Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Arbeitsgruppe „Harmonisierung der Kirchensteuergesetze“

Welche Informationen und Aufzeichnungen zur Arbeitsgruppe „Harmonisierung der Kirchensteuergesetze“ liegen Ihnen vor?

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juni 2015
  • Frist
    21. Juli 2015
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Michael Ganß
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Informati…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Michael Ganß
Betreff
Arbeitsgruppe „Harmonisierung der Kirchensteuergesetze“ [#10200]
Datum
17. Juni 2015 21:22
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Informationen und Aufzeichnungen zur Arbeitsgruppe „Harmonisierung der Kirchensteuergesetze“ liegen Ihnen vor? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Michael Ganß <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ganß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß
Bundesministerium der Finanzen
IFG Ihr Antrag vom 17. Juni 2015 „Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite ww…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
IFG Ihr Antrag vom 17. Juni 2015
Datum
17. Juli 2015 10:47
Status
Warte auf Antwort
„Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.“
Michael Ganß
AW: IFG Ihr Antrag vom 17. Juni 2015 [#10200] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Auskunft. Bit…
An Bundesministerium der Finanzen Details
Von
Michael Ganß
Betreff
AW: IFG Ihr Antrag vom 17. Juni 2015 [#10200]
Datum
19. Juli 2015 22:02
An
Bundesministerium der Finanzen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Auskunft. Bitte senden Sie mir ergänzend noch folgende amtliche Informationen betreffend die Arbeitsgruppe „Harmonisierung der Kirchensteuergesetze“ zu: - Protokolle - Tagesordnungen - Stellungnahmen der Länder Es existiert keine Rechtsgrundlage, die eine Ablehnung meiner Anfrage auf Zugang zu diesen Informationen zuließe. Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 10200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ganß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Finanzen
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Ihr Antrag vom 19. Juli 2015 Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntn…
Von
Bundesministerium der Finanzen
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes; Ihr Antrag vom 19. Juli 2015
Datum
10. August 2015 14:20
Status
Warte auf Antwort
Anliegendes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnis. Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seiner Internetseite www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html<http://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Kontakt/kontakt.html> allgemeine Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) zur Verfügung. Außerdem finden Sie dort auch ein Kontaktformular zum IFG, über das Sie Anträge stellen können.
Michael Ganß
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Michael Ganß
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Arbeitsgruppe „Harmonisierung der Kirchensteuergesetze“" [#10200]
Datum
15. August 2015 18:07
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10200 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil: Das Bundesministerium für Finanzen ist verfügungsberechtigt gemäß § 7 Abs. 1 IFG in bezug auf die angeforderten Informationen. 1. Das vom Bundesfinanzministerium zitierte Urteil des BVerwG vom 3. 11. 2011 - 7 C 4. 11 steht dieser Auffassung nicht entgegen. Für den dort vorliegenden Fall wurde bestätigt, dass der Urheber der Informationen das Verfügungsrecht nach Übermittlung an eine andere Behörde, die dann ebenfalls verfügungsberechtigt wird, nicht verliert. Insbesondere wird ausgeführt, dass bei Weitergabe der Informationen der Empfänger ein eigenes Verfügungsrecht erhält: "Soweit auch in der Begründung des Gesetzentwurfs von einem Übergang der Verfügungsberechtigung die Rede ist, bezieht sich das jeweils nur darauf, dass bei Weitergabe der Information der weitere Empfänger ein eigenes Verfügungsrecht erhält." 2. Weitere Urteile stützen meine Auffassung. So führt das VG Berlin in seinem Urteil vom 23. Oktober 2013 (Az. 2 K 294.12) aus: "Liegt die Information damit bei mehreren informationspflichtigen Stellen vor, sind grundsätzlich beide Stellen zur Verfügung über die Information berechtigt. Denn im Regelfall besteht eine Übereinstimmung zwischen Besitz und Verfügungsberechtigung (vgl. Schoch, a.a.O., § 7 Rn. 29)." Zu einer gleichlautenden Bewertung kommen auch die Urteile des VG Berlin vom 30.05.2013 (2 K 57.12) und vom 15. März 2013 (2 K 108.12). Der Einschätzung schließt sich ebenfalls das OVG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 6. November 2014 (Az. OVG 12 B 14.13) an: "Das Verwaltungsgericht hat hieraus zutreffend abgeleitet, dass im Regelfall eine Übereinstimmung zwischen Besitz und Verfügungsberechtigung besteht." 3. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein hat auf meine Anfrage hin die Aufassung geäußert, dass es selbst kein ausschließliches Verfügungsrecht besitzt, weshalb das Bundesfinanzministerium durch die Weitergabe der Informationen ein eigenes Verfügungsrecht erhalten haben muss (s. Schreiben des Finanzministeriums Schleswig-Holstein vom 23.4.15 unter https://fragdenstaat.de/files/foi/26576/antwort-fm-sh.pdf): "Im Ergebnis ist festzustellen, dass das Land Schleswig-Holstein keine alleinige Entscheidungsmacht über die in den Akten befindlichen Inhalte besitzt." 4. Im Schreiben des Bundesfinanzministeriums heißt es: "Der Anspruch auf Informationszugang soll [...] bei der Behörde konzentriert werden, die die größte Sachnähe zum Verfahren hat [...] Dies sind vorliegend die Bundesländer selbst." "Die Bundesländer" sind jedoch keine Behörde. Daraus ergeben sich meine weiteren folgenden Fragen: a) Welche Behörde genau ist lt. Auffassung des Bundesfinanzministeriums diejenige mit der größten Sachnähe zum Verfahren? b) Welche Behörde ist lt. Auffassung des Bundesfinanzministeriums Urheberin der angeforderten Informationen? c) Welche Behörde hat die angeforderten Informationen an das Bundesfinanzministerium weitergegeben? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 10200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. September 2015 12:18
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Michael Ganß
Az.: IX-729/002 II#0150 Hallo Frau Koppitsch, ja, ich habe schriftlich Widerspruch eingelegt. In der Begründung …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Michael Ganß
Betreff
AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Arbeitsgruppe „Harmonisierung der Kirchensteuergesetze“" [#10200= 5D [#10200]
Datum
7. September 2015 12:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Az.: IX-729/002 II#0150 Hallo Frau Koppitsch, ja, ich habe schriftlich Widerspruch eingelegt. In der Begründung habe ich die Punkte aufgeführt, die ich Ihnen auch zugesandt hatte. Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 10200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ganß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Michael Ganß
Az.: IX-729/002 II#0150 Hallo Frau Koppitsch, wie ist der aktuelle Stand der Vermittlung in dieser Angelegenheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Michael Ganß
Betreff
AW: AW: AW: Vermittlung bei Anfrage "Arbeitsgruppe „Harmonisierung der Kirchensteuergesetze“" [#10200= 5D [#10200]
Datum
11. Oktober 2015 14:48
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Az.: IX-729/002 II#0150 Hallo Frau Koppitsch, wie ist der aktuelle Stand der Vermittlung in dieser Angelegenheit? Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 10200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Ganß << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Finanzen
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Finanzen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. November 2015
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,1 MB
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.