Arbeitskreis Gesundheitskarte - Dokumentation

In Ihrem
Siebzehnten Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht
https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/17_DIB/17__Datenschutz-_und_Informationsfreiheitsbericht.pdf

erwähnen Sie auf Seite 108/109 folgendes zu Bildung eines neues Arbeitskreises;

Der Arbeitskreis „Gesundheit und Soziales“ der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat eine Unterarbeitsgruppe „Gesundheitskarte“ gebildet.
Dort werden die grundsätzlich zu beachtenden Kriterien bei der Konzipierung der Gesundheitskarte formuliert und deren Umsetzung kritisch begleitet.

Können Sie mir bitte in elektronischer Form, die von diesem AK „Gesundheitskarte“ erstellten Dokumente bzw. die jeweiligen Links zusenden.

Sollten Sie nicht zuständig sein, so bitte ich um Nennung der zuständigen Stelle.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. August 2016
  • Frist
    20. September 2016
  • Ein:e Follower:in
Kevin Müller
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Kevin Müller
Betreff
Arbeitskreis Gesundheitskarte - Dokumentation [#17628]
Datum
18. August 2016 14:50
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In Ihrem Siebzehnten Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Service/submenu_Berichte/Inhalt/17_DIB/17__Datenschutz-_und_Informationsfreiheitsbericht.pdf erwähnen Sie auf Seite 108/109 folgendes zu Bildung eines neues Arbeitskreises; Der Arbeitskreis „Gesundheit und Soziales“ der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat eine Unterarbeitsgruppe „Gesundheitskarte“ gebildet. Dort werden die grundsätzlich zu beachtenden Kriterien bei der Konzipierung der Gesundheitskarte formuliert und deren Umsetzung kritisch begleitet. Können Sie mir bitte in elektronischer Form, die von diesem AK „Gesundheitskarte“ erstellten Dokumente bzw. die jeweiligen Links zusenden. Sollten Sie nicht zuständig sein, so bitte ich um Nennung der zuständigen Stelle.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Kevin Müller
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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