januar 2013 01:02
An
Bundesrechnungshof
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die Prüfberichte selbst liegen in digitalisierter Form vor, so dass die Übermittlung keinen nennenswerten zeitlichen Aufwand darstellen kann. Von einem Drittbeteiligtenverfahren kann abgesehen werden, wenn die nach Ihrer Einschätzung Beteiligten zumindest namentlich benannt werden. Dabei gehe ich davon aus, dass Sie sich zunächst auf die geprüften Jobcenter und die Bundesagentur für Arbeit beziehen, im Weiteren dann auf die Träger der AGH’s selbst. Zumindest die Behörden unterstehen selbst dem Informationsfreiheitsgesetz und können daher von mir auch direkt angeschrieben werden. Die Nennung der Beteiligten, Jobcenter wie Träger von Arbeitsgelegenheiten, ist zulässig. Schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse dürfen unkenntlich gemacht werden. Es wird jedoch gebeten, zu begründen, welche Daten nach Ihrer Einschätzung unter den § 5 fallen, wenn die Behörden selbst zur Auskunft verpflichtet sind. Nach hiesiger Ansicht konterkariert es den Kerngedanken des IFG, wenn allgemeine Behördeninformationen und -Korrespondenz geschwärzt werden soll. Die Frage, ob die Nennung von Trägern illegaler Arbeitsgelegenheiten, die möglicherweise strafrechtlich auffällig geworden sind, vom IFG geschützt ist, bitte ich zu beantworten und rechtlich zu begründen. Die Anfrage in gleicher Sache ist im Übrigen bereits bei der Bundesagentur für Arbeit gestellt und weiterführende Fragen an die beteiligten Jobcenter sind in Vorbereitung. Eine journalistische Auswertung ist ausdrücklich vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 15.12.2012 (IFG006) Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfre…
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Von
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Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 15.12.2012 (IFG006)
Datum
16. Januar 2013 20:27
An
Bundesrechnungshof
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGB II in der Kritik des Bundesrechnungshofes" vom 15.12.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Stunden, 26 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 15.12.2012 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, hiermit übersende ich Ihnen das heut…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 15.12.2012
Datum
18. Januar 2013 15:14
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
377,5 KB
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, hiermit übersende ich Ihnen das heutige Schreiben des Bundesrechnungshofes in elektronischer Form. Das Schreiben geht Ihnen zudem in den nächsten Tagen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 15.12.2012 (IFG006) Sehr geehrte Frau Kenn, bereits mit Schreiben vom 16.01.20…
An Bundesrechnungshof Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 15.12.2012 (IFG006)
Datum
27. Januar 2013 16:43
An
Bundesrechnungshof
Status
Sehr geehrte Frau Kenn, bereits mit Schreiben vom 16.01.2013 hatte ich eingeräumt, dass von einem Drittbeteiligtenverfahren abgesehen werden kann. Der Unkenntlichmachung von Daten mit Drittbezug wird somit ausdrücklich zugestimmt, um die Sache voran zu bringen. Es wird zunächst um die Übersendung derjenigen Berichte und Schriftwechsel gebeten, soweit sie kostenfrei zur Verfügung gestellt werden können. Zur Überprüfung einer angemessenen Gebührenerhebung wird um eine vollständige Auflistung der (noch) ausgeschlossenen Prüfberichte, Schriftwechsel und Schriftstücke gebeten, damit ich den Datenschutzbeauftragten des Bundes einbeziehen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 15.12.2012 (IFG006) Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfrei…
An Bundesrechnungshof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 15.12.2012 (IFG006)
Datum
18. März 2013 18:20
An
Bundesrechnungshof
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Arbeitsgelegenheiten nach § 16 SGB II in der Kritik des Bundesrechnungshofes" vom 15.12.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Monate überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesrechnungshof
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 15.12.2012, Pr/Presse - 05 20 35 02 - 24/2012 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 15.12.2012, Pr/Presse - 05 20 35 02 - 24/2012
Datum
20. März 2013 14:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, die Bearbeitung Ihrer Anfrage befindet sich derzeit in der finalen Abstimmung. Sie erhalten jedoch in Kürze eine Antwort auf Ihren Antrag in Form eines gesonderten Bescheids. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Christian Raffauf Bundesrechnungshof Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Adenauerallee 81 53113 Bonn Telefon: 0228/99/721-1037  <<E-Mail-Adresse>>
Bundesrechnungshof
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Die Antwort benennt mehrere Schriftwechsel, macht die…
Von
Bundesrechnungshof
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
3. Mai 2013
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
515,1 KB
Die Antwort benennt mehrere Schriftwechsel, macht die Herausgabe aber von Kosten abhängig. 1. Mitteilung über die Prüfung der Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 Abs. 3 SGB (öffentliche Arbeitsgelegenheiten nach dem Mehraufwandprinzip) vom 03.04.2006, Az. VI 6 2005 - 0977 2. Mitteilung über die Prüfung der wirtschaftlichen und zielgerichteten Durchführung und der Erfolgsbeobachtung von Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II vom 21.11.2007, Az. VI 6 -2006 -1133 3. Mitteilung über die Prüfung der Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante und der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Rechtskreis des SGB II - Hauptteil - vom 23.05.2008, Az. VI 6 -2007 – 0932 4. Mitteilung über die Prüfling der Arbeitsgelegenheiten und Leistungen zur Beschäftigungsförderung (§§ 16d und i 6e SGB II) vom 10.08.2010, Az. VI 6 2009 – 0740 5. Mitteilung über die Prüfung der Arbeitsgelegenheiten und Leistungen zur Beschäftigungsförderung (§§ 16d und 16e SGB II) - Teilbericht 1 - vom 10.08,2010, Az. VI 6 -2009 – 0740 6. Mitteilung über die Prüfung der Arbeitsgelegenheiten und Leistungen zur Beschäftigungsförderung (§§ 16d und 16e SGBII) - Teilbericht 2 - vom 10.08.2010, Az. VI 6 -2009 - 0740,

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Bundesrechnungshof
Ihre Anfrage nach dem IFG, Pr/Presse - 05 20 35 02 - 24/2012 Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, das anliegende S…
Von
Bundesrechnungshof
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG, Pr/Presse - 05 20 35 02 - 24/2012
Datum
3. Mai 2013 11:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, das anliegende Schreiben des Bundesrechnungshofes vom heutigen Tage sowie die dazu gehörigen Anlagen übersende ich Ihnen in elektronischer Form Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Christian Raffauf Bundesrechnungshof Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Adenauerallee 81 53113 Bonn Telefon: 0228/99/721-1037 <<E-Mail-Adresse>>