Arbeitsplätze durch IFG/UIG/VIG-Anfragen bei Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Bund)

1. Sind für IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, in ihrer Behörde neue Arbeitsplätze besetzt worden?

2. Welche Summe kosten IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich?

3. Falls die Beantwortung ausgelagert wird: Welche Summe kosten IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. Februar 2014
  • Frist
    20. März 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Sind für IFG/…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
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Betreff
Arbeitsplätze durch IFG/UIG/VIG-Anfragen bei Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Bund) [#5738]
Datum
16. Februar 2014 23:19
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Sind für IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, in ihrer Behörde neue Arbeitsplätze besetzt worden? 2. Welche Summe kosten IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich? 3. Falls die Beantwortung ausgelagert wird: Welche Summe kosten IFG/UIG/VIG-Anfragen, insbesondere durch fragdenstaat.de, jährlich?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Arbeitsplätze durch IFG/UIG/VIG-Anfragen …
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Arbeitsplätze durch IFG/UIG/VIG-Anfragen bei Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Bund) [#5738]
Datum
20. März 2014 00:02
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Arbeitsplätze durch IFG/UIG/VIG-Anfragen bei Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Bund) " vom 16.02.2014 (#5738) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Arbeitsplätze durch IFG/UIG/VIG-Anfragen bei Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Bund) " [#5738]
Datum
28. März 2014 21:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/5738 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich habe zu meinem Antrag (bisher) keine Antwort erhalten. Ich habe zu meinem Antrag (bisher) keine Eingangsbestätigung erhalten. Ich habe zu meinem Antrag (bisher) keine sonstigen Zwischenmitteilungen erhalten. Ich habe zu meinem Antrag (bisher) keine sonstigen Mitteilungen erhalten. Ich bitte die Behörde (auch) auf die gesetzlichen Grundlagen und an Ihre Pflichten und Fristen zur Beantwortung einer Anfrage/Antrages hinzuweisen. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 5738 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Ihr IFG Antrag, Ihre Mail vom 20.03.2014 Az K 13002/2#19 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, per Email über die…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Betreff
Ihr IFG Antrag, Ihre Mail vom 20.03.2014
Datum
28. April 2014 16:27
Status
Warte auf Antwort
Az K 13002/2#19 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, per Email über die Internetseite "Fragdenstaat.de" vom 20.03.2014 haben Sie mitgeteilt, am 16.02.2014 an die Beauftragte für Kultur und Medien einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu "Arbeitsplätzen durch IFG/UIG/VIG Anfragen beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Bund)" gerichtet zu haben. Leider ist ihr Antrag hier nicht eingegangen. Ich bitte Sie uns diesen zuzusenden. Ich gehe davon aus, dass Sie uns Ihre postalische Adresse bereits im Zusammenhang mit der Anfrage zu den Stiftungen in Deutschland mitgeteilt haben. Da sich aus Ihrer Mail am 20.03.2014 jedoch nicht eindeutig erkennen lässt, ob Sie tatsächlich auch der Antragsteller im eben genannten Verfahren waren, bitte ich Sie, uns ggf. erneut Ihre Postanschrift zu bestätigen. Denn bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz, demjenigen für den er bestimmt ist, bekanntzugeben ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite "Fragdenstaat.de" ist dagegen die Bekanntgabe an Sie persönlich nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für uns als Behörde nicht erkennbar. "FragdenStaat.de" kann nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Zudem werden über das Internetportal übermittelte IFG-Anfragen in beiden Richtungen automatisiert inhaltlich verändert (z.B. durch das Weglassen von Namen, Anreden und Adressen). Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens sollte aus den vorgenannten Gründen in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Alternativ käme allenfalls noch eine Zustellung an Ihre persönliche E-Mail Adresse in Betracht. Dies würde aber nicht in gleicher Weise sicherstellen, dass Sie die Antwort auch erreicht. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich Sie daher an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>, Ihren Antrag sowie Ihre Postanschrift bzw. eine persönliche E-Mail Adresse zu senden. Mit freundlichen Grüßen,