Arbeitskontakte zu Prof. Andre Thomashausen

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Guten Tag,

diese Anfrage wurde in ähnlicher Form am 9.03.2023 auch an das BfAA gestellt (bisher unbeantwortet, Frist läuft noch). Ich denke aber, dass die Anfrage beim AA womöglich besser aufgehoben ist, da es sich beim BfAA ja um eine nachgeordnete, neu aufgestellte Behörde handelt. Daher bitte ich das Auswärtige Amt um Beantwortung folgender Fragen:

1. Bestehen oder bestanden in der Vergangenheit Arbeitskontakte zwischen dem AA und dem seit den 1980ern in Südafrika ansässigen deutschen Staatsbürger und emeritierten Professor für Internationales Recht, Prof. Dr. Andre Thomashausen?

1.1 Falls ja: welcher Art waren / sind diese Beziehungen (grobe Einordnung ausreichend)?

1.2 Falls nein: ist die genannte Person bei Ihnen bekannt? In welchen Zusammenhängen?

2. Wissen Sie von Kontakten zwischen Thomashausen und anderen Bundesbehörden, die nicht dem Geheimschutz unterliegen?

3. Andernfalls: gibt es aus geheimschutzrechtlichen Erwägungen irgendwelche Gründe, welche die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung dieser Anfrage hindern?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, diese Anfrage wurde in ähnlicher Form am 9.03.2023 auch an das BfAA geste…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Arbeitskontakte zu Prof. Andre Thomashausen [#273637]
Datum
21. März 2023 10:35
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, diese Anfrage wurde in ähnlicher Form am 9.03.2023 auch an das BfAA gestellt (bisher unbeantwortet, Frist läuft noch). Ich denke aber, dass die Anfrage beim AA womöglich besser aufgehoben ist, da es sich beim BfAA ja um eine nachgeordnete, neu aufgestellte Behörde handelt. Daher bitte ich das Auswärtige Amt um Beantwortung folgender Fragen: 1. Bestehen oder bestanden in der Vergangenheit Arbeitskontakte zwischen dem AA und dem seit den 1980ern in Südafrika ansässigen deutschen Staatsbürger und emeritierten Professor für Internationales Recht, Prof. Dr. Andre Thomashausen? 1.1 Falls ja: welcher Art waren / sind diese Beziehungen (grobe Einordnung ausreichend)? 1.2 Falls nein: ist die genannte Person bei Ihnen bekannt? In welchen Zusammenhängen? 2. Wissen Sie von Kontakten zwischen Thomashausen und anderen Bundesbehörden, die nicht dem Geheimschutz unterliegen? 3. Andernfalls: gibt es aus geheimschutzrechtlichen Erwägungen irgendwelche Gründe, welche die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung dieser Anfrage hindern? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273637/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Goethe-Institut e.V.
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre nachstehende Nachricht an das Auswärtige Amt, die be…
Von
Goethe-Institut e.V.
Betreff
AW: Arbeitskontakte zu Prof. Andre Thomashausen [#273637]
Datum
21. März 2023 13:21
Status
Warte auf Antwort
image001.png
7,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre nachstehende Nachricht an das Auswärtige Amt, die beim Team für die Beantwortung von Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) eingegangen ist. Das IFG regelt den Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Hierbei handelt es sich regelmäßig um bereits vorhandene Dokumente wie z. B. Schreiben und E-Mails. Anträge nach dem IFG sind mit einem – u. U. gebührenpflichtigen – förmlichen Bescheid zu beantworten. Ich gehe aber davon aus, dass es sich bei Ihrer Nachricht um eine Anfrage im Sinne einer – kostenfreien – Bürgeranfrage handelt, die ohne förmlichen Bescheid beantwortet werden kann. Ich empfehle Ihnen daher, Ihre Frage direkt an den Bürgerservice des Auswärtigen Amts zu richten, den Sie unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt/kontaktformular oder per E-Mail unter <<E-Mail-Adresse>> erreichen. In diesem Fall erhalten Sie von dort auch eine individuelle Referenznummer, die Ihnen eventuelle spätere Nachfragen erleichtert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, bitte beantworten Sie folgende Fragen so vollumfänglich wie möglich: 1. Bestehen oder bestanden in de…
An Goethe-Institut e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Arbeitskontakte zu Prof. Andre Thomashausen [#273637]
Datum
21. März 2023 13:42
An
Goethe-Institut e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte beantworten Sie folgende Fragen so vollumfänglich wie möglich: 1. Bestehen oder bestanden in der Vergangenheit Arbeitskontakte zwischen dem AA und dem seit den 1980ern in Südafrika ansässigen deutschen Staatsbürger und emeritierten Professor für Internationales Recht an der University of South Africa, Prof. Dr. Andre Thomashausen? 1.1 Falls ja: welcher Art waren / sind diese Beziehungen (grobe Einordnung ausreichend)? 1.2 Falls nein: ist die genannte Person bei Ihnen bekannt? In welchen Zusammenhängen? 2. Wissen Sie von Kontakten zwischen Thomashausen und anderen Bundesbehörden, die nicht dem Geheimschutz unterliegen? 3. Andernfalls: gibt es aus geheimschutzrechtlichen Erwägungen irgendwelche Gründe, welche die vollständige und wahrheitsgemäße Beantwortung dieser Anfrage hindern? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273637/
Goethe-Institut e.V.
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Goethe-Institut e.V.
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. März 2023 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für den sinnvollen Hinweis. Ich stelle diese Anfrage ger…
An Goethe-Institut e.V. Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Arbeitskontakte zu Prof. Andre Thomashausen [#273637]
Datum
21. März 2023 14:07
An
Goethe-Institut e.V.
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für den sinnvollen Hinweis. Ich stelle diese Anfrage gerne parallel an Ihren Bürgerservice, behalte mir aber vor auf Ihr IFG-Fachteam zurückzukommen, sollte der Bürgerservice - etwa aus formaljuristischen Gründen oder fehlender Zuständigkeit - nicht in der Lage sein, die Auskunft zu erbringen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273637 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273637/

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Goethe-Institut e.V.
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes gerichtete Anfrage kann d…
Von
Goethe-Institut e.V.
Betreff
WG: AW: Arbeitskontakte zu Prof. Andre Thomashausen [#273637] [857f3a57-4113-4dde-aada-da28109d82eb]
Datum
27. März 2023 06:49
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
ticket857f3a57-4113-4dde-aada-da28109d82eb.pdf
86,7 KB
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre an den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes gerichtete Anfrage kann die Botschaft Pretoria wie folgt beantworten: Herr Prof. Dr. Thomashausen, emeritierter Professor der Universität Pretoria, ist der Botschaft bekannt als Jurist und IPR-Spezialist sowie Zweigvorsitzender der Gesellschaft für deutsche Sprache e.V. in Johannesburg. Er ist überdies Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Industrie- und Handelskammer für das südliche Afrika. Außerdem wird er auf der Übersetzerliste der Botschaft geführt, siehe Anlage. Über Arbeitskontakte der Botschaft mit Herrn Prof. Thomashausen in der Vergangenheit liegen keine Informationen vor, auch nicht zu Kontakten zwischen Herrn Prof. Dr. Thomashausen und anderen Bundesbehörden. Mit freundlichen Grüßen

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