Arbeitshinweise, Richtlinien etc. Soziale Teilhabe

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Guten Tag,
Ich bitte um sämtliche Arbeitshinweise, Empfehlungen, Richtlinien, Verfügungen etc.
a) mit Bezug zu den Leistungen nach §§ 77, 78, 82, 83, iVm § 113 SGB IX
b) zur Bedarfsermittlung und -feststellung nach BEI_NRW incl. Beschreibung der Datenerhebung und der Beteiligung der von antragstellender Seite beigezogenen Personen
c) zu § 117 und § 118 SGB IX
d) zu Beratungsstandards nach § 106 SGB IX
d) zu verbindlichen Kriterien und Standards, nach denen Bedarfe den Leistungen des SGB XII, SGB XI, SGB IX, SGB V zugeordnet werden
e) zu verbindlichen Kriterien und Standards bei der Ermittlung von Bedarfen in zeitlicher Höhe.
f) zur rechtssicheren Zuordnung, ob es sich um Leistungen nach § 78 SGB IX beziehungsweise um pflegerische Betreuungsleistungen nach SGB XI handelt
g) für die Anerkennung von Eilfällen gemäß § 120 Abs. 4 SGB IX

Gemeint sind nicht die öffentlich zugänglichen Orientierungshilfen der BAGüS.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Januar 2023
  • Frist
    8. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
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An Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitshinweise, Richtlinien etc. Soziale Teilhabe [#267141]
Datum
6. Januar 2023 13:30
An
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, Ich bitte um sämtliche Arbeitshinweise, Empfehlungen, Richtlinien, Verfügungen etc. a) mit Bezug zu den Leistungen nach §§ 77, 78, 82, 83, iVm § 113 SGB IX b) zur Bedarfsermittlung und -feststellung nach BEI_NRW incl. Beschreibung der Datenerhebung und der Beteiligung der von antragstellender Seite beigezogenen Personen c) zu § 117 und § 118 SGB IX d) zu Beratungsstandards nach § 106 SGB IX d) zu verbindlichen Kriterien und Standards, nach denen Bedarfe den Leistungen des SGB XII, SGB XI, SGB IX, SGB V zugeordnet werden e) zu verbindlichen Kriterien und Standards bei der Ermittlung von Bedarfen in zeitlicher Höhe. f) zur rechtssicheren Zuordnung, ob es sich um Leistungen nach § 78 SGB IX beziehungsweise um pflegerische Betreuungsleistungen nach SGB XI handelt g) für die Anerkennung von Eilfällen gemäß § 120 Abs. 4 SGB IX Gemeint sind nicht die öffentlich zugänglichen Orientierungshilfen der BAGüS. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267141/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitshinweise, Richtlinien etc. Soziale Teilhabe“ vom 06.01.2023…
An Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Arbeitshinweise, Richtlinien etc. Soziale Teilhabe [#267141]
Datum
20. Februar 2023 16:55
An
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitshinweise, Richtlinien etc. Soziale Teilhabe“ vom 06.01.2023 (#267141) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitshinweise, Richtlinien etc. Soziale Teilhabe“ vom 06.01.2023…
An Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Arbeitshinweise, Richtlinien etc. Soziale Teilhabe [#267141]
Datum
20. Juni 2023 07:11
An
Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Arbeitshinweise, Richtlinien etc. Soziale Teilhabe“ vom 06.01.2023 (#267141) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 133 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>