Arbeitsplätze durch IFG M-V, LUIG, VIG-Anfragen beim Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (Mecklenburg-Vorpommern)

1. Sind für IFG M-V, LUIG, VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, bei Ihnen neue Arbeitsplätze besetzt worden?

2. Falls die Beantwortung ausgelagert wird: Welche Summe kosten IFG M-V, LUIG, VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2014
  • Frist
    15. April 2014
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Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Sind f…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
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Betreff
Arbeitsplätze durch IFG M-V, LUIG, VIG-Anfragen beim Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (Mecklenburg-Vorpommern) [#5941]
Datum
12. März 2014 22:32
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sind für IFG M-V, LUIG, VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, bei Ihnen neue Arbeitsplätze besetzt worden? 2. Falls die Beantwortung ausgelagert wird: Welche Summe kosten IFG M-V, LUIG, VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Arbeitsplätze durch IFG M-V, LUIG, VIG-Anfragen beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Arbeitsplätze durch IFG M-V, LUIG, VIG-Anfragen beim Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern - Ihre E-Mail vom 12.3.2014
Datum
17. März 2014 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
signature.asc
267 Bytes


unser Az: 5.8.1.016/062/02171 Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich wie folgt beantworten möchte: zu 1. Wir haben seit 2006 ein Informationsfreiheitsgesetz. Seitdem sind keine neuen Arbeitsplätze im Bereich Informationsfreiheit entstanden. Das gleiche gilt für die Beantwortung von Anfragen durch fragdenstaat.de, wobei uns die 1. Anfrage über das Portal erst im Februar 2014 erreicht hat. Zu 2. Die Beantwortung der Anfragen wird nicht ausgelagert. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ina Schäfer