Az K 13002/2#19
Sehr geehrter Herr
Antragsteller/in,
per Email über die Internetseite "
Fragdenstaat.de" vom 20.03.2014 haben Sie mitgeteilt, am 16.02.2014 an die Beauftragte für Kultur und Medien einen Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz zu "Arbeitsplätzen durch IFG/UIG/VIG Anfragen beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (Bund)" gerichtet zu haben. Leider ist ihr Antrag hier nicht eingegangen. Ich bitte Sie uns diesen zuzusenden.
Ich gehe davon aus, dass Sie uns Ihre postalische Adresse bereits im Zusammenhang mit der Anfrage zu den Stiftungen in Deutschland mitgeteilt haben. Da sich aus Ihrer Mail am 20.03.2014 jedoch nicht eindeutig erkennen lässt, ob Sie tatsächlich auch der Antragsteller im eben genannten Verfahren waren, bitte ich Sie, uns ggf. erneut Ihre Postanschrift zu bestätigen.
Denn bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz, demjenigen für den er bestimmt ist, bekanntzugeben ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Bei einer Übermittlung an die angegebene E-Mail Adresse der Internetseite "
Fragdenstaat.de" ist dagegen die Bekanntgabe an Sie persönlich nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe für uns als Behörde nicht erkennbar. "
FragdenStaat.de" kann nicht als E-Mail Provider angesehen werden, da die Zielsetzung nicht primär auf die Erbringung von E-Mail Dienstleistungen gerichtet ist. Zudem werden über das Internetportal übermittelte IFG-Anfragen in beiden Richtungen automatisiert inhaltlich verändert (z.B. durch das Weglassen von Namen, Anreden und Adressen).
Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens sollte aus den vorgenannten Gründen in Schriftform an Ihre Postanschrift erfolgen. Alternativ käme allenfalls noch eine Zustellung an Ihre persönliche E-Mail Adresse in Betracht. Dies würde aber nicht in gleicher Weise sicherstellen, dass Sie die Antwort auch erreicht.
Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitte ich Sie daher an die E-Mail Adresse <
<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>, Ihren Antrag sowie Ihre Postanschrift bzw. eine persönliche E-Mail Adresse zu senden.
Mit freundlichen Grüßen,