Sehr geehrter Herr Beier,
hier Ihre Antworten:
zu 1) NEIN
zu 2) Es fand keine Auslagerung statt.
Freundliche Grüße
Birgit Bähring
Von: Julian<
<Name und E-Mailadresse>>
An:
<<E-Mailadresse>>
Datum: 03.01.2013 10:21
Betreff: Arbeitsplätze durch IFG/UIG/VIG-Anfragen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sind für IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch
fragdenstaat.de, in
ihrer BG neue Arbeitsplätze besetzt worden?
2. Falls die Beantwortung ausgelagert wird: Welche Summe kosten
IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch
fragdenstaat.de, jährlich?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung
des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3
Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2
Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im
Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach
§ 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich,
mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG
und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach
Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir
vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte
nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Julian Pascal Beier
Postanschrift
Julian Pascal Beier
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