Arbeitshilfe zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)

Arbeitshilfe zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) als pdf-Datei

Ergebnis der Anfrage

Die "Arbeitshilfe zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG)" ist seit dem 01.01.2013 gültig, bekannt war sie nicht. Bekannt gemacht wurde sie erst durch Harald Thomé, vom Wuppertaler Erwerbslosenverein Tacheles.

Drei Wochen nach der Anfrage, ein Jahr nach Inkrafttreten, wird die Arbeitshilfe zum Informationsfreiheitsgesetz hier veröffentlicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Dezember 2013
  • Frist
    23. Januar 2014
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Arbeitshilfe zum…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitshilfe zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) [#5188]
Datum
22. Dezember 2013 16:30
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Arbeitshilfe zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) als pdf-Datei
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihrem Antrag nach dem IFG auf Überlassung der Arbeitshilfe zum Informationsf…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Arbeitshilfe zum Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) [#5188]
Datum
13. Januar 2014 17:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihrem Antrag nach dem IFG auf Überlassung der Arbeitshilfe zum Informationsfreiheitsgesetzt des Bundes (IFG) wird stattgegeben. Ihrer Bitte, die Arbeitshilfe in elektronischer Form zu überlassen, komme ich gerne nach. Angefügt erhalten Sie die Arbeitshilfe als pdf-Dokument. Ich bitte um Verständnis, dass die Übersendung an die von Ihnen verwendete E-Mail-Adresse erfolgt, da eine andere Zustellmöglichkeit nicht bekannt ist. Mit freundlichen Grüßen